Abstandsmessung auf der Autobahn – Sie sollen zu dicht aufgefahren sein! Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Gerade auf Autobahnen bei hohen Geschwindigkeiten kann Drängeln und zu dichtes Auffahren auf den Vordermann schwerwiegende Folgen haben. Es handelt sich dabei auch nicht um Kavaliersdelikte, sondern scharf sanktionierte Ordnungswidrigkeiten. Abstandsunterschreitungen sind nach Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen die am häufigsten geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit.
Aber nicht in jeder Konstellation ist ein zu dichtes Auffahren vorwerfbar. Lesen Sie in diesem Artikel zum Abstandsverstoß alles Weitere.
Zwar gibt es auch im allgemeinen Straßenverkehr Abstandsmessungen, allerdings werden bevorzugt auf Bundesautobahnen Abstandsverstöße gemessen und diese dann geahndet. Abstandsmessungen auf Autobahnen finden häufig von Brücken aus statt. Dazu werden Markierungen auf der Straße angebracht, in der Regel sind das weiße Querstreifen.
Als Faustregel können Sie sich merken, dass der Vorausfahrende über den zweiten Querbalken gefahren sein muss, bevor Sie den ersten Querstrich erreichen. Sind Sie, auf freien Strecken, schneller als 130 km/h unterwegs, sollten Sie zwei Querstriche Abstand halten. Dies deckt sich mit der ebenfalls empfohlenen Faustformel „halber Tachoabstand“.
§ 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in solchen Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird. Konkrete Meterangaben gibt es nicht.
Eine Ausnahme findet sich aber in § 4 Absatz 3 StVO, jedoch nur für LKW. Dort ist ein Mindestabstand von 50 Metern festgelegt.
ABER: Nicht nur vorübergehende Unterschreitung
Als weitere Voraussetzung, um Ihnen als Betroffenem die Abstandsunterschreitung vorwerfen zu können, kommt aber hinzu, dass die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes nicht nur vorübergehend stattgefunden haben darf. Üblicherweise ist für eine bußgeldbewehrte Abstandunterschreitung eine Messstrecke von 250 bis 300 Metern erforderlich. Erste Gerichtsentscheidungen haben klargestellt, dass bei einem Messvorgang – sprich einer Abstandsunterschreitung – von nur 120 oder 150 Metern dies noch nicht ausreicht, um hier eine Ordnungswidrigkeit festzustellen. Die Betroffenen wurden freigesprochen.
Damit sollen auch die Fälle ausgeschieden werden, in denen nach einem Spurwechsel oder Überholvorgang lediglich kurzfristig der Abstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten werden kann. Aber auch diejenigen Fälle, in denen ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich knapp vor Ihnen einschert, können so eliminiert werden.
Gerade an diesem Punkt ergeben sich wichtige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie, falls Sie dem Vordermann zu dicht aufgefahren sein sollen.
Festzuhalten ist, dass Sie, wenn Sie mit einer Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr konfrontiert werden, am besten direkt einen Anwalt kontaktieren sollten. Dieser kann dann nach Akteneinsicht klären, ob der Abstandsverstoß vorwerfbar ist oder nicht.
Wichtige Angriffspunkte sind:
Wenn Sie als Betroffener einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten haben sollten, lassen Sie die Messung nach Akteneinsicht durch einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt prüfen. Sollten Sie zudem auch noch rechtsschutzversichert, insbesondere verkehrsrechtsschutzversichert sein, werden die Kosten für eine anwaltliche Verteidigung in aller Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Lassen Sie sich bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn von uns helfen!