Abmahnung vom Arbeitgeber bekommen | Was tun? | Wir helfen Ihnen
Was Sie gegen eine Abmahnung tun können
Mit einer Abmahnung signalisiert der Arbeitgeber, dass er einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers als kündigungsrelevant einstuft. Eine ohne vorherige Abmahnung ausgesprochene Kündigung kann unwirksam sein. Als milderes Mittel kann der Arbeitgeber zudem vorher eine Ermahnung aussprechen.
Da die Abmahnung also im Hinblick auf eine eventuelle Kündigung weitreichende Konsequenzen auslösen kann, sollten Sie wissen was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber oder ein bevollmächtigter Vertreter Sie abmahnt.
Formelle Anforderungen
In Bezug auf die Form der Abmahnung gibt es keine zwingenden Vorgaben. In der Praxis wird Ihnen Ihr Arbeitgeber die Abmahnung allerdings – in aller Regel – schriftlich zukommen lassen, weil sich später eventuell die Notwendigkeit ergeben kann, sowohl Inhalt als auch Zugang beweisen zu müssen.
Inhaltliche Anforderungen
Eine Abmahnung hat folgende Funktionen:
- Dokumentationsfunktion
- Hinweisfunktion
- Warnfunktion
Daher muss in konkreter Weise beschreiben werden, welches wann begangene Fehlverhalten Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Last legt und eine Aufforderung beinhalten, von einem entsprechenden Verhalten in Zukunft abzusehen.
Droht Ihnen Ihr Arbeitgebern nicht ausdrücklich die Kündigung an, handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern lediglich um eine Ermahnung. Gegen eine Ermahnung können Sie gerichtlich nicht vorgehen.
Wie sollten Sie reagieren?
Nehmen Sie eine unberechtigte Abmahnung keinesfalls einfach hin, sondern suchen Sie Ihrerseits Zeugen und Beweise, die Sie entlasten.
Zudem sollten Sie die Aufnahme einer Gegendarstellung in Ihrer Personalakte verlangen, in die Sie jederzeit ein Einsichtsrecht haben, § 83 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziehen Sie dabei am besten den Betriebsrat hinzu.
Den Anspruch auf Berichtigung Ihrer Personalakte, die ganz offensichtlich unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, können Sie – zusätzlich zu einer Klage gegen die Abmahnung – vor einem Arbeitsgericht einklagen.
Gegen die Abmahnung klagen
Sie können grundsätzlich gegen jede arbeitsrechtliche Abmahnung eine Klage erheben, indem Sie diese beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Sofern der Arbeitgeber die Abmahnung nicht freiwillig zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen will, ist dies zudem Ihre einzige Chance, die Abmahnung rückgängig zu machen.
Ihre entsprechenden Erfolgsaussichten werden wir gerne für Sie prüfen!
Regelmäßig
- erstellen wir Klagen gegen Abmahnungen,
- reichen diese beim zuständigen Arbeitsgericht ein und
- begleiten unsere Mandanten sodann im gesamten Arbeitsgerichtsprozess.
In vielen Fällen konnten wir damit die Rücknahme einer unberechtigten Abmahnung erreichen. Gerne werden wir dies auch für Sie tun!
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, haben Sie vermutlich auch einen Arbeitsrechtsschutz bei Ihrer Versicherung und genießen damit in aller Regel Deckungsschutz hinsichtlich der anfallenden Kosten in einem „Abmahn-Rechtsstreit“ – sei es für den außergerichtlichen oder sogar den gerichtlichen Teil.
Wir helfen Ihnen in den folgenden Rechtsbereichen:
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