Aufhebung des Fahrverbots wegen Existenzgefährdung durch Kündigung

Wegen ungenügenden Sicherheitsabstandes eines Außendienstmitarbeiters zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde durch das Amtsgericht sowohl ein einmonatiges Fahrverbot als auch eine Geldbuße verhängt. Aufgrund der Vorlage einer Bescheinigung über die daraufhin drohende Kündigung des Mannes durch seinen Arbeitgeber, sofern der Arbeitnehmer einen Monat nicht fahren dürfe, sah das Amtsgericht zwar keine rechtliche Grundlage, um das Fahrverbot aufzuheben, das Oberlandesgericht jedoch – wegen Existenzgefährdung des Mannes – schon (OLG Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 2/2011, Urteil vom 26.01.2011). (weiterlesen …)

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