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	<title>Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</title>
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	<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de</link>
	<description>Anwaltskanzlei mit Standorten in Leonberg und Stuttgart</description>
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	<language>de-DE</language>
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		<title>Kosten einer Scheidung - Hier erfahren Sie Wissenswertes zu den Scheidungskosten</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Mar 2013 20:27:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Eine Scheidung ist fast immer mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Streitwert abhängig und werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) beziehungsweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Scheidungskosten sind also im Wesentlichen vom Streitwert und damit von Ihrem speziellen Einzelfall bestimmt. Aber nicht nur bedingt durch die rechtlichen Streitigkeiten, sondern [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/kosten-einer-scheidung">Kosten einer Scheidung</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine <a title="Scheidung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht/scheidung.html">Scheidung</a> ist fast immer mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind <em>vom Streitwert abhängig</em> und werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) beziehungsweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.</p>
<p>Die Scheidungskosten sind also im Wesentlichen vom Streitwert und damit von Ihrem speziellen Einzelfall bestimmt. Aber nicht nur bedingt durch die rechtlichen Streitigkeiten, sondern auch außerhalb der verfahrensrechtlichen Kosten, beispielsweise durch Unterhaltsansprüche, kann eine Scheidung Kosten verursachen.</strong><span id="more-7018"></span></p>
<h3>Gerichts- und Anwaltskosten</h3>
<p>Der Streitwert ergibt sich aus dem vorhandenen <strong>Vermögen</strong> und den <strong>Einkommen</strong> der beiden Ehepartner. Bestimmend für die Anwaltskosten ist außerdem, welche anwaltlichen Tätigkeiten für Sie vorgenommen werden müssen.</p>
<p>Es zählen dazu insbesondere:</p>
<ol>
<li><strong>Außergerichtliche Tätigkeit</strong></li>
<li><strong>Einreichung des Scheidungsantrags</strong></strong></li>
<li><strong>Wahrnehmung des Scheidungstermins</strong></li>
</ol>
<p>Bei einer <strong>einvernehmlichen Scheidung</strong> können Sie Kosten sparen, indem Sie oder Ihr Ehepartner auf die Anwesenheit eines Anwalts im Scheidungstermin beim Familiengericht verzichten. Dann darf es allerdings zu <em>keinerlei Streitigkeiten vor Gericht</em> kommen.</p>
<h3>Weitere verfahrensbedingte Kosten</h3>
<p>Im gerichtlichen Scheidungsverfahren muss regelmäßig ein <strong>Versorgungsausgleich durchgeführt</strong> werden. Dabei handelt es sich um ein Ausgleichsverfahren hinsichtlich der zukünftigen Rentenansprüche der beiden Ehepartner. Dieser Versorgungsausgleich erhöht den Streitwert.</p>
<p>Sind Kinder vorhanden, kommt es häufig zu separaten <strong>Umgangs- beziehungsweise Sorgerechtsverfahren</strong>, die losgelöst von dem eigentlichem Scheidungsverfahren ablaufen. Dabei entstehen ebenso Gerichts- und auch Anwaltskosten. Bei Streitigkeiten im Hinblick auf den <strong>Zugewinnausgleich</strong> und <strong>Unterhaltsansprüche</strong> ist dies nicht anders.</p>
<p>Prinzipiell kann man feststellen, dass sich die <strong>Scheidungskosten</strong> nach der <em>Anzahl der Punkte</em>, die aus Ihrer, der Sicht Ihres Ehepartners oder aus <a title="Familienrecht" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht.html">familienrechtlicher</a> Sicht einer Klärung bedürfen, richten und <em>weniger nach dem tatsächlichen Aufwand</em>.</p>
<h3>Verfahrenskostenhilfe (VKH)</h3>
<p>Im Hinblick auf die Kosten, die im Rahmen der verfahrensrechtlichen Streitigkeiten entstehen, können Sie <em>unter bestimmten Voraussetzungen</em> einen <strong>Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH)</strong> stellen. Wir teilen Ihnen gerne mit, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht!</p>
<p>Das Gericht muss bei einem solchen Antrag</p>
<ul>
<li>Ihre <strong>wirtschaftliche Bedürftigkeit</strong> und</li>
<li>Ihre <strong>Erfolgsaussichten für das angestrebte Verfahren</strong></li>
</ul>
<p>prüfen.</p>
<p>Dem VKH-Antrag muss daher ein <strong>Antragsentwurf</strong> der von Ihnen <em>beabsichtigten gerichtlichen Maßnahme</em> beifügt werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie!</p>
<h3>Einschätzung Ihrer Situation</h3>
<p>Sie sehen nach alledem, dass die Frage, wie hoch die Scheidungskosten sind, <strong>nicht pauschal beantwortet werden kann</strong>. Es ist also unerlässlich, Ihren speziellen Einzelfall eingehend zu prüfen.</p>
<p><strong>Wir übernehmen das gerne für Sie. Sprechen Sie uns einfach an!</strong></p>
<p>Lesen Sie unbedingt auch unseren informativen Artikel zu den</p>
<p><center><strong><a title="Anwaltskosten" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anwaltskanzlei/anwaltskosten.html">Anwaltskosten</a></strong></center></p>
<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/kosten-einer-scheidung">Kosten einer Scheidung</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Scheidung ohne Trennungsjahr &#8211; Möglich? - Hier erfahren Sie, wann Sie sich ohne einjährige Trennung scheiden lassen können</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/scheidung-ohne-trennungsjahr-moeglich</link>
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		<pubDate>Wed, 13 Mar 2013 09:49:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Härtefallscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennungsjahr]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Auflösung einer Ehe ist in Deutschland grundsätzlich nur durch eine Scheidung möglich. Wesentliche Voraussetzung ist nach § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Um sicherzustellen, dass Ehepaare sich über das Scheitern ihrer Ehe im Klaren sind und keine überstürzten Entscheidungen treffen, setzt die Ehescheidung im Regelfall voraus, dass [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/scheidung-ohne-trennungsjahr-moeglich">Scheidung ohne Trennungsjahr &#8211; Möglich?</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Auflösung einer Ehe ist in Deutschland grundsätzlich nur durch eine Scheidung möglich. Wesentliche Voraussetzung ist nach § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Um sicherzustellen, dass Ehepaare sich über das Scheitern ihrer Ehe im Klaren sind und keine überstürzten Entscheidungen treffen, setzt die Ehescheidung im Regelfall voraus, dass die Eheleute bereits seit mindestens einem Jahr getrennt leben.</p>
<p>Wenn Sie in dem Scheidungsprozess beweisen können, dass Ihnen die Fortführung der Ehe nicht zugemutet werden kann, ist auch eine Scheidung ohne Trennungsjahr grundsätzlich denkbar. Als <a title="Familienrechtler" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht.html">Anwälte für Familienrecht</a> verraten wir Ihnen hier, unter welchen Voraussetzungen eine solche Härtefallscheidung tatsächlich möglich ist.</strong><span id="more-6950"></span></p>
<h3>Gesetzliche Regelung &#8211; Das Trennungsjahr</h3>
<p>Nach § 1565 BGB ist die <strong>Scheidung einer Ehe</strong> in Deutschland möglich, wenn sie als <strong>gescheitert</strong> anzusehen ist. Das dieses Scheitern indizierende <strong>Trennungsjahr</strong> beinhaltet dabei sogar solche Zeiträume, in denen das Ehepaar innerhalb der gemeinsamen Wohnung <em>voneinander getrennt</em> gelebt hat; dann muss aber jeden Ehegatte seinen eigenen Haushalt geführt haben (was selten der Fall ist).</p>
<p><strong>Zerrüttung</strong> bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Zusammenfinden der Eheleute nicht mehr angenommen werden kann. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen werden Sie im <strong>Scheidungsprozess</strong> nur dann nicht beweisen müssen, wenn die Voraussetzungen des § 1566 BGB vorliegen und entweder sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner die Scheidung wollen und mindestens das Trennungsjahr abgelaufen ist (§ 1566 Abs. 1 BGB) oder nur Sie oder nur Ihr Ehepartner die Scheidung will, aber bereits drei Trennungsjahre abgelaufen sind (§ 1566 Abs. 2 BGB).</p>
<h3>Scheidung ohne Trennungsjahr bei Vorliegen eines Härtefalls</h3>
<p>Ein Trennungsjahr ist also grundsätzlich die Mindestvoraussetzung für das Auflösen einer Ehe. Dennoch ist auch eine <strong>Scheidung ohne Trennungsjahr grundsätzlich möglich</strong>.</p>
<p>Die entsprechende Ausnahmeregelung beinhaltet § 1565 Abs. 2 BGB. Danach ist die <a title="Ehescheidung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht/scheidung.html">Scheidung einer Ehe</a> auch bei kürzeren Trennungszeiten dann möglich, <em>“wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde“</em>.</p>
<p>Das Gericht wird das Vorliegen dieser Voraussetzung auch dann sehr genau prüfen, wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner zu verstehen geben, dass die Scheidung gewollt ist, weil die Härtefallregelung soweit wie möglich auf <strong>Ausnahmefälle</strong> beschränkt werden soll. Andernfalls könnten die Scheidungswilligen die Voraussetzung eines abgelaufenen Trennungsjahres auch viel zu leicht umgehen.</p>
<h3>Gründe für die Unzumutbarkeit des Fortführens der Ehe</h3>
<p>Daher wird das Gericht bei einer kürzeren Trennungszeit als einem Jahr das Vorliegen einer <strong>unzumutbaren Härte</strong> als unabdingbar erachten. Sie werden also darlegen müssen, warum es Ihnen <em>nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten</em> und weiterhin mit Ihrem Ehepartner durch die Ehe verbunden zu bleiben.</p>
<p>Dabei muss es sich um einen Umstand handeln, der nach § 1565 Abs. 2 BGB <em>“in der Person Ihres Ehegatten“</em> vorzuliegen hat. Zu diesen Gründen zählen insbesondere</p>
<ul>
<li>die <strong>Schwangerschaft</strong> der Ehefrau <strong>von einem anderen Mann</strong> als dem Ehepartner,</li>
<li>die schwere <strong>Alkoholabhängigkeit</strong> des Ehepartners,</li>
<li>die körperliche oder auch psychische <strong>Misshandlung</strong> des Ehepartners oder der Kinder in der Ehe,</li>
<li>vom Ehepartner vorgenommene <strong>sexuelle Erniedrigungen</strong>,</li>
<li><strong>Morddrohungen</strong> oder</li>
<li><strong>Eheschließung nur</strong>, um einen <strong>Aufenthaltstitel zu bekommen</strong>.</li>
</ul>
<h3>Umstrittene Fälle</h3>
<p>Beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Im Falle der <strong>Unterhaltspflichtverletzung</strong> gegenüber dem anderen Ehegatten oder gemeinsamen Kindern gingen manche Gerichte von einer unzumutbaren Härte aus.</li>
<li>Streitig ist auch, ob die <strong>Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung</strong> ein Härtegrund ist.</li>
</ul>
<h3>Unzureichende Gründe</h3>
<p>Beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Sich <strong>wiederholende Aushäusigkeit</strong> oder <strong>Schlampigkeit</strong>,</li>
<li>ständige <strong>Eifersucht</strong>,</li>
<li>bloßer ehelicher <strong>Treuebruch</strong>,</li>
<li><strong>einmalige körperliche Misshandlung im Affekt</strong> und</li>
<li><strong>Vergewaltigung</strong>, wenn das Opfer <strong>im Anschluss den Kontakt</strong> zum Ehepartner aufrecht erhält.</li>
</ul>
<h3>Einschätzung Ihrer Situation</h3>
<p>Sie erkennen anhand der Beispiele, dass die Frage, ob die Voraussetzungen einer Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres vorliegen, <strong>nicht pauschal beantwortet werden kann</strong>. Es ist also unerlässlich, Ihren speziellen Einzelfall eingehend zu prüfen.</p>
<p><strong>Wir übernehmen das gerne für Sie. Sprechen Sie uns einfach an!</strong></p>
<p>Lesen Sie unbedingt auch unseren informativen Artikel zum Thema:</p>
<p><center><strong><a title="Scheidungsirrtümer" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/familienrecht-tipps/zehn-haeufige-irrtuemer-ueber-ehe-scheidung-und-unterhalt">Zehn häufige Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt</a></strong></center></p>
<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/scheidung-ohne-trennungsjahr-moeglich">Scheidung ohne Trennungsjahr &#8211; Möglich?</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Muster AGB Onlineshop - Hier erhalten Sie kostenlos Muster-AGB für Ihren Onlineshop</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-agb-onlineshop</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 11:08:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB / Impressum / Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[kostenlos]]></category>
		<category><![CDATA[muster]]></category>
		<category><![CDATA[onlineshop]]></category>
		<category><![CDATA[vorlage]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Rechtlicher Hinweis an Sie: Das unten stehende Muster für AGB eines Onlineshops stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die AGB eines Onlineshops gestaltet sein könnten. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-agb-onlineshop">Muster AGB Onlineshop</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtlicher Hinweis an Sie:<br />
Das unten stehende Muster für AGB eines Onlineshops stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die AGB eines Onlineshops gestaltet sein könnten. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit der geltenden Rechtsprechung der Gerichte übereinstimmt. Diese Prüfung kann nicht nur ein einziges Mal stattfinden, sondern muss danach mit jeder Gesetzesänderung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung erneut durchgeführt werden. Der Mustertext ist nicht mit der Maßgabe erstellt worden, vollständig, richtig und aktuell zu sein.</strong><span id="more-6882"></span></p>
<p>Bei der Einbindung von AGB in Ihren Onlineshop müssen Sie unbedingt beachten, dass Sie die Verlinkung zu Ihren AGB in direkter Nähe zum Bestellknopf platzieren. Ihren Kunden dürfen Sie im rechtlichen Sinne nicht zumuten, auf der Internetseite herunterscrollen zu müssen, damit sie sich über die AGB informieren können.</p>
<p>Zudem muss sich der Bestellknopf von Ihrem sonstigen Text klar abheben. Er muss auch den klaren Hinweis enthalten, wie sich die Kosten der Bestellung darstellen. Es empfiehlt sich, dass Sie schreiben: „Kostenpflichtig bestellen“. Achten Sie bitte ferner darauf, dass die unten stehende Widerrufsbelehrung, zusätzlich zu der in den AGB, in direkter Nähe zu Ihrem Bestellknopf mittels einer Verlängerung aufrufbar ist.</p>
<p>Unsere <strong>Muster-AGB</strong> für einen Onlineshop stellen wir Ihnen hier <strong>kostenlos</strong> zur Verfügung. Sie dürfen den Mustertext dauerhaft auf Ihrer Homepage verwenden!</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie jedoch die einzige Nutzungsbedingung. Der Link zu unserer Homepage http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, darf für die Dauer der Nutzung NICHT entfernt werden!</strong></p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-Beginn des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
<strong>1. WIDERRUFSRECHT UND WIDERRUFSBELEHRUNG</p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen ohne eine Angabe von Gründen in Textform (beispielsweise per Brief, Fax, E-Mail) oder, im Falle der Überlassung der Sache vor Fristablauf, auch durch Rücksendung der Sache, zu widerrufen.</p>
<p>Die 14-tägige Frist beginnt zu laufen, nachdem Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben &#8211; allerdings nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Im Falle einer wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren, beginnt die Frist nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB zu laufen. Sie wahren die Widerrufsfrist, wenn Sie den Widerruf oder die Sache rechtzeitig absenden. Den Widerruf müssen Sie an den</p>
<p>Muster Onlineshop<br />
Musterstr. 1<br />
12345 Musterstadt<br />
Deutschland</p>
<p>Tel.: +49 (0) 123 45 67 89<br />
Fax: +49 (0) 123 45 67 99</p>
<p>E-Mail: max@mustermann.de</p>
<p>richten.</p>
<p>2. Kosten der Rücksendung</p>
<p>Soweit Sie Bestellungen aus Deutschland getätigt haben, ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.</p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter &#8220;Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise&#8221; versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.</p>
<p>ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG</strong></p>
<p>3. Geltungsbereich</p>
<p>Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit uns über den Onlineshop http://www.muster-onlineshop.de abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.</p>
<p>4. Vertragsschluss</p>
<p>Ihre Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Nachdem Sie eine Bestellung bei uns aufgegeben haben, versenden wir Ihnen eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, in welcher wir Ihnen den Erhalt Ihrer Bestellung bei uns bestätigen und die deren Inhalt nochmals wiedergibt (Bestellbestätigung).</p>
<p>Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Sie soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und/oder den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Ungeachtet Ihres Widerrufsrechts können Sie Ihre Bestellung vor Zusendung der zugehörigen Versandbestätigung jederzeit kostenfrei stornieren.</p>
<p>5. Bestellvorgang</p>
<p>Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang mehrere Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die von Ihnen gewünschten Waren aus. In einem zweiten Schritt geben Sie sodann Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie die Art der Bezahlung. Im letzten Schritt haben Sie noch mal die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. bestellte Artikel, Name, Anschrift, Zahlungsweise) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf „Bestellung absenden“ an uns absenden.</p>
<p>6. Speicherung der Angaben Ihrer Bestellung</p>
<p>Den Vertragstext, also Ihre Angaben zum Bestellvorgang, speichern wir. Sie können diesen jedoch vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken. Hierzu klicken Sie im letzten Schritt der Bestellung auf das Feld „Drucken”. Wir senden Ihnen aber auch eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren AGB an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu.</p>
<p>7. Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf</p>
<p>Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Falls ein Produkt unseres Onlineshops mit einem unrichtigen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Webseite, werden wir Sie vor Versand der Ware unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten versuchen zu erreichen, damit wir Sie fragen können, ob Sie das Produkt zum korrekten (höheren) Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall durch Ihre Annahmeerklärung zustande. Falls der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein sollte als der von uns ausgezeichnete Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.</p>
<p>Die Versandkosten betragen € 4,95 Versandkosten pro Bestellung. Bei Lieferung außerhalb Deutschlands betragen die Versandkosten € 11,90 pro Bestellung.</p>
<p>Soweit Sie von einem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. In allen anderen Fällen ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.</p>
<p>8. Lieferbedingungen</p>
<p>Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.</p>
<p>Sofern nicht beim Angebot ausdrücklich anders angegeben, wird die Ware innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand gegeben. Bei Lieferung auf Rechnung oder Zahlung per Lastschrift bringen wir die Ware, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, innerhalb von zwei Werktagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung in den Versand.</p>
<p>Sämtliche von uns getätigte Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, es sei denn dies ist bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet.</p>
<p>9. Zahlungsbedingungen</p>
<p>Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Überweisung, per Rechnung, per Lastschrifteinzug oder per Nachnahme. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen oder eine bestimmte Zahlungsart vorzusehen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen zehn Tagen auf unser Konto zu überweisen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.</p>
<p>10. Eigentumsvorbehalt</p>
<p>Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.</p>
<p>11. Datenschutz</p>
<p>Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.</p>
<p>Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Name, Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben.</p>
<p>Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu zehn Jahre betragen.</p>
<p>Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.</p>
<p>Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:</p>
<p>Muster Onlineshop<br />
Musterstr. 1<br />
12345 Musterstadt<br />
Deutschland</p>
<p>Tel.: +49 (0) 123 45 67 89<br />
Fax: +49 (0) 123 45 67 99</p>
<p>E-Mail: max@mustermann.de</p>
<p>12. Anwendbares Recht</p>
<p>Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.</p>
<p>13. Gerichtsstand</p>
<p>Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge Musterstadt (Ort des Geschäftssitzes von Muster Onlineshop) vereinbart.</p>
<p>14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen</p>
<p>Wir sind berechtigt, diese AGB &#8211; soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind &#8211; einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.</p>
<p>15. Salvatorische Klausel</p>
<p>Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.</p>
<p>Angabe der Quelle: <u><em>Bitte hier den Link zu http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, einbauen</em></u><br />
&#8212;&#8212;&#8212;-Ende des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
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		</item>
		<item>
		<title>ROM III &#8211; EU-Verordnung zum Scheidungsrecht - Hier erfahren Sie Wissenswertes zur EU-Verordnung ROM III</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/rom-iii-eu-verordnung-zum-scheidungsrecht</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/rom-iii-eu-verordnung-zum-scheidungsrecht#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Feb 2013 15:24:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales Scheidungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ROM III]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Am 21.06.2012 ist das Scheidungsrecht durch eine EU-Verordnung einer erheblichen und äußerst praxisrelevanten Änderung unterworfen worden. Die auch unter dem Kürzel ROM III bekannte Verordnung ist nach europäischem Recht seit diesem Datum eine Rechtsvorschrift, die in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar als europäisches Recht anzuwenden ist. Als wesentliche Änderung zur bisherigen Rechtslage knüpft diese neue Verordnung [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/rom-iii-eu-verordnung-zum-scheidungsrecht">ROM III &#8211; EU-Verordnung zum Scheidungsrecht</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 21.06.2012 ist das Scheidungsrecht durch eine EU-Verordnung einer erheblichen und äußerst praxisrelevanten Änderung unterworfen worden. Die auch unter dem Kürzel ROM III bekannte Verordnung ist nach europäischem Recht seit diesem Datum eine Rechtsvorschrift, die in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar als europäisches Recht anzuwenden ist.</p>
<p>Als wesentliche Änderung zur bisherigen Rechtslage knüpft diese neue Verordnung nicht mehr an die Staatsangehörigkeit, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Allerdings regelt ROM III nur die eigentliche Trennung beziehungsweise <a title="Ehescheidung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht/scheidung.html">Ehescheidung</a> und nicht die damit auch zusammenhängenden Fragen zum elterlichen Unterhalt beziehungsweise zur elterlichen Sorge und der Auseinandersetzung über das Vermögen.</strong><span id="more-6830"></span></p>
<h3>Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch ROM III</h3>
<p><strong>Rechtsfolgen</strong> können sich insbesondere durch das in Art. 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelte <strong>Ehewirkungsstatut</strong> ergeben, welches die allgemeinen Wirkungen der Ehe vorrangig an die <strong>Staatsangehörigkeit</strong> knüpfte, welche jetzt also nur noch nachrangig Gültigkeit entfaltet.</p>
<p>Das bedeutet für Ehepaare und die Gesellschaft eine erhebliche <em>Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen</em>. Als Ehepaar können Sie jetzt früh reagieren und durch eine <strong>Rechtswahl im Ehevertrag</strong> für stabile und transparente Verhältnisse sorgen. Schließlich bedeutet ROM III auch einen Bruch mit dem <strong>internationalen Privatrecht</strong>, welches bisher in Deutschland galt.</p>
<p>Die Bestrebungen, das europäische Recht weiter zu <em>vereinheitlichen</em>, werden mit den zu erwartenden Verordnungen</p>
<ul>
<li>zum <strong>Güterrecht</strong> (ROM IV) und</li>
<li>zum <strong>Erbrecht</strong> (ROM V)</li>
</ul>
<p>zudem weitere einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Auf diese Weise will man die <em>zunehmende Zahl der binationalen Scheidungen</em> einer einheitlichen Regelung unterwerfen und verhindern, dass die Eheleute versuchen, sich das <em>für sie günstigere Scheidungsrecht</em> auszusuchen.</p>
<h3>Verbleiben eines Gestaltungsspielraumes</h3>
<p>Ob man mit <strong>ROM III</strong> diese Zielsetzung erreichen konnte, scheint nicht für alle Fälle gewährleistet zu sein. Denn auch wenn die Verordnung nach ihrem Wortlaut eine eindeutige Regelung enthält, verbleibt dennoch ein <strong>Gestaltungsspielraum</strong>, den <a title="Rechtsanwälte für Familienrecht" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht.html">erfahrene Rechtsanwälte für Familienrecht</a> für sich zu nutzen wissen könnten.</p>
<p>ROM III entfaltet Wirkung zum einen für solche Ehepaare, die eine <strong>ausländische Staatsangehörigkeit</strong> besitzen und in Deutschland leben. Zum anderen sind <strong>auch rein deutsche Ehepaare</strong> betroffen, deren <em>&#8220;Mittelpunkt der Lebensführung&#8221;</em> sich durch einen längeren privat oder beruflich bedingten Aufenthalt ins Ausland verschoben hat.</p>
<p>Für solche Ehen, auf die bisher einwandfrei deutsches Scheidungsrecht anzuwenden war, kann also jetzt das <strong>Scheidungsrecht des Aufenthaltslandes</strong> Gültigkeit entfalten!</p>
<h3>Spätere Rechtswahl nach Artikel 5 der ROM III-Verordnung</h3>
<p>Die EU-Verordnung will einer <em>Rechtswahl durch die Eheleute</em> den Vorrang geben. Diese sollen entscheiden, welches Scheidungsrecht angewendet werden soll.</p>
<p>Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Rom III können die Ehegatten durch Vereinbarung entweder das Recht des Staates wählen, in dem sie ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in dem sie zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Voraussetzung ist allerdings, dass im Zeitpunkt der Rechtswahl noch einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Recht des Staates zu wählen, dem einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl angehört. Schließlich kann auch das Recht des Staates des angerufenen Gerichts gewählt werden.</p>
<p>Die <strong>Vereinbarung der Rechtswahl</strong></p>
<ul>
<li>bedarf der <strong>Schriftform</strong> und</li>
<li>muss zudem <strong>datiert</strong> und von den Eheleuten <strong>unterschrieben</strong> sein.</li>
</ul>
<p>Für den Fall, dass die gewählte Rechtsordnung weitere Formerfordernisse verlangt, müssen diese zur Gültigkeit der Rechtswahl eingehalten werden.</p>
<p>Rom III regelt auch, dass die Rechtswahl jederzeit, bis zur Anrufung des Gerichts, vereinbart und geändert werden kann. Soweit das nationale Recht dies vorsieht, kann auch noch im Laufe des Verfahrens eine Rechtswahl erfolgen.</p>
<h3>Fehlende Rechtswahl &#8211; Artikel 8 der ROM III-Verordnung</h3>
<p>Für den Fall, dass die Eheleute <em>keine Rechtswahl</em> vorgenommen haben sollten, muss Artikel 8 Rom III angewendet werden.</p>
<p>Nach diesem ist zunächst das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts gemeinsam ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Andernfalls findet das Recht des Staates Anwendung, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, soweit dieser nicht mehr als ein Jahr vor Anrufung des Gerichts endete oder einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.</p>
<p>Trifft keiner der vorgenannten Punkte zu, so ist das Recht des Staates anzuwenden, dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts angehören. Solte auch diese Punkt nicht zutreffen, ist am Ende das Recht des Staates des angerufenen Gerichts anzuwenden.</p>
<h3>Verdeutlichende Beispiele</h3>
<p>Die Wirkungsweise von ROM III kann am besten anhand eines <strong>Beispiels</strong> verdeutlicht werden:</p>
<p>M und F sind im Besitz der italienischen Staatsangehörigkeit. Sie heiraten in Mailand, verbringen in Italien die ersten Jahre ihres gemeinsamen Lebens und ziehen später nach Deutschland.</p>
<p>Nach dem Recht, welches vor dem 21.06.2012 galt, wäre für die Ehescheidung zwar ein <strong>deutsches Familiengericht</strong> zuständig, zur Anwendung müsste aber, auch für Fragen des Güterrechts, italienisches Recht kommen. Nur für den Trennungsunterhalt und den Versorgungsausgleich (auf Antrag) würde das <strong>Aufenthaltsstatut</strong> gelten.</p>
<p>Nach ROM III gilt das Aufenthaltsstatut jetzt nicht mehr nur für den Trennungsunterhalt und den Versorgungsausgleich, sondern auch für die <strong>Ehescheidung im engeren Sinne</strong>. Nur das Güterrecht unterläge, solange ROM IV noch nicht verabschiedet wurde, dem italienischen Recht.</p>
<p><strong>Abwandlung des Beispiels:</strong> M und F besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und ziehen aus beruflichen Gründen gemeinsam nach Italien. Eine Rechtswahl ist nicht getroffen worden. Nach dem Scheitern der Ehe entschließt sich M zur Rückkehr nach Deutschland. Zehn Monate, nachdem er die gemeinsame Wohnung in Italien, in der die Eheleute bereits getrennt lebten, verlassen hat, beschließt er die Gründung einer neuen Familie und stellt beim zuständigen deutschen Familiengericht den Antrag auf Scheidung.</p>
<p>Da in diesem Fall ein <strong>förmliches Trennungsverfahren</strong><strong></strong> nicht durchführbar ist, müsste das Familiengericht den <em>Scheidungsantrag abweisen</em>. Es würde zwar (noch) deutsches Güterrecht gelten, aber für die eigentliche Scheidung, den Trennungsunterhalt und den Versorgungsausgleich, würde nach Artikel 8 b ROM III italienisches Recht gelten, weil die Eheleute dort <strong>ihren letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort</strong> hatten.</p>
<p>Das <strong>Scheidungsverfahren</strong> wäre in diesem Fall frühestens drei Jahre nach der Durchführung des <strong>Trennungsverfahrens</strong> möglich. Das gleiche würde auch dann gelten, wenn die Frau in Italien ebenfalls den Antrag auf Scheidung stellen würde.</p>
<h3>Gestiegener Beratungsbedarf</h3>
<p>Die aufgezeigten Beispiele verdeutlichen den <em>gestiegenen Beratungsbedarf</em>, der im Zusammenhang mit einer Ehe durch das <strong>europäische Recht</strong> inzwischen besteht. Die frühe Rechtswahl im Ehevertrag kann für die gewünschte <strong>Rechtssicherheit</strong> sorgen, vor allem dann, wenn ein längerer gemeinsamer Auslandsaufenthalt in die Planung gerät. Aber gerade auch die spätere Rechtswahl ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung.</p>
<p><strong>Wir stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung!</strong></p>
<p>Lesen Sie unbedingt auch unseren informativen Artikel zum Thema:</p>
<p><center><strong><a title="Italienisches Familienrecht" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/familienrecht/italienisches-familienrecht.html">Italienisches Familienrecht</a></strong></center></p>
<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/rom-iii-eu-verordnung-zum-scheidungsrecht">ROM III &#8211; EU-Verordnung zum Scheidungsrecht</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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		<title>Muster Datenschutzerklärung XING - Hier erhalten Sie eine kostenlose XING-Datenschutzerklärung für Ihre Homepage</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Feb 2013 14:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB / Impressum / Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[kostenlos]]></category>
		<category><![CDATA[muster]]></category>
		<category><![CDATA[vorlage]]></category>
		<category><![CDATA[xing]]></category>

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Das unten stehende Muster für eine XING-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit der geltenden Rechtsprechung der Gerichte übereinstimmt. Diese Prüfung kann nicht nur ein einziges Mal stattfinden, sondern muss danach mit jeder Gesetzesänderung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung erneut durchgeführt werden. Der Mustertext ist nicht mit der Maßgabe erstellt worden, vollständig, richtig und aktuell zu sein.</strong><span id="more-6564"></span></p>
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<p><strong>Bitte beachten Sie jedoch die einzige Nutzungsbedingung. Der Link zu unserer Homepage http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, darf für die Dauer der Nutzung NICHT entfernt werden!</strong></p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-Beginn des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Datenschutzerklärung wegen der Verwendung eines XING-Buttons</p>
<p>Diese Website verwendet den “Share”-Button von XING. Daher wird beim Aufruf dieser Website über Ihren Browser eine Verbindung zu den Servern der XING AG, Gänsemarkt 43, 20354 Hamburg, Deutschland, hergestellt. Damit werden die “Share”-Funktionen (z.B. die Anzeige des Zählerwerts) erbracht. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten von Ihnen über den Aufruf dieser Website wird dabei nicht vorgenommen. Insbesondere werden von XING keine IP-Adressen gespeichert. Ebensowenig wird Ihr Nutzungsverhalten ausgewertet. Die aktuellen Informationen zum Datenschutz hinsichtlich des “Share”-Buttons sowie weitere diesbezüglich relevante Informationen können Sie unter https://www.xing.com/app/share?op=data_protection nachlesen.</p>
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&#8212;&#8212;&#8212;-Ende des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
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		<title>Muster Datenschutzerklärung Google AdSense - Hier erhalten Sie eine kostenlose Google AdSense-Datenschutzerklärung für Ihre Homepage</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Feb 2013 22:38:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB / Impressum / Datenschutz]]></category>
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		<pubDate>Thu, 07 Feb 2013 13:09:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB / Impressum / Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[vorlage]]></category>

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&#8212;&#8212;&#8212;-Ende des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Muster Datenschutzerklärung Twitter - Hier erhalten Sie eine kostenlose Twitter-Datenschutzerklärung für Ihre Homepage</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2013 16:19:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Rechtlicher Hinweis an Sie: Das unten stehende Muster für eine Twitter-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-twitter">Muster Datenschutzerklärung Twitter</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtlicher Hinweis an Sie:<br />
Das unten stehende Muster für eine Twitter-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit der geltenden Rechtsprechung der Gerichte übereinstimmt. Diese Prüfung kann nicht nur ein einziges Mal stattfinden, sondern muss danach mit jeder Gesetzesänderung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung erneut durchgeführt werden. Der Mustertext ist nicht mit der Maßgabe erstellt worden, vollständig, richtig und aktuell zu sein.</strong><span id="more-6519"></span></p>
<p>Hier finden Sie das <strong>Muster einer Datenschutzerklärung</strong>, wenn Sie den <strong>Twitter-Button</strong> auf Ihrer Homepage verwenden möchten.</p>
<p>Diese <strong>Twitter-Datenschutzerklärung</strong> stellen wir Ihnen hier <strong>kostenlos</strong> zur Verfügung. Sie dürfen den <em>Mustertext</em> dauerhaft auf Ihrer Homepage verwenden!</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie jedoch die einzige Nutzungsbedingung. Der Link zu unserer Homepage http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, darf für die Dauer der Nutzung NICHT entfernt werden!</strong></p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-Beginn des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Datenschutzerklärung wegen Verwendung der Funktionen von Twitter („Tweet-Button“)</p>
<p>Unsere Internetseite enthält Funktionen der Twitter Inc., 795 Folsom Street, Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Wenn Sie Twitter und insbesondere die Funktion “Re-Tweet” verwenden, verknüpft Twitter Ihr Twitter-Account mit den von Ihnen frequentierten Internetseiten. Dies wird anderen Nutzern bei Twitter, insbesondere Ihren Followern bekannt gegeben. Auf diesem Weg findet auch eine Datenübertragung an Twitter statt.</p>
<p>Wir, als Anbieter unserer Internetseite, werden von Twitter nicht über den Inhalt der übertragenen Daten bzw. der Datennutzung informiert. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich weitergehend informieren: http://twitter.com/privacy </p>
<p>Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter in Ihren dortigen Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings zu verändern.</p>
<p>Angabe der Quelle: <u><em>Bitte hier den Link zu http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, einbauen</em></u><br />
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		</item>
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		<title>Muster Datenschutzerklärung Google Plus - Hier erhalten Sie eine kostenlose Google Plus-Datenschutzerklärung für Ihre Homepage</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-google-plus</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2013 11:21:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Rechtlicher Hinweis an Sie: Das unten stehende Muster für eine Google Plus-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-google-plus">Muster Datenschutzerklärung Google Plus</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtlicher Hinweis an Sie:<br />
Das unten stehende Muster für eine Google Plus-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit der geltenden Rechtsprechung der Gerichte übereinstimmt. Diese Prüfung kann nicht nur ein einziges Mal stattfinden, sondern muss danach mit jeder Gesetzesänderung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung erneut durchgeführt werden. Der Mustertext ist nicht mit der Maßgabe erstellt worden, vollständig, richtig und aktuell zu sein.</strong><span id="more-6494"></span></p>
<p>Hier finden Sie das <strong>Muster einer Datenschutzerklärung</strong>, wenn Sie den <strong>Google Plus-Button</strong> auf Ihrer Homepage verwenden möchten.</p>
<p>Diese <strong>Google Plus-Datenschutzerklärung</strong> stellen wir Ihnen hier <strong>kostenlos</strong> zur Verfügung. Sie dürfen den <em>Mustertext</em> dauerhaft auf Ihrer Homepage verwenden!</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie jedoch die einzige Nutzungsbedingung. Der Link zu unserer Homepage http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, darf für die Dauer der Nutzung NICHT entfernt werden!</strong></p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-Beginn des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Datenschutzerklärung wegen der Verwendung von Google-Plugins („Google Plus-Button“)</p>
<p>Unsere Internetseite enthält den Google +1-Button. Google +1 ist ein soziales Netzwerk. Dieses wird bereitgestellt von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sie haben mit Google +1 die Möglichkeit, Inhalte im Internet personalisiert zu veröffentlichen. Google wird allerdings Information über den Inhalt, den Sie mit +1 angeklickt haben, speichern. Auch wird Google Informationen über Ihren Besuch auf der Internetseite, die Sie sich angesehen haben, speichern. Ihre +1-Klicks können und werden in aller Regel in Ihrem +1-Profil und in weiteren Google-Diensten, z.B. in den Suchergebnißen der Suchmaschine von Google, oder anderweitig auf Seiten im Internet bzw. Internetanzeigen verwendet.</p>
<p>Google speichert Informationen zu Ihren Aktivitäten bei Google +1. Damit Sie den +1-Button nutzen können, müßen Sie ein öffentliches Profil nebst Profilname bei Google anlegen. Google +1 und alle Dienste von Google werden Ihren Profilnamen verwenden. Ihre hinter dem Profil stehende Identität kann all denjenigen Nutzern offengelegt werden, die Kenntnis von Ihrer E-Mail-Adreße haben oder über andere Informationen, mit denen man Sie identifizieren kann, verfügen.</p>
<p>Google nutzt, nach eigenen Angaben unter Einhaltung seiner Datenschutzbestimmungen, die von Ihnen übermittelten Informationen. Auch erstellt Google Statistiken der Aktivitäten bei Google +1. Diese werden möglicherweise publiziert und an Dritte weitergegeben.</p>
<p>Angabe der Quelle: <u><em>Bitte hier den Link zu http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, einbauen</em></u><br />
&#8212;&#8212;&#8212;-Ende des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-google-plus">Muster Datenschutzerklärung Google Plus</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
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		</item>
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		<title>Muster Datenschutzerklärung Facebook - Hier erhalten Sie eine kostenlose Facebook-Datenschutzerklärung für Ihre Homepage</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Feb 2013 09:05:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jochen Flegl</dc:creator>
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		<category><![CDATA[vorlage]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Rechtlicher Hinweis an Sie: Das unten stehende Muster für eine Facebook-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit [...]<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-facebook">Muster Datenschutzerklärung Facebook</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
</p><p>The post <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-facebook">Muster Datenschutzerklärung Facebook</a> appeared first on <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtlicher Hinweis an Sie:<br />
Das unten stehende Muster für eine Facebook-Datenschutzerklärung stellt lediglich einen Formulierungsvorschlag dar. Das Muster soll Ihnen aufzeigen, wie die Datenschutzerklärung gestaltet sein könnte. Sollten Sie den Mustertext nutzen wollen, können Sie diesen nicht einfach übernehmen, sondern müssen prüfen beziehungsweise kompetent prüfen lassen, ob der Mustertext dem Gesetz nach korrekt und mit der geltenden Rechtsprechung der Gerichte übereinstimmt. Diese Prüfung kann nicht nur ein einziges Mal stattfinden, sondern muss danach mit jeder Gesetzesänderung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung erneut durchgeführt werden. Der Mustertext ist nicht mit der Maßgabe erstellt worden, vollständig, richtig und aktuell zu sein.</strong><span id="more-6479"></span></p>
<p>Hier finden Sie das <strong>Muster einer Datenschutzerklärung</strong>, wenn Sie den <strong>Like-Button von Facebook</strong> auf Ihrer Homepage verwenden möchten.</p>
<p>Diese <strong>Facebook-Datenschutzerklärung</strong> stellen wir Ihnen hier <strong>kostenlos</strong> zur Verfügung. Sie dürfen den <em>Mustertext</em> dauerhaft auf Ihrer Homepage verwenden!</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie jedoch die einzige Nutzungsbedingung. Der Link zu unserer Homepage http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, darf für die Dauer der Nutzung NICHT entfernt werden!</strong></p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-Beginn des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Datenschutzerklärung wegen der Verwendung von Facebook-Plugins („Gefällt mir-Button“)</p>
<p>Unsere Internetseite enthält Plugins von Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA. Facebook ist ein soziales Netzwerk. Das jeweilige Plugin ist am Logo von Facebook oder dem “Gefällt-mir-Button” erkennbar. Die Gesamtübersicht aller Plugins von Facebook können Sie sich unter dem nachfolgenden Link ansehen: http://developers.facebook.com/docs/plugins/</p>
<p>Sobald Sie unsere Internetseite frequentieren, stellt das Facebook-Plugin zwischen Ihrem Internetbrowser und den Servern von Facebook eine unmittelbare Verbindung her. Auf diesem Weg wird Facebook darüber informiert, daß mit Ihrer IP-Adresse unsere Internetseite besucht wurde. Für den Fall, dass Sie bei Facebook eingeloggt sein sollten, können Sie mittels des „Gefällt-mir-Buttons“ den entsprechenden Inhalt, der sich auf unserer Internetseite befindet, in Ihrem Profil bei Facebook verlinken. Es ist Facebook dann möglich, Ihren Besuch unserer Internetseite Ihrem Facebook-Account zuzuordnen. Wir, als Anbieter unserer Internetseite, werden von Facebook nicht über den Inhalt der übertragenen Daten bzw. der Datennutzung informiert. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich weitergehend informieren: http://de-de.facebook.com/policy.php</p>
<p>Für den Fall, daß Sie Mitglied von Facebook sein sollten, jedoch nicht möchten, daß Facebook über unsere Internetseite Daten über Sie übermittelt bekommt und mit Ihren Mitgliedsdaten verbindet, so müssen Sie sich, bevor Sie unsere Internetseite aufrufen, bei Facebook ausloggen.</p>
<p>Angabe der Quelle: <u><em>Bitte hier den Link zu http://www.flegl-rechtsanwaelte.de, oder alternativ zu http://www.magazin-arbeitsrecht.eu, einbauen</em></u><br />
&#8212;&#8212;&#8212;-Ende des Mustertextes&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p><a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-facebook">Muster Datenschutzerklärung Facebook</a> is a post from: <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a></p>
<p>The post <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/muster-datenschutzerklaerung-facebook">Muster Datenschutzerklärung Facebook</a> appeared first on <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de">Flegl Rechtsanwälte in Leonberg und Stuttgart</a>.</p>]]></content:encoded>
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