Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Schadensersatzprozess wegen Falschberatung übernehmen
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, glaubt sich in der Regel auf der sicheren Seite und ist oft schneller bereit, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Doch was ist, wenn die Versicherung bei Anlegerschutz-Angelegenheiten nicht zahlen will? Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil (Az.: 29 U 589/11) eine sehr anlegerfreundliche Entscheidung zu dieser Problematik getroffen, die rechtskräftig ist.
Viele Anleger, die gegen Anlageberater, Banken oder andere Finanzdienstleister wegen Falschberatung auf Schadensersatz klagen wollen, scheuen die damit verbundenen Kosten und zögern deshalb, frühzeitig die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Schließlich haben sie aufgrund einer fehlerhaften Beratung bereits Geld verloren und wollen diesen Verlust nicht noch dadurch ausweiten, dass sie Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung aufbringen, deren Erfolgschancen sie selbst kaum einschätzen können. Diese Überlegung ist zwar nachvollziehbar und verständlich, aber auch riskant, denn dadurch kann wertvolle Zeit verstreichen – und möglicherweise gehen sogar Schadensersatzansprüche verloren.
Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen Rechtsschutzversicherung
In dem entschiedenen Fall hatte sich die D.A.S. Rechtsschutzversicherung geweigert, die Kosten für gegen Banken oder Anlageberater geführte Schadenersatzprozesse wegen Falschberatung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung hatte ihre Weigerung mit dem Hinweis darauf begründet, dass gemäß einer Klausel im “Kleingedruckten” die Kostenübernahme ausgeschlossen sein sollte, wenn es sich um die “Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen” handeln würde, auf die “die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar” seien. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und sich damit letztlich vor Gericht durchgesetzt.
Kein Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen unklarer und missverständlicher Klauseln
In seiner Entscheidung bemängelte das Oberlandesgericht München insbesondere, die betreffenden Versicherungsklauseln seien “unklar und missverständlich”, und die Reichweite des damit beabsichtigten Ausschlusses sei für die Kunden der Versicherung nicht erkennbar gewesen. Da es keine gesetzliche Definition für den Begriff “Effekten” gebe, dürfe die Versicherung den Kunden den Versicherungsschutz nicht unter Berufung auf diese Klausel verweigern. Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist insofern weit über den entschiedenen Fall hinaus von Bedeutung, als sich vergleichbare Klauseln auch in den Verträgen anderer Rechtsschutzversicherer finden.
Auch andere Klauseln können Kunden von Rechtsschutz-Versicherern unangemessen benachteiligen
Auch andere Vertragsklauseln von Rechtsschutzversicherern haben sich bereits als problematisch erwiesen und wurden vor Gericht nicht akzeptiert. Dies gilt beispielsweise für eine Verpflichtung des Kunden, “alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte”. Hierzu hat sich das Oberlandesgericht Celle in mehreren Urteilen (Az.: 8 U 144/11, 8 U 145/11 sowie 8 U 146/11) geäußert, die von der Verbraucherzentrale Hamburg gegen mehrere Rechtsschutzversicherungen (Concordia, HDI, Mecklenburgische) erstritten wurden.
Frühzeitig rechtliche Beratung nutzen, um Nachteile zu vermeiden
Vor dem Hintergrund der genannten Urteile sollten Anleger nicht zögern, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, wenn sie Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung klären und durchsetzen lassen möchten. Denn wenn ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme der dafür anfallenden Kosten verweigern will, kann diese Weigerung durchaus unbegründet sein. Auch hierzu ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, um Nachteile zu vermeiden und insbesondere keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen zu riskieren, weil man womöglich zu lange mit einer entsprechenden Klage gezögert hat.
Tags: bankrecht, kapitalmarktrecht, rechtsschutzversicherung, urteile
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