Elterliche Sorge bei häufigen Trennungen, Versöhnungen und Umzügen
Extrem häufige Trennungen und Versöhnungen der Kindeseltern, die mit mehrfachen Umzügen verbunden sind, können zur Folge haben, dass den Eltern des Kindes die elterliche Sorge entzogen wird, sofern kindeswohlgefährdende Entwicklungsstörungen erkennbar sind (OLG Köln, Az.: 4 UF 29/11, Beschluss vom 22.03.2011).
Das Amtsgericht Eschweiler hatte den Kindeseltern durch Beschluss die elterliche Sorge für ihre beiden minderjährigen Kinder entzogen. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts legte der Kindesvater Beschwerde ein, über die das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte. Das Oberlandesgericht wies die zulässige Beschwerde als unbegründet zurück und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.
Das Gericht sah es insbesondere aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens in erster Instanz als erwiesen an, dass die sehr häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern deren Kinder in starke Loyalitätskonflikte gebracht und in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt hatten. Nach Auffassung des Gerichts hatten die jeweiligen Trennungen die Kinder entwurzelt und eine störungsfreie und angstfreie Entwicklung verhindert.
Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die Kindeseltern davon überzeugt waren, jederzeit eine liebevolle Beziehung zu ihren Kindern geführt zu haben, aus objektiver Sicht stelle sich die Art der Beziehung allerdings anders dar, was nochmals verdeutliche, wie stark die Eltern allein auf sich bezogen sind.
Die bestehende Konfliktbereitschaft der Eltern, verbunden mit ihrer ausgeprägten Ichbezogenheit, steht dem Wunsch der Eltern, ihre Kinder liebevoll und verantwortungsvoll zu erziehen, dauerhaft entgegen. Zum Schutz der Kinder musste die elterliche Sorge den Kindeseltern daher entzogen werden.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Sabine Keck
Tel. Leonberg: 07152 610354
Tel. Stuttgart: 0711 41199062
E-Mail: keck@flegl-rechtsanwaelte.de
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt
Dr. Jochen Flegl
Tel. Leonberg: 07152 610354
Tel. Stuttgart: 0711 41199062
E-Mail: flegl@flegl-rechtsanwaelte.de






