<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Flegl Rechtsanwälte Leonberg</title>
	<atom:link href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de</link>
	<description>Rechtsanwälte und Fachanwälte aus Leonberg</description>
	<lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 12:29:45 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Schadensersatz für Anleger von Dreiländerfonds und DHB-Fonds - Haben Sie Ihre möglichen Ansprüche schon geprüft?</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/schadensersatz-fuer-anleger-von-dreilaenderfonds-und-dhb-fonds</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/schadensersatz-fuer-anleger-von-dreilaenderfonds-und-dhb-fonds#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 12:26:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht/Kapitalmarktrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=5285</guid>
		<description><![CDATA[Wenn Sie in den letzten Jahren in den Dreiländerfonds (DLF) oder in DHB-Fonds Walter Fink investiert haben, dann sollten Sie jetzt dringend einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen. Kommt es für Sie als Investor erst einmal zur Verjährung der Ansprüche, können Sie Zahlungsansprüche nicht mehr juristisch durchsetzen. Bis zum Ablauf der Verjährung, welche in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn Sie in den letzten Jahren in den Dreiländerfonds (DLF) oder in DHB-Fonds Walter Fink investiert haben, dann sollten Sie jetzt dringend einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen. Kommt es für Sie als Investor erst einmal zur Verjährung der Ansprüche, können Sie Zahlungsansprüche nicht mehr juristisch durchsetzen. Bis zum Ablauf der Verjährung, welche in der Regel drei Jahre nach Vertragsabschluss bzw. nach Erlangung von Kenntnis über die sittenwidrige Schädigung eintritt, muss der Antrag beim zuständigen Gericht einlangen.</strong><span id="more-5285"></span></p>
<h3>Entstehung der Dreiländerfonds</h3>
<p>In den 1980er und 1990er Jahren wurde der sogenannte Dreiländerfonds von der Kapital Consult GmbH aufgelegt. Der Unternehmer dahinter ist Herr Walter Fink. Nicht nur die Auflage der Dreiländerfonds sondern auch die Entstehung der DHB-Fonds (&#8220;Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft Walter Fink AG&#8221;) ist Fink zuzuschreiben. Nach und nach wurden zahlreichen Anlegern Anteile an dem Fonds vermittelt und verkauft. Die Anteile starteten in den 1980er Jahren mit den Anlageprodukten DLF 87/3, DLF 87/2 und DLF 8 9/2. Ab dem Jahr 1990 wurden die Fonds-Produkte DLF 90-6 und DLF 90-5 angepriesen. Darauf folgende wurden jährlich neue Anlageprodukte hervorgebracht &#8211; bis man letzten Endes im Jahre 1999 mit dem Anlageprodukt DLF 99-32 abschloss.</p>
<h3>Argumente für die Anleger</h3>
<p>Anlagevermittler, Banken und weitere Finanzdienstleiter empfahlen Anlegern die Dreiländerfonds und DHB-Fonds mit den Argumenten, dass es sich hierbei um eine rentable und sichere Geldanlage handle, wohinter einer ausgeklügelte Investitionsstrategie stecke. Das Investitionskonzept konzentriere sich auf Wertpapiere aus der Schweiz und auf deutsche sowie US-amerikanische Immobilien &#8211; war somit nach Auskunft der Vermittler und Berater auch als sichere Rentenvorsorge geeignet. Die Anlageprodukte wurden als geschlossener Fonds vermittelt &#8211; was den Effekt zur Folge hatte, dass zeichnende Anleger zu Mitunternehmern wurden. Der Dreiländerfonds mit dem Kennzeichen DLF 94/17 war mit dem größten Anlagevolumen hinterlegt &#8211; das Volumen belief sich auf ein kumuliertes Fonds-Vermögen von etwa eine Milliarde Euro.</p>
<h3>Enttäuschende Entwicklung für Sie als Anleger</h3>
<p>Desillusionierende Resultate kamen für die Investoren bald ans Tageslicht: es stellte sich ein rasch voranschreitender Werteverfall der Fonds-Anteile ein. Wahrscheinlich wurden auch Sie als Anleger kontaktiert, um auf Ihre angestrebte Rendite aus Ihrem Investments zu verzichten und obendrein noch die Verluste der Fondsgesellschaften mit Ihrem wohlverdienten Vermögen auszugleichen. Statt einer rentablen Altersvorsorge findet sich ein immer weiter schrumpfendes Kapital vor.</p>
<h3>Hoffnung für die Anleger</h3>
<p>Falls auch Sie in der Vergangenheit Besitzer dieser zweifelhaften Anlageprodukte wurden, wird es Ihnen angeraten, Ihre Schadensersatzansprüche schnellstmöglich zu prüfen. Vermutlich wurden Sie vor Ihrer Zeichnung nicht umfassend über die dahinterstehenden Risiken dieses Anlagegeschäfts beraten &#8211; oder es wurden Ihnen die Anlageziele nicht ordnungsgemäß zur Kenntnis gebracht. Zahlreichen Anlegern &#8211; das ging bereits aus unzähligen Prozessen hervor &#8211; wurden mit der Investition in Verbindung stehende Risiken bewusst verschwiegen.</p>
<p>Ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie über Ihre Chancen, Ihr Geld wiederzuerlangen, beraten. Gegebenenfalls müssen zügig verjährungshemmende Maßnahmen gesetzt werden, da Verjährungsfristen jegliche Ansprüche unterbinden. Für Sie als Anleger ist das misslich, denn berechtigte Schadensersatzansprüche können danach nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Dennoch gilt: auch wenn Sie vor mehr als drei Jahren gezeichnet haben, kann die dreijährige Verjährungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen erst nach Kenntnisnahme der Schädigung zu Laufen beginnen. Ihr kompetenter Anwalt kann Ihnen weiterhelfen, wenn es darum geht, dass Sie Ihre Ansprüche als Gläubiger gegebenenfalls auch über Fristen hinaus retten können.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/schadensersatz-fuer-anleger-von-dreilaenderfonds-und-dhb-fonds/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Keine Zahlungsverpflichtung von Einlagen für Anleger der CAF II GbR - Haben Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche schon geprüft?</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/keine-zahlungsverpflichtung-von-einlagen-fuer-anleger-der-caf-ii-gbr</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/keine-zahlungsverpflichtung-von-einlagen-fuer-anleger-der-caf-ii-gbr#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 May 2012 11:43:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht/Kapitalmarktrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=5252</guid>
		<description><![CDATA[Sie als Anleger der Capital Advisor Fund II GbR wurden womöglich in letzter Zeit zur Zahlung von rückständigen Einlagen bzw. eines Aufwendungseinsatzes angewiesen &#8211; doch sind Sie zu Zahlungen von Einlagen nicht verpflichtet &#8211; dies entscheiden immer mehr Gerichte. Für Sie als Anleger der CAF II GbR ist es dennoch ratsam, nicht lediglich Zahlungen aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sie als Anleger der Capital Advisor Fund II GbR wurden womöglich in letzter Zeit zur Zahlung von rückständigen Einlagen bzw. eines Aufwendungseinsatzes angewiesen &#8211; doch sind Sie zu Zahlungen von Einlagen nicht verpflichtet &#8211; dies entscheiden immer mehr Gerichte. Für Sie als Anleger der CAF II GbR ist es dennoch ratsam, nicht lediglich Zahlungen aus Unzufriedenheit über die eingegangene Kapitalanlage oder über fehlende Investitionen der Gesellschaft wegen mangelndem Kapital einzustellen, sondern eine profunde Prüfung Ihres Falles zu veranlassen.</strong></p>
<h3>Gründung und Ziel der CAF II GbR</h3>
<p>Die Capital Advisor Fund II GbR wurde im Mai 2006 durch die European Securities Invest SECI GmbH gegründet und ist eine Gesellschaft, an der sich Kleinanleger beteiligen sollen. Schon in den ersten Jahren wurden 85 Mio. EUR Gesellschaftsanteile gezeichnet. Propagiert wird diese Kapitalanlage mit der Aussicht auf einen &#8220;langfristigen Vermögensaufbau&#8221; und auf einen &#8220;ergänzenden Baustein für die Altersvorsorge&#8221;. Vermittelt wurde diese Anlage zumeist von der IFF AG, Hof, und der Futura Finanz GmbH &#038; Co.</p>
<p>Wie aus unzähligen Rechtsprozessen bereits hervorging, wurde vor Zeichnung gegenüber den Interessenten stets betont, wie renditeträchtig und sicher diese Kapitalanlage sei. Das Konzept der Anlage lehnte sich am Portfolio-Selection-Model vom Nobelpreisträger Harry S. Markowitz an: das Anlagekapital sollte unter anderem auf vier Anlageklassen, wie Wertpapierfonds, Alternative Investments, Private Equity und Immobilien, aufgeteilt werden. Gerätselt wird heute, ob die Initiatoren der Anlage das Prinzip von Markowitz einfach falsch verstanden hatten oder ob ihnen lediglich fatale Fehler unterlaufen sind. Was auch immer die Ursache sein mag: das Ergebnis bedeutet harte Verluste für die Anleger.</p>
<h3>Mangelnde Plausibilität des Gesellschaftermodells</h3>
<p>Wenngleich Sie als Anleger der Capital Advisor Fund II GbR mit Aussagen wie &#8220;wenig Risiko&#8221;, &#8220;Risikokontrolle&#8221;, &#8220;höhere Rendite&#8221; &#8220;Nobelpreismethode&#8221; und &#8220;Vermögenszuwachs&#8221; zur Unterschrift bewegt wurden, wissen Sie wahrscheinlich längst, dass Sie in einen risikoreichen und renditearmen Fonds investiert haben. Wie heute längst bekannt ist, war das gesamte Gesellschaftsmodell von Anfang an nicht plausibel und Sie als Anleger hatten gar keine Chance, Ihr Kapital zurückzuerhalten, und schon gar nicht, es zu vermehren.</p>
<p>Dennoch kann den Informationsbroschüren der CAF II GbR, welche bei Beratung vergeben wurden, keine Form der Risikobelehrung entnommen werden, was nach Kapitalmarktrecht eine unzulässige Form der Beratung darstellt. Vielen Anlegern wurde der Emissionsprospekt erst nach Zeichnung übergeben. Keiner der Anleger wurde fehlerhafterweise über konkrete Risiken, wie einen möglichen Totalverlust, aufgeklärt.</p>
<h3>Jüngste Probleme mit CAF II GbR</h3>
<p>Falls Sie von der CAF II GbR noch nicht kontaktiert wurden, müssen Sie mit baldigen Zahlungsaufforderungen durch die geschäftsführende Gesellschaft rechnen. Schon seit Ende des Jahres 2009 klagt die CAF II GbR gegen ihre Anleger wegen Zahlung ausstehender Einlagen. Die Mehrzahl dieser Klagen wurde von den Gerichten (z.B. Amtsgericht Grünstadt, Landgericht Bonn) abgewiesen, da Risikohinweise unzureichend zur Kenntnis gebracht wurden. Des Weiteren kam es in manchen Fällen sogar vor, dass Ansprüche auf Aufwendungsersatz von der Capital Advisor Fund II GbR behauptet wurden, obwohl die Anleger diese Aufwendungen bereits mit der Vertragsgebühr entrichtet hatten.</p>
<h3>Möglichkeiten für Sie als Anleger Capital Advisor Fund II GbR</h3>
<p>Alleine damit, dass Sie wegen Unzufriedenheit eine Zahlungseinstellung durchführen, ist es leider nicht getan. Ein Ausstieg aus der Gesellschaft ist wegen rechtlicher Komponenten eine komplexe Angelegenheit. Doch Sie haben Hoffnung: In vielen Fällen können Sie als Anleger zu einem Widerruf Ihrer Beteiligung tendieren, da selbst die Widerrufsbelehrungen der CAF II GbR fehlerhaft waren. Auch Prospekthaftungsansprüche kommen in Betracht, da eine Risikobelehrung zur Gänze ausgespart wurde. Lediglich Worte wie &#8220;Risikostreuung&#8221; und &#8220;risikoeffiziente Anlage&#8221; sind hierbei unzureichend. Gerichte (z.B. Amtsgericht Grünstadt) befanden auch den gesamten Vertragsaufbau der CAF II GbR so ausgerichtet, dass gegenüber den Anlegern relevante vertragliche Bestimmungen und erforderliche Hinweise versteckt wurden. Ihre Ansprüche richten sich gegen Initiatoren, Gründungsgesellschaften und prospektverantwortliche Personen.</p>
<h3>Verjährung der Ansprüche</h3>
<p>Wenngleich Sie als Anleger &#8211; anhand einer Vielzahl von Urteilen untermauert &#8211; berechtigte Ansprüche gegenüber der CAF II GbR haben, so unterliegen diese einer zeitlichen Frist von drei Jahren nach Zeichnung. Es wird daher dringend angeraten, dass Sie sich vor einem Totalverlust Ihres Kapitals schützen und die Chancen einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Verantwortlichen umgehend von einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Nur so können Sie zu einer Rückerstattung Ihrer eingezahlten Gelder kommen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/keine-zahlungsverpflichtung-von-einlagen-fuer-anleger-der-caf-ii-gbr/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schadensersatz für Anleger der Montranus-Medienfonds - Haben Sie Ihre Schadensersatzansprüche schon geprüft?</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/schadensersatz-fuer-anleger-der-montranus-medienfonds</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/schadensersatz-fuer-anleger-der-montranus-medienfonds#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 13:35:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht/Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[kick-backs]]></category>
		<category><![CDATA[medienfonds]]></category>
		<category><![CDATA[montranus]]></category>
		<category><![CDATA[rückvergütungen]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[verjährung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=5089</guid>
		<description><![CDATA[Falls Sie zu den Anlegern der Medienfonds Montranus Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 143), Montranus Zweite Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 158) oder Montranus Dritte Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 166) zählen, werden nachfolgende gerichtliche Entscheidungen von großer Relevanz für Sie sein. Gründung und Risiken der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falls Sie zu den Anlegern der Medienfonds Montranus Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 143), Montranus Zweite Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 158) oder Montranus Dritte Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 166) zählen, werden nachfolgende gerichtliche Entscheidungen von großer Relevanz für Sie sein.<span id="more-5089"></span></p>
<h3>Gründung und Risiken der Montranus-Medienfonds</h3>
<p>Die <strong>Montranus-Medienfonds</strong> wurden im Hause Hannover Leasing gegründet und vorwiegend von Sparkassen sowie Banken als <em>Steuerstundungsmodelle</em> an ahnungslose Anleger verkauft. Im Gegensatz zu sonstigen &#8211; üblicherweise leasingähnlich &#8211; aufgebauten Medienfonds, sind die Montranus-Medienfonds unternehmerisch gestaltet. Unternehmerisch konstruierte Medienfonds beinhalten</p>
<ul>
<li>keine wirtschaftliche Absicherung</li>
<li>wirtschaftliche Risiken</li>
</ul>
<p>Die meisten Anleger, möglicherweise darunter auch Sie, wurden über diese Unsicherheiten vor Vertragsunterzeichnung nicht ausreichend informiert, was Schadensersatzansprüche rechtfertigen kann. </p>
<h3>Aktuelle Lage der Montranus-Medienfonds</h3>
<p>Wie bereits seit längerem bekannt ist, laufen die Medienfonds der Hannover Leasing viel schlechter als geplant &#8211; sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich. <strong>Seit Dezember 2011 werden keinerlei Ausschüttungen mehr an Anleger</strong> vorgenommen, was sich künftig &#8211; laut aktueller Prognosen und entgegen kommunizierter Trends der Hannover Leasing &#8211; nicht ändern wird.</p>
<p>Obwohl die Fondsgesellschaft angekündigt hatte, dass sie Grundlagenbescheide ändern wollte, fand dies laut der Fondsverwaltung des Finanzamtes noch immer nicht statt, was zu <strong>steuerlichen Nachteilen für Sie als Anleger</strong> führen kann. Aufgrund dieser unerfreulichen Entwicklung prüfen bereits seit längerem zahlreiche Anleger ihre Optionen zum Ausstieg, woran auch schwammig formulierte sowie irreführende Rundschreiben der Hannover Leasing nichts zu ändern vermögen.</p>
<h3>Urteil des Landgerichts Hannover gegen Nord/LB</h3>
<p>Am 12.08.2011 war es dann so weit. In einem Urteil des Landgerichts Hannover gegen die Nord/LB wurde einem Anleger der Montranus-Medienfonds Schadensersatz in Form von <strong>Rückabwicklung seiner Anlage</strong> zugesprochen. Neben einer <em>unzureichenden Aufklärung des Anlegers</em> vor Abwicklung des Anlagegeschäfts, war auch eine Filmfondsbeteiligung an der Magical Productions GmbH &#038; Co. KG Streitgegenstand des Gerichtsprozesses.</p>
<h3>Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. gegen Helaba Dublin</h3>
<p>Doch auch mit einem Urteil vom 29.02.2012 durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wurde festgehalten, dass der Fonds Montranus Dritte Beteiligungs GmbH &#038; Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing 166), welcher zum Teil über die Helaba Dublin vermittelt wurde, mit <strong>fehlerhaften Methoden</strong> arbeitet.</p>
<p>Die Bank Helaba Dublin, welche eine 1990 gegründete hundertprozentige Tochter der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen ist, finanzierte in etwa die Hälfte der Beteiligungssummen mithilfe von obligatorischen Darlehen. Die Bank wurde in diesem Gerichtsspruch zur <em>Rücknahme der Fondsbeteiligung gegenüber einem Anleger</em> verurteilt. Auch die Fonds Montranus I und II traf es in mehreren Urteilen.</p>
<h3>Fehlerhafte Widerrufsbelehrung von Helaba Dublin</h3>
<p><em>Im Zuge der Prozesse</em> stellte sich heraus, dass durch die Helaba Dublin <strong>fehlerhafte Widerrufsbelehrungen</strong> an die Anleger ausgehändigt wurden. Zählen auch Sie zu den Opfern dieser unzulässigen Belehrungen über einen Widerruf, haben Sie gute Aussichten, dass Sie Schadensersatzansprüche durchsetzen können.</p>
<p>Denn wenn Sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erhalten haben, ist es für Sie möglich, Ihre Finanzierungsverträge, welche zur Finanzierung der Montranus-Medienfondsbeteiligungen abgeschlossen wurden, zu widerrufen &#8211; sofern die zur Anwendung kommende Verjährungsfrist nicht überschritten wurde.</p>
<h3>Rückzahlung des Eigenkapitals ohne Darlehensrückzahlung</h3>
<p>Im Rahmen eines <strong>Widerrufs des Finanzierungsvertrages</strong> können Sie mit Fug und Recht auf eine <em>Rückzahlung des Eigenkapitals</em> &#8211; exklusive der ausbezahlten Ausschüttungen &#8211; bestehen. Die Darlehen müssen im Zuge dessen nicht zurückbezahlt werden, sondern es werden lediglich die Beteiligungen an die verursachende Bank übertragen.</p>
<h3>Mangelnde Aufklärung über Rückvergütungen</h3>
<p>Wurden Sie etwa im Beratungsgespräch nicht über sogenannte <strong>Kick-Backs</strong> in Kenntnis gesetzt? Dann war dies von Ihrem Finanzdienstleister rechtlich unzulässig. Kick-Backs sind <em>verdeckte Rückvergütungen</em>, welche an die Anlagevermittler ausbezahlt werden, sobald Sie Ihr Kapital in den jeweiligen Fonds investiert und damit Ihre Anteile erworben haben.</p>
<p>Es wird empfohlen, <strong>rasch zu handeln</strong>, da im Falle der Montranus-Medienfonds die Chancen für Schadensersatz gut stehen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann jedoch keine Durchsetzung Ihrer Ansprüche mehr für Sie erwirkt werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/schadensersatz-fuer-anleger-der-montranus-medienfonds/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Stellenausschreibung &#8211; Texter &#8211; Bankrecht &#8211; Kapitalmarktrecht - Job-Angebot für Rechtsreferendare, Jura-Studenten und Texter (m/w)</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/stellenausschreibungen/stellenausschreibung-texter-bankrecht-kapitalmarktrecht</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/stellenausschreibungen/stellenausschreibung-texter-bankrecht-kapitalmarktrecht#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 12:20:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellenausschreibungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=5083</guid>
		<description><![CDATA[Sind Sie interessiert am Bankrecht und Kapitalmarktrecht? Kennen Sie sich etwas mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus? Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Rechtsreferendar / Rechtsreferendarin, Jura-Student / Jura-Studentin oder Texter / Texterin, der / die uns bei einem Online-Projekt helfen kann. Wir möchten eine neue Homepage / Website rund um das Thema Bankrecht und Kapitalmarktrecht aufbauen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sind Sie interessiert am Bankrecht und Kapitalmarktrecht? Kennen Sie sich etwas mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus?</p>
<p>Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)</p>
<p><strong>Rechtsreferendar / Rechtsreferendarin</strong>, <strong>Jura-Student / Jura-Studentin</strong> oder <strong>Texter / Texterin</strong>,</p>
<p>der / die uns bei einem Online-Projekt helfen kann.</p>
<p>Wir möchten eine <strong>neue Homepage / Website</strong> rund um das <strong>Thema Bankrecht und Kapitalmarktrecht</strong> aufbauen. Den Lesern soll dabei Wissenswertes zu bankrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Themen, Begriffen und Urteilen vermittelt werden.</p>
<p>Die Internetseite wird über das Content-Management-System (CMS) <strong>WordPress</strong> betrieben. Sie sollen die Inhalte erstellen und / oder bearbeiten und die Seite als Webmaster betreuen.</p>
<p>Ihr Vorteil ist, dass Sie <strong><u>von zu Hause aus arbeiten</u> können</strong>!</p>
<p>Eine ausführliche Bewerbung ist nicht nötig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl: <a title="E-Mail-Adresse von Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl" onclick="pageTracker._trackPageview('/Mailto-Link-angeklickt');" href="mailto:%20flegl@flegl-rechtsanwaelte.de">flegl@flegl-rechtsanwaelte.de</a></p>
<p><strong>Wir freuen uns auf Sie!</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/stellenausschreibungen/stellenausschreibung-texter-bankrecht-kapitalmarktrecht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erbvertrag aufsetzen &#8211; was Sie bei der Gestaltung beachten sollten</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/erbrecht-tipps/erbvertrag-aufsetzen-was-sie-bei-der-gestaltung-beachten-sollten</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/erbrecht-tipps/erbvertrag-aufsetzen-was-sie-bei-der-gestaltung-beachten-sollten#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 14:21:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[erbvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=5058</guid>
		<description><![CDATA[Gemäß § 1941 BGB liegt ein Erbvertrag vor, wenn der Erblasser durch Vertrag einen Erben einsetzt sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnet. Dabei kann der Erblasser als Vertragserben oder als Vermächtnisnehmer sowohl den Vertragsschließenden als auch eine Dritten bedenken. Die nähere rechtliche Ausgestaltung eines Erbvertrages regelt sich nach den §§ 2274 ff BGB. Der Erbvertrag hebt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß § 1941 BGB liegt ein <strong><a title="Erbvertrag" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/erbrecht/erbvertrag.html">Erbvertrag</a></strong> vor, wenn der Erblasser durch Vertrag einen Erben einsetzt sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnet. Dabei kann der Erblasser als Vertragserben oder als Vermächtnisnehmer sowohl den Vertragsschließenden als auch eine Dritten bedenken. Die nähere rechtliche Ausgestaltung eines Erbvertrages regelt sich nach den §§ 2274 ff BGB. Der Erbvertrag hebt gemäß § 2289 Absatz 1 Satz 1 BGB frühere letztwillige Verfügungen auf.</p>
<p><span id="more-5058"></span></p>
<h3>Einseitige, zweiseitige &#8211; entgeltlich, unentgeltliche Erbverträge</h3>
<p>Es gibt einseitige, zweiseitige und mehrseitige Erbverträge, je nachdem wie viele Personen sich verpflichten und vertragsmäßige Verfügungen vornehmen. Erbverträge können auch mit einem Ehe- oder einem Partnerschaftsvertrag verbunden werden. Bei den einseitigen Erbverträgen trifft nur der Erblasser eine Verfügung und der Partner wirkt an der Bindungswirkung des Vertrages mit. Bei den zweiseitigen Erbverträgen treffen beide Vertragspartner Verfügungen. Diese können, müssen aber nicht, auch gegenseitig sein.</p>
<p>Die Erbverträge werden auch danach unterschieden, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich sind. Von besonderer Bedeutung sind ganz aktuell die zweiseitigen Erbverträge, in denen sich der Erblasser hinsichtlich seines zukünftigen Nachlasses verpflichtet und der andere Vertragspartner dem Erblasser dafür Pflegeleistungen erbringen will. Obwohl es nur einen Paragrafen im BGB gibt, der den Erbvertrag definiert, gibt es doch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Da es aber derart viele Varianten des Erbvertrages gibt, sollten Sie, bevor Sie einen Erbvertrag schließen, genau wissen und festlegen, wer daran beteiligt ist und welche Verpflichtung er im Detail eingehen will.</p>
<h3>Beurkundung des Erbvertrages durch eine Notar ist zwingend</h3>
<p>Jeder Erbvertrag muss zwingend gemäß § 2276 Absatz 1 Satz 1 BGB notariell beurkundet werden. Die Vertragspartner müssen auch beide gemäß § 2274 BGB gleichzeitig persönlich vor dem Notar erscheinen. Keiner der Vertragspartner hat die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Die notarielle Beurkundung gemäß § 2276 BGB kann aber ersetzt werden durch einen gerichtlichen Vergleich gemäß § 127 a BGB. Im gerichtlichen Protokoll werden dann die Erklärungen aufgenommen.</p>
<h3>Bindungswirkung eines Erbvertrages</h3>
<p>Mit einem notariell beurkundeten Erbvertrag binden Sie hinsichtlich der vertragsmäßigen Verfügungen. Es gilt, um Unklarheiten und Streit zu vermeiden, hier sehr präzise und detailliert zu formulieren. Mit Abschluss des Vertrages sind Sie als Vertragsparteien bezüglich Ihrer Verfügungen in Ihrer Testierfreiheit beschränkt. Das bedeutet, dass Sie zwar jederzeit gemäß § 2286 BGB über Ihr Vermögen unter Lebenden verfügen können, aber Ihr Vertragspartner aus dem Erbvertrag unter Umständen gemäß § 2287 BGB nach Eintritt des Erbfalles eine Schenkung an einen Dritten heraus verlangen kann.</p>
<h3>Absichern gegen Weggabe des Erbes</h3>
<p>Es gibt einen Weg, Schenkungen des Erblassers an Dritte nach dem Abschluss eines Erbvertrages zu verhindern. So können Sie einen zusätzlichen Verfügungsunterlassungsvertrag in Verbindung mit einem Rückübertragungsanspruch ins Grundbuch als Vormerkung eintragen lassen. Die vertragliche Bindung selber ist nicht durch eine Vormerkung im Grundbuch zu schützen, daher bedarf es eines zweiten Vertrages.</p>
<h3>Rücktritt vom Erbvertrag und Vorbehalt im Erbvertrag</h3>
<p>Bis zum Tode eines der Vertragspartner kann jede Seite gemäß § 2298 Abs. 2 Satz 1 BGB aufgrund eines vorbehaltenen Rücktrittsrecht gemäß § 2293 BGB zurücktreten. Mit der Ausübung des Rücktrittrechts fällt der gesamte Erbvertrag weg. Andere Rücktrittsgründe sind gemäß §§ 2294, 2295 BGB unter anderem Verfehlungen eines Vertragspartners. Grundsätzlich gibt es kein Rücktrittsrecht wegen Schlecht- oder Nichtleistung, da der notariell abgeschlossene Erbvertrag kein schuldrechtlicher Vertrag ist, somit das Schuldrecht nicht greift. Damit aber in den Fällen der Schlecht- oder Nichtleistung ein Rücktritt vom Vertrag problemlos möglich ist, sollten Sie im Vertrag ein Rücktrittsrecht für diese Fälle vorbehalten. Auch der Rücktritt muss gemäß § 2296 Absatz 2 Satz 2 BGB bei persönlichem Erscheinen notariell beurkundet werden. Fehlt im Vertrag ein solches Rücktrittsrecht, so bleibt nur der Weg über eine Anfechtung des Vertrages gemäß §§ 2281, 2078 Absatz 2 BGB. Ein Rücktrittsrecht ist jedoch die einfachere und schnellere Lösung.</p>
<h3>Was es in jedem Fall zu beachten gilt!</h3>
<p>Mit einem Erbvertrag binden Sie sich. Daher sollten Sie sich durch solche Instrumente wie den Verfügungsunterlassungsvertrag und den Rücktrittsvorbehalt gegen alle unangenehmen Eventualtiäten der Zukunft absichern.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/erbrecht-tipps/erbvertrag-aufsetzen-was-sie-bei-der-gestaltung-beachten-sollten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Insolvenz der Solar Millennium AG - Haben Sie Ihre Schadensersatzansprüche schon geprüft?</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/insolvenz-der-solar-millennium-ag</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/insolvenz-der-solar-millennium-ag#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 22:36:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht/Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[solar millennium]]></category>
		<category><![CDATA[verjährung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=5016</guid>
		<description><![CDATA[&#8220;Von der Sonne profitieren&#8221; &#8211; mit diesem Werbeslogan wurden möglicherweise auch Sie vor einiger Zeit zur Zeichnung für Aktien der Solar Millennium AG bewegt. Vermutlich wissen Sie bereits, dass das im Bereich erneuerbarer Energien tätige Unternehmen aus Erlangen seit längerer Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Mit Datum vom 21.12.2011 musste die Solar Millennium [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>&#8220;Von der Sonne profitieren&#8221;</strong> &#8211; mit diesem <em>Werbeslogan</em> wurden möglicherweise auch Sie vor einiger Zeit zur Zeichnung für Aktien der Solar Millennium AG bewegt. Vermutlich wissen Sie bereits, dass das im Bereich erneuerbarer Energien tätige Unternehmen aus Erlangen seit längerer Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Mit Datum vom 21.12.2011 musste die Solar Millennium AG letztlich einen <strong>Insolvenzantrag stellen</strong>. Ein Insolvenzverwalter führt nun die Geschäfte des Unternehmens.<span id="more-5016"></span></p>
<h3>Die Solar Millennium AG &#8211; ein global tätiges Unternehmen</h3>
<p>Solar Millennium hatte sich auf <strong>solarthermische Kraftwerke</strong> spezialisiert &#8211; insbesondere auf <em>Parabolrinnen-Anlagen</em> konzentrierte sich das Unternehmen hierbei. Der Betrieb brüstete sich damit, mit seinem Konzept alle wichtigen Geschäftsfelder von Solarkraftwerken abzudecken:</p>
<ul>
<li>Projektorganisation</li>
<li>Aufbau der Technologie</li>
<li>Schlüsselübergabe des Anlagenbetriebs</li>
</ul>
<h3>Betroffene Aktionäre hofften auf Schadensbegrenzung</h3>
<p>Über 30.000 Aktionäre sind es, welche &#8211; bis zuletzt &#8211; auf Schadensbegrenzung gehofft hatten. Falls auch Sie dazu gehörten, vergessen Sie bitte nicht, dass Sie durch die nun eingetretene Insolvenz als <strong>Aktionär</strong> der Solar Millennium AG <strong>gegenüber den Gläubigern nachrangig behandelt</strong> werden. Da Sie durch Ihre Aktien zum Gesellschafter wurden, haben Sie erst Anspruch auf Zahlungen, wenn die Forderungen der Gläubiger voll erfüllt wurden.</p>
<p>Dies bedeutet, dass Sie erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, also im Falle einer Liquidation, Berücksichtigung finden. Etwaige Forderungen Ihrerseits gegen die Gesellschaft müssen an den Insolvenzverwalter ergehen und dort angemeldet werden. Zwischenzeitlich wurde ein Rundschreiben des Insolvenzverwalters versandt, worin er Unterlagen zur Forderungsanmeldung übermittelte.</p>
<h3>Bangen der Anleger von Inhaberschuldverschreibungen und Fonds</h3>
<p>Jene 15.000 Anleger, welche ihr Kapital in Form von Inhaberschuldverschreibungen in die Gesellschaft investiert haben, müssen bedauerlicherweise mit einem <strong>Totalverlust rechnen</strong>, <em>wenn sie nichts dagegen unternehmen</em>. Anleger, welche ihr Geld in die geschlossenen Fonds <strong>&#8220;Ibersol Fonds GmbH &#038; Co. KG&#8221;</strong> und <strong>&#8220;Andasol Fonds GmbH &#038; Co. KG&#8221;</strong> investiert haben, müssen leider auch um das Kapital zittern &#8211; wenngleich die Gesellschaft beteuert, dass die aufgelegten und nach identischen gesellschaftsrechtlichen Strukturen aufgebauten Fonds rechtlich selbständige Gesellschaften seien.</p>
<h3>Ihr Schadensersatzanspruch</h3>
<p>Zahlreiche Anleger und Aktionäre wurden von <em>Beratungsinstituten, Beratern und Banken</em> <strong>nicht korrekt über die wahren Risiken aufgeklärt</strong> &#8211; das ging aus ersten gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten hervor. Des Weiteren waren die Anleger mit Prospekten <strong>nur unvollständig informiert</strong> worden. Diese Faktoren können zu Schadensersatzansprüchen führen, sodass sogar vollständige Rückabwicklungen möglich sind. <strong>Damit könnten Sie sich als geschädigter Anleger schadlos halten!</strong></p>
<h3>Beachten Sie die Verjährungsfristen</h3>
<p>Vorsicht ist geboten, denn die sogenannte <em>&#8220;enge Prospekthaftung&#8221;</em> lässt exakt eine <strong>Verjährungsfrist von drei Jahren</strong> nach Abschluss des Vertrages zu. Nach der <em>&#8220;weiten Prospekthaftung&#8221;</em> gemäß § 311 Abs. 2 BGB haben Sie genau <strong>drei Jahre Zeit</strong> Ihre verjährungshemmenden Maßnahmen einzuleiten, nachdem Sie von dem Prospektmangel erfahren haben. Danach ist jeder Anspruch verloren und Sie werden Ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/insolvenz-der-solar-millennium-ag/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schlecker-Insolvenz &#8211; Kündigungsschutz für Arbeitnehmer - Für Sie als Mitarbeiter von Schlecker besteht der Kündigungsschutz fort</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/arbeitsrecht-tipps/schlecker-insolvenz-kuendigungsschutz-fuer-arbeitnehmer</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/arbeitsrecht-tipps/schlecker-insolvenz-kuendigungsschutz-fuer-arbeitnehmer#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Mar 2012 08:46:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[kündigungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[kündigungsschutzklage]]></category>
		<category><![CDATA[schlecker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=4880</guid>
		<description><![CDATA[Es ist grundsätzlich möglich, eine betriebsbedingte Kündigung &#8211; sei es durch den Arbeitgeber oder den Insolvenzverwalter &#8211; mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Für Sie, als betroffenen Arbeitnehmer von Schlecker, ist es wichtig, zu wissen, dass also auch Sie sich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren können &#8211; trotz laufendem Insolvenzverfahren. Nun ist klar, dass bei der insolventen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist <em>grundsätzlich möglich</em>, eine betriebsbedingte Kündigung &#8211; sei es durch den Arbeitgeber oder den Insolvenzverwalter &#8211; mit einer <strong>Kündigungsschutzklage anzugreifen</strong>. Für Sie, als betroffenen Arbeitnehmer von Schlecker, ist es wichtig, zu wissen, dass also auch Sie sich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren können &#8211; trotz laufendem Insolvenzverfahren.<span id="more-4880"></span></p>
<p>Nun ist klar, dass bei der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker eine Kündigungswelle anrollt. Ob diese Welle von Kündigungen noch dadurch sozial abgemildert werden kann, dass eine Transfergesellschaft gegründet wird, die betroffene Arbeitnehmer befristet übernimmt, ist unklar.</p>
<h3>Verkürzte Kündigungsfrist im Insolvenzverfahren von Schlecker</h3>
<p>Auch in der Insolvenz von Schlecker gilt die <strong>verkürzte Kündigungsfrist</strong> gemäß § 113 InsO. Diese Frist beträgt <em>drei Monate</em> und ist nicht abhängig von der Dauer Ihrer Beschäftigung im Unternehmen. Es können auch noch kürzere Kündigungsfristen gelten. Dies ist beispielsweise bei entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen der Fall.</p>
<p>Sollten Sie von dieser kurzen Kündigungsfrist betroffen sein, obwohl in Ihrem Fall normalerweise eine längere Kündigungsfrist gegolten hätte, sind Sie berechtigt, <strong><em>Schadensersatz</em></strong> für den Ihnen durch die kürzere Kündigungsfrist entstandenen Schaden von Ihrem Arbeitgeber, jetzt dem Insolvenzverwalter, zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass diese verkürzte Kündigungsfrist auch bei einer <strong><a title="Änderungskündigung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/aenderungskuendigung.html">Änderungskündigung</a></strong> gilt.</p>
<h3>Mittel der Wahl &#8211; die Kündigungsschutzklage</h3>
<p>Wenn Sie bei Schlecker gekündigt worden sind, dürfte es aller Wahrscheinlichkeit nach ratsam sein, gegen diese Kündigung vorzugehen und eine <strong><a title="Kündigungsschutzklage einreichen" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html">Kündigungsschutzklage</a></strong> beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie <em>rechtsschutzversichert</em> sind. Sie müssen jedoch unbedingt beachten, dass zur Klageerhebung eine <strong>Drei-Wochen-Frist</strong> nach § 4 KSchG eingehalten werden muss. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Wird sie nicht eingehalten, ist die Kündigung wirksam.</p>
<h3>Ihnen winkt eine Abfindung</h3>
<p>Sie müssen sich keine Sorgen machen! Zwar ist es grundsätzlich das Ziel einer Kündigungsschutzklage, die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen, jedoch wird in der Praxis damit <em><strong>in aller Regel</strong></em> erreicht, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Vergleich mit dem Arbeitgeber &#8211; gegen <strong><a title="Zahlung einer Abfindung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/abfindung.html">Zahlung einer Abfindung</a></strong> &#8211; beendet wird.</p>
<p>Der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter muss bei einer <strong>betriebsbedingten Kündigung</strong> &#8211; auch in einem laufenden Insolvenzverfahren &#8211; den <em>komplizierten und hohen Anforderungen einer Sozialauswahl</em> genügen. Sie können sich vorstellen, dass, gerade bei einer größeren Anzahl von Mitarbeitern, an dieser Stelle häufig Fehler gemacht werden. Ihr Vorteil davon ist, dass die Arbeitgeberseite vor Gericht dann einigungsbereit ist.</p>
<h3>Wir verfügen über die nötige Erfahrung</h3>
<p>Da wir, <strong>über Jahre hinweg</strong>, regelmäßig, Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen &#8211; auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens des Arbeitgebers &#8211; vertreten haben, verfügen wir über einen <em>Erfahrungsschatz, von dem Sie profitieren können</em>. Wir können Ihre Kündigung, also deren Stichhaltigkeit, prüfen und eine <strong>Kündigungsschutzklage für Sie einreichen</strong>. Damit bleiben Ihre Rechte und Ansprüche gewahrt.</p>
<p>Für Sie als Schlecker-Mitarbeiter geht es um wirtschaftlich existenzielle Fragen, die Sie in arbeitsrechtlich kompetente Hände geben sollten. Gerne vertreten wir Sie <strong>in ganz Deutschland</strong> bei <em>jedem Arbeitsgericht</em>!</p>
<p>Unten stehend können Sie, wenn Sie wollen, einen Fragebogen ausfüllen und uns zukommen lassen. Selbstverständlich können Sie uns aber auch gerne anrufen oder eine E-Mail schicken.</p>
<p><img src="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/bilder/pdf.jpg" alt="" width="30" height="40" border="0" />  <a href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/formulare/fragebogen-fuer-gekuendigte-mitarbeiter-von-schlecker.pdf">Fragebogen</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/arbeitsrecht-tipps/schlecker-insolvenz-kuendigungsschutz-fuer-arbeitnehmer/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>CS Euroreal Immobilienfonds eingefroren &#8211; und das bleibt auch so - Eingefrorene Immobilienfonds der Credit Suisse bleiben ein Problemfall</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/cs-euroreal-immobilienfonds-eingefroren-und-das-bleibt-auch-so</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/cs-euroreal-immobilienfonds-eingefroren-und-das-bleibt-auch-so#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 11 Mar 2012 11:12:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht/Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienfonds]]></category>
		<category><![CDATA[kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[prospekthaftung]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=4727</guid>
		<description><![CDATA[Wenn Sie Kapitalanleger der CS Euroreal Immobilienfonds sind, sollten Sie zügig handeln, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren und Sie Ihr Kapital verlieren. Denn wie nun endgültig bekannt wurde, bleiben die Immobilienfonds CS Euroreal, welche mittlerweile 6,5 Milliarden Euro schwer sind, bis auf weiteres geschlossen. Somit kommen Sie als Anleger jetzt &#8211; und ohne rechtliche Schritte möglicherweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie Kapitalanleger der <strong>CS Euroreal Immobilienfonds</strong> sind, sollten Sie zügig handeln, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren und Sie Ihr Kapital verlieren. Denn wie nun endgültig bekannt wurde, bleiben die <strong>Immobilienfonds CS Euroreal</strong>, welche mittlerweile 6,5 Milliarden Euro schwer sind, bis auf weiteres geschlossen. Somit kommen Sie als Anleger jetzt &#8211; und ohne rechtliche Schritte möglicherweise auch künftig &#8211; nicht an Ihr Geld.<span id="more-4727"></span></p>
<h3>CS Euroreal Immobilienfonds</h3>
<p>Die <strong>CS Euroreal Immobilienfonds</strong> sind <em>Fonds der Credit Suisse</em>. Der <strong>CS Euroreal</strong> investiert in <em>gewerblich genutzte Immobilien</em> in EU-Mitgliedsstaaten. Kriterien für eine Auswahl der Immobilien sind nach Angaben des Credit Suisse Asset Management (CSAM) Alter, Größe, Standort u.v.m.</p>
<h3>Gelder der Anleger blockiert</h3>
<p>Trotz dieser von der Geschäftsführung des CSAM unter dem Motto <em>&#8220;Sicherheit vor Geschwindigkeit&#8221;</em> propagierten sorgsamen Auswahl, kam es bereits am 29.10.2008 zu einer Einstellung des Tausches von Anteilsscheinen gegen Geld. Damit wurden 30 Milliarden Euro der Anleger blockiert gehalten &#8211; nun hat sich die Gesellschaft für eine <strong>weitere Verschiebung der Anteilsrücknahme</strong> um <strong>neun Monate</strong> entschieden.</p>
<h3>Vage Aussichten für Kapitalanleger</h3>
<p>Der Anbieter der <strong>CS Euroreal Immobilienfonds</strong> teilte in seinen Veröffentlichungen mit, dass eine deutlich frühere Öffnung der Fonds angestrebt sei und man die Anteilsrücknahme keineswegs volle neun Monate aussetzen wolle.</p>
<p>Für Sie, als Anleger, dürfte dies angesichts der Tatsache, dass trotz eines zwischenzeitlichen Zuflusses von 221,6 Millionen Euro bislang die geplante Liquidität nicht wieder hergestellt werden konnte, nur ein schwacher Trost sein. Weltweit sind es mehrere Milliarden Euro Anlegergelder, welche die <em>Credit Suisse</em> blockiert hält.</p>
<h3>Stimmung der Anleger</h3>
<p>Das Fondsmanagement wartet mit seiner Öffnung der Anteilsscheine auf eine <em>Entspannung des Immobilienkäufermarktes</em>. Beispielsweise erwartet sich die CSAM <em>sinkende Zinsen</em>, damit der Immobilienkäufermarkt angekurbelt wird. Zeitgleich wird in intensivem Kontakt mit den Anlegern die Stimmung ausgelotet &#8211; so möchte sich das Management nach einer Öffnung vor einer <strong>Flucht der Kapitalanleger</strong> schützen. Diese weitere Aussetzung der Anteilsrücknahme hat sich hingegen nicht positiv auf die Stimmung der Anleger ausgewirkt.</p>
<h3>Geld in die Kasse</h3>
<p>Damit der <strong>CS Euroreal Immobilienfonds</strong> wieder Geld in die Kasse bekommt, werden im Moment <em>Immobilien aus dem Bestand verkauft</em>. Je unsicherer Investoren durch die europäische Schuldenkrise jedoch sind, umso schwerer lassen sich die bestehenden Immobilien mit Gewinn veräußern. Werden die Fonds bis Ende Mai 2012 nicht endgültig aufgemacht, sollen Sie für immer geschlossen werden.</p>
<h3>Chancen für Sie als Anleger</h3>
<p>Wurden Sie als Anleger falsch beraten und resultierten daraus Verluste für Sie, können Sie sich selbstverständlich <em>zur Wehr setzen</em>. Ihre <strong>Chancen</strong> dabei, nicht nur einen Teil des Anlagebetrages, sondern sogar den gesamten Betrag zurück zu erhalten, stehen &#8211; nicht nur nach Ansicht unserer <strong><a title="Anwälte" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anwaelte.html">Anwälte</a></strong> &#8211; <strong>gut</strong>.</p>
<h3>Verlustrisiko als Prospektfehler</h3>
<p>Gerichte entschieden in den letzten Jahren immer mehr zugunsten der geprellten Anleger. Insbesondere bei <strong>Fehlerhaftigkeit des Fondsprospekts</strong> lassen sich Schadensersatzansprüche einfach nachweisen und realisieren. Wurden beispielsweise <em>Verlustrisiken der Kapitalanlage</em> im Prospekt <em>verharmlost oder lückenhaft dargelegt</em>, sind dies typische Prospektfehler. Die Verantwortlichen müssen hierfür sogar mit ihrem Privatvermögen haften.</p>
<h3>Beachten Sie die Verjährungsfristen</h3>
<p>Widerrechtliche Beratungen können allerdings auch bei den Finanzvermittlern und Bankberatern in Form von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden. Zu beachten ist hierbei, dass Ansprüche &#8211; egal wie berechtigt sie auch immer sind &#8211; <strong><a title="Verjährung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/urteile/rechtslexikon/verjaehrung">verjähren</a></strong> können. Innerhalb der Verjährungsfrist müssen Sie als Anleger verjährungshemmende Maßnahmen treffen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.</p>
<p>Pauschale Aussagen zur Verjährung lassen sich nicht treffen. Wichtig ist, dass Ihr spezieller Einzelfall <strong><a title="Bankrecht / Kapitalmarktrecht" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/bankrecht-kapitalmarktrecht.html">bank- und kapitalmarktrechtlich</a></strong> fundiert geprüft wird.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/cs-euroreal-immobilienfonds-eingefroren-und-das-bleibt-auch-so/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 - Sie sollten nun - als Anleger - Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/aufloesung-des-ds-rendite-fonds-nr-111</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/aufloesung-des-ds-rendite-fonds-nr-111#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 04 Mar 2012 20:17:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht/Kapitalmarktrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=4628</guid>
		<description><![CDATA[Falls Sie Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 der Dr. Peters Gruppe und ihren beiden Aframaxtankern &#8220;DS Performer&#8221; und &#8220;DS Power&#8221; sind, dann erhielten vermutlich auch Sie am 21.12.2011 die traurige Nachricht, dass nun selbst dieser Schiffsfonds insolvent ist. Mit Beschluss vom 15.12.2011 durch das Amtsgericht in Dortmund (Az.: 254 IN 162/11) entschieden, eröffnete man das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falls Sie Anleger des <strong>DS-Rendite-Fonds Nr. 111</strong> der Dr. Peters Gruppe und ihren beiden Aframaxtankern &#8220;DS Performer&#8221; und &#8220;DS Power&#8221; sind, dann erhielten vermutlich auch Sie am 21.12.2011 die traurige Nachricht, dass nun selbst dieser Schiffsfonds insolvent ist. Mit Beschluss vom 15.12.2011 durch das Amtsgericht in Dortmund (Az.: 254 IN 162/11) entschieden, eröffnete man das Insolvenzverfahren gegen den Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH &#038; Co. Aframaxtanker KG und begann die Gesellschaft aufzulösen.<span id="more-4628"></span></p>
<h3>&#8220;DS Performer&#8221; und &#8220;DS Power&#8221;</h3>
<p>Die beiden <em>Aframaxtanker &#8220;DS Performer&#8221; und &#8220;DS Power&#8221;</em> wurden von ihrer Fondsgesellschaft als &#8220;moderne Tanker in neuester Konstruktion&#8221;, welche aus Doppelböden und einer Doppelhülle bestünden, angepriesen. Der Aframaxtanker &#8220;DS Performer&#8221; befindet sich seit Juli 2005 im Besitz der Fondsgesellschaft Dr. Peters Gruppe und die &#8220;DS Power&#8221; seit Juni desselben Jahres. Seitdem kommen die Schiffe nach Aussage des <strong>DS-Rendite-Fonds Nr. 111</strong> weltweit zum Einsatz.</p>
<h3>Aufstockung des Kapitals durch die Anleger</h3>
<p>Ende 2011 kam dann jedoch die <em>niederschmetternde Nachricht</em>. Das Amtsgericht Dortmund entschied in einem Beschluss, dass das <strong>Insolvenzverfahren eröffnet</strong> wird. Dennoch hielt der <strong>DS-Rendite-Fonds Nr. 111</strong> an seinem fragwürdigen Konzept zur Fortführung und Sanierung fest und war bemüht, die Anleger zu einer <strong>Aufstockung des Kapitals</strong> zu bewegen.</p>
<h3>Versteigerung der Schiffe</h3>
<p>Möglicherweise erhielten auch Sie einige Zeit später eine Nachricht der &#8220;GVT&#8221;, der &#8220;Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH&#8221;, worin den Anlegern mitgeteilt wurde, dass die <strong>Schiffe &#8220;DS Performer&#8221; und &#8220;DS Power&#8221; zwischenzeitlich versteigert</strong> worden waren. Demzufolge steht der Schiffsfonds der Dr. Peters Gruppe mittlerweile ohne Schiffe da &#8211; und ein weiteres Mal hielt man sich nicht an die zugesagte Transparenz für Sie als Anleger. Denn, es wurde weder der Versteigerungserlös offen gelegt noch wer die Schiffe erworben hatte.</p>
<h3>Fragwürdiges Konzept zur Fortführung</h3>
<p>Doch auch in dieser Situation hält die Dr. Peters Gruppe nach wie vor am ursprünglichen Konzept zur Sanierung und Fortführung des <strong>DS-Rendite-Fonds Nr. 111</strong> fest. Mithilfe einer <strong>geplanten Erhöhung des Kapitals</strong> wolle man die <em>beiden Tanker für 32 Mio. US-$ zurückkaufen</em> &#8211; so die Dr. Peters Gruppe. Anlegern wurde mitgeteilt, dass sich die überwiegende Mehrheit (97 %) der Gesellschafter für dieses Konzept entschieden hätte. In dieser Berichterstattung fehlte allerdings der Fakt, dass lediglich 60 % der Gesellschafter an der Abstimmung teilgenommen hatten.</p>
<p>Die geringe Bereitschaft der Gesellschafter zu einer Aufstockung des Kapitals zeichnete sich bereits im Vorfeld der Versteigerung ab. Die dürftige Informationslage und die berichtete Auflösung des <strong>DS-Rendite-Fonds Nr. 111</strong> führten zum <em>totalen Vertrauensverlust der Anleger</em>.</p>
<h3>Wir raten unseren Mandanten nicht zur Erhöhung ihres Kapitals</h3>
<p>Unsere <strong><a title="Rechtsanwälte" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anwaelte.html">Rechtsanwälte</a></strong> sehen die Kapitalerhöhung des <strong>DS-Rendite-Fonds Nr. 111</strong> sehr kritisch. Das Sanierungskonzept weist nach eingehender fachlicher Prüfung <strong><em>enorme Defizite</em></strong> auf und mutet demgegenüber vermessen an. Unterzieht man die Pläne der Dr. Peters Gruppe einer profunden Analyse, stellen sich zahlreiche Fragen als unbeantwortet und Antworten als zweifelhaft dar.</p>
<h3>Ihren Schadensersatzansprüchen droht die Verjährung</h3>
<p>Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie vor der Zeichnung der Fondsanteile nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, dann sollten Sie schnellstens zur Tat schreiten und statt &#8220;schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen&#8221;, besser über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachdenken. Wurden Sie beispielsweise durch Ihre Anlageberater, Banken oder andere Finanzdienstleister nicht auf die <em>Risiken einer Anlage in einen Schiffsfonds</em> aufgeklärt, ist dies bereits unzulässig und kann Schadensersatzansprüche rechtfertigen.</p>
<p>Auch die <strong>mangelnde Aufklärung über Provisionen</strong>, sogenannte <strong>Kick-Backs</strong>, stellt nach dem Kapitalmarktrecht und entsprechender Rechtsprechung eine sehr erhebliche rechtliche Unzulänglichkeit dar, die regelmäßig <strong>Ansprüche auf Schadensersatz</strong> auslöst.</p>
<p>Wichtig ist hierbei, dass jeder &#8211; auch noch so gerechtfertige &#8211; Schadensersatzanspruch einer <strong>dreijährigen <a title="Verjährung" href="http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/urteile/rechtslexikon/verjaehrung">Verjährung</a>, ab Zeichnung,</strong> unterliegt. Sollte diese in Ihrer Situation im Jahre 2009 stattgefunden haben, möchten Sie bitte zügig Ihren Fall &#8211; juristisch fundiert &#8211; prüfen lassen. Andernfalls kann es sein, dass Sie Ihre Ansprüche zur Gänze verlieren und Ihr Kapital nie wieder sehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/rechtstipps/bankrecht-kapitalmarktrecht-tipps/aufloesung-des-ds-rendite-fonds-nr-111/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Stellenausschreibung &#8211; Texter &#8211; Erbrecht - Job-Angebot für Rechtsreferendare, Jura-Studenten und Texter (m/w)</title>
		<link>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/stellenausschreibungen/stellenausschreibung-texter-erbrecht</link>
		<comments>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/stellenausschreibungen/stellenausschreibung-texter-erbrecht#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 10:18:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Jochen Flegl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellenausschreibungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/?p=4616</guid>
		<description><![CDATA[Sind Sie interessiert am Erbrecht? Kennen Sie sich etwas mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus? Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Rechtsreferendar / Rechtsreferendarin, Jura-Student / Jura-Studentin oder Texter / Texterin, der / die uns bei einem Online-Projekt helfen kann. Wir möchten eine neue Homepage / Website rund um das Thema Erbrecht aufbauen. Den Lesern soll dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sind Sie interessiert am Erbrecht? Kennen Sie sich etwas mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus?</p>
<p>Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)</p>
<p><strong>Rechtsreferendar / Rechtsreferendarin</strong>, <strong>Jura-Student / Jura-Studentin</strong> oder <strong>Texter / Texterin</strong>,</p>
<p>der / die uns bei einem Online-Projekt helfen kann.</p>
<p>Wir möchten eine <strong>neue Homepage / Website</strong> rund um das <strong>Thema Erbrecht</strong> aufbauen. Den Lesern soll dabei Wissenswertes zu erbrechtlichen Themen, Begriffen und Urteilen vermittelt werden.</p>
<p>Die Internetseite wird über das Content-Management-System (CMS) <strong>WordPress</strong> betrieben. Sie sollen die Inhalte erstellen und / oder bearbeiten und die Seite als Webmaster betreuen.</p>
<p>Ihr Vorteil ist, dass Sie <strong><u>von zu Hause aus arbeiten</u> können</strong>!</p>
<p>Eine ausführliche Bewerbung ist nicht nötig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl: <a title="E-Mail-Adresse von Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl" onclick="pageTracker._trackPageview('/Mailto-Link-angeklickt');" href="mailto:%20flegl@flegl-rechtsanwaelte.de">flegl@flegl-rechtsanwaelte.de</a></p>
<p><strong>Wir freuen uns auf Sie!</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/stellenausschreibungen/stellenausschreibung-texter-erbrecht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Object Caching 1124/1235 objects using disk: basic

Served from: www.flegl-rechtsanwaelte.de @ 2012-05-18 08:53:30 -->
