Arbeitsvertrag

Unsere Informationen zum Arbeitsvertrag

Mit einem Arbeitsvertrag werden, ganz allgemein gesagt, die wesentlichen Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Stelle festgelegt. Er ist in der Regel die Basis für eine zum Teil sehr lange Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dabei können bereits in diesem Vertrag Regeln festgelegt werden, die erst im Streitfall tatsächlich zur Anwendung kommen.

Eine Besonderheit sind befristete Arbeitsverträge. Diese müssen einen sachlichen Grund für die Befristung beinhalten und müssen schriftlich vereinbart werden. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag steht das Datum, an dem die Beschäftigung endet, bereits im Voraus fest. Wird das Arbeitsverhältnis jedoch über dieses Datum hinaus fortgesetzt, ohne dass der Arbeitgeber widerspricht, wird daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch dann, wenn die Befristung rechtlich unwirksam ist.

Vertragsfreiheit innerhalb bestehender Regeln

Beim Verfassen eines Individualarbeitsvertrags sind beide Vertragsparteien frei, diesen innerhalb von gesetzlichen Vorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren. All jene Vertragsklauseln, die gesetzlichen Mindeststandards zuwider laufen, sind grundsätzlich nichtig. Das gilt selbst für den Fall, dass der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. Gibt es unterschiedliche Regelungen zum gleichen Sachverhalt, ist die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung ausschlaggebend.

Ein Beispiel für rechtliche Vorschriften ist etwa das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), falls im Arbeitsvertrag oder im aktuell gültigen Tarifvertrag nicht eine für den Angestellten günstigere Regelung enthalten ist. Auch das Gehalt wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Dabei sollte nicht nur die aktuelle Vergütung enthalten sein, sondern auch künftige Erhöhungen, beispielsweise nach dem Ende der Probezeit oder durch den Verweis auf künftige tarifliche Bestimmungen.

Beschreibung der jeweiligen Arbeitsstelle einfügen

Neben Regelungen zu Gehalt, Überstunden, Urlaub und Krankheit sollte vor allem die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag möglichst genau beschrieben werden. Je konkreter diese Schilderung ist, desto einfacher ist es für den Arbeitgeber, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Für den Fall, dass die Arbeit nicht genau spezifiziert wurde, muss der Arbeitgeber stattdessen eine andere Stelle anbieten.

Ausgehändigt werden muss ein Arbeitsvertrag spätestens einen Monat nachdem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für den Arbeitgeber aufgenommen hat. Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber innerhalb von einem Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich die wesentlichen Vereinbarungen an den Arbeitnehmer aushändigen. Sofern der Vertrag nicht von vornherein befristet wurde, kann er aus verschiedenen Gründen ungültig werden. Dazu zählen die Kündigung des Arbeitnehmers, ein mit diesem vereinbarter Aufhebungsvertrag oder das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze des Arbeitnehmers.

 

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