Italienisches Recht

Wir helfen Ihnen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr

Sie suchen einen italienischen Anwalt bzw. Avvocato?

An unseren Kanzleistandorten in Leonberg und in Stuttgart könne wir Ihnen, mit unserer italienischen Anwältin – Avvocato Enza Serafia – höchst kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des italienischen Rechts, von Deutschland aus, bieten.

Internationale Vertretung Ihrer Interessen

Unser Avvocato ist in der Lage, Ihre Interessen außergerichtlich in Italien und vor den dortigen Gerichten zu vertreten. Selbstverständlich verfügt Frau Serafia über herausragende Kenntnisse im italienischen Recht und spricht zudem muttersprachlich Italienisch – aber auch Deutsch.

Avvocato Serafia vertritt von Leonberg und Stuttgart aus deutsche Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in Italien. Natürlich vertritt sie auch italienische Privatpersonen sowie Unternehmer und Unternehmen in Deutschland und Italien. Zu den Mandanten unserer italienischen Anwältin zählen demgemäß auch Italiener in Deutschland, die z.B. nach italienischem Familienrecht geschieden werden oder deren Erbfall nach italienischem Erbrecht abzuwickeln ist.

Italienisches Recht in Deutschland

Allein eine italienische Staatsbürgerschaft kann schon zur Anwendung internationalen Privatrechts führen und eröffnet insbesondere im Erbrecht schnell den Weg zur zwingenden Anwendung italienischen Rechts – auch in Deutschland und bei den deutschen Gerichten. Dies kann beispielsweise auch bei einer Rechtswahl nach der EU-Verordnung ROM III im Familienrecht, etwa bei einer Scheidung, passieren.

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie in Italien?

Sie wollen eine Immobilie in Italien erwerben? Sie haben Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer solchen Immobilie? Eine Kernkompetenz von Avvocato Enza Serafia sind rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien in Italien!

Sie wollen eine Forderung in Italien beitreiben?

Sie haben als Gläubiger einen vollstreckbaren Titel eines deutschen Gerichts und wollen diesen gegen einen in Italien ansässigen Schuldner vollstrecken? Sie haben als Gläubiger einen italienischen Titel? Sie wollen diesen in Deutschland oder Italien vollstrecken? Dann sind Sie bei uns richtig!

Avvocato Serafia hilft Ihnen gerne

Konsultieren Sie Frau Serafia insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Teilbereichen des italienischen Rechts:

Vertrauen Sie auf einen starken Partner, der sich in Italien auskennt

Trotz Europäischer Union (EU) unterscheidet sich das italienische Rechtssystem nach wie vor erheblich vom deutschen Rechtssystem. Wenn Sie grenzüberschreitend zwischen Deutschland und Italien tätig werden wollen, oder bereits tätig sind, finden Sie in uns einen starken Partner, der sowohl mit der deutschen als auch der italienischen Mentalität vertraut ist.

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Sie benötigen unseren rechtlichen Beistand?

Dann können Sie uns gerne kontaktieren!

Tel. Leonberg: 07152 610354

Tel. Stuttgart: 0711 41199062

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Ihre Ansprechpartnerin

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E-Mail: serafia@flegl-rechtsanwaelte.de

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