Anwaltskosten

Wieviel Sie bei uns investieren

Wenn Sie Fragen zu den Anwaltskosten haben, dann können Sie uns einfach anrufen. Wir werden Sie – bestmöglich – über die voraussichtlich entstehenden Kosten im Falle einer Beauftragung aufklären. Es ist uns wichtig, dass Sie eine größtmögliche Kostentransparenz bekommen.

Wir werden stets bemüht sein, Ihnen Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung und Vertretung für Sie nicht unerschwinglich sein.

Erstberatung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen.

Wir berechnen für ein Erstberatungsgespräch bei Verbrauchern je nach Aufwand, Schwierigkeit und Haftungsrisiko einen Betrag von maximal EUR 190,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten

In den meisten Fällen rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. In ausgesuchten Einzelfällen schließen wir ausgewogene Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten ab.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie sich hier die voraussichtlichen Anwaltskosten berechnen lassen.

Rechtsschutzversicherung

Zur Minimierung Ihres Aufwandes übernehmen wir gerne Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.

In sehr vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten für Ihre Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertetung. Solche zivilrechtlichen Angelegenheiten sind z.B.:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht
  • Inkasso / Forderungen / Schadensersatz

In den allermeisten erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen zumindest die Kosten einer anwaltlichen Beratung.

Zumeist übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die anwaltlichen Kosten für Ihre komplette Verteidigung in fahrlässig begangenen Straftaten. Hierzu zählen u.a. die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung oder die fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer).

Nahezu alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden fahrlässig begangen. Deswegen treten Rechtsschutzversicherungen auch in solchen Fällen allermeistens ein. Zu solchen Ordnungswidrigkeiten zählen u.a. der Abstandsverstoß (dem Vordermann zu dicht aufgefahren), der Geschwindigkeitsverstoß (zu schnell gefahren) oder der Rotlichtverstoß (rote Ampel überfahren).

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen auch in Ihrem Netzwerk empfehlen würden:

 

Beratung erwünscht?

Das Team der Anwaltskanzlei von Flegl Rechtsanwälte steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Tel. Leonberg: 07152 610354
Tel. Stuttgart: 0711 41199062

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