Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 | DEKRA-zertifiziert

Dienstleistungs- + Kanzleimanagement DEKRA-zertifiziert

DEKRA-zertifiziertes Dienstleistungs- und Kanzleimanagement

Das anwaltliche Dienstleistungs- und Kanzleimanagement in unserer Anwaltskanzlei in Leonberg wurde von der DEKRA nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.

Diese Zertifizierung im Interesse des Qualitätsmanagements belegt den hohen Dienstleistungsstandard, den unsere Mandanten von uns erwarten dürfen und den wir bieten, denn bei dieser Norm handelt es sich um einen international anerkannten Standard, mit dem Ziel der Verbesserung und Sicherung eines bestimmten Maßes an Qualität von Dienstleistern.

Eine solche Zertifizierung ist zwar bei vielen Dienstleistern in Deutschland längst Standard, zertifizierte Anwaltskanzleien sind dagegen nicht die Regel. Die Vorteile dieser strengen Qualitätskontrolle, der wir uns unterzogen haben und in Zukunft weiterhin unterziehen werden, wollen wir Ihnen hier darstellen.

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1. Was ist Qualitätsmanagement und um was geht es dabei?

Für Dienstleister kommt der Qualitätssicherung und damit letztlich vor allem der Kundenzufriedenheit eine immer größere Bedeutung zu. Das liegt natürlich vor allem daran, dass diese Branche – wie kaum eine andere – vom Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner abhängig ist. Natürlich ist auch die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt ein wichtiger Aspekt dieser Maßnahme.

Normen des Qualitätsmanagements, wie die DIN ISO 9001:2015, beinhalten bestimmte Vorgaben und Anforderungen, die erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen einem bestimmten Standard zu entsprechen bestrebt ist.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Norm lediglich der internen Information bezüglich der Erreichung bestimmter Umsetzungsziele oder aber dem Nachweis gegenüber Dritten dient, dass bestimmte Standards Gültigkeit erlangt haben. Wir wollen mit der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 anhand objektiver Maßstäbe nachweisen, dass Ihr Mandat bei uns in besten Händen ist. Dies gilt im Übrigen nicht nur auf unseren klassischen Kompetenzfeldern, sondern für jedes Mandatsverhältnis, also auch dann, wenn Sie ein Fahrverbot umgehen möchten.

2. Was passiert bei der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015?

Bestimmte Abläufe und Prozesse innerhalb einer Rechtsanwaltskanzlei laufen auf einer täglichen Basis ab. Ziel der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 ist die Optimierung dieser Arbeitsprozesse, um letztlich internationalen Standards zu entsprechen.

Im Rahmen der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 wurde in unserem Hause die DEKRA als Zertifizierungsgesellschaft aktiv, die in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten überprüft hat, wie es um die Qualität der Organisation in unserer Kanzlei bestellt ist. Diese Effizienzprüfung resultierte dann in einer Optimierung der täglichen Arbeitsabläufe mit der Folge, dass wir mehr Zeit für Sie und Ihre Belange haben. Natürlich werden diese Effizienzprüfungen in regelmäßigen Abständen wiederholt.

3. Wie Sie von unserer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 profitieren

Die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 bedeutet für uns zunächst einmal, dass interne Abläufe in der Kanzlei für unsere Anwälte und für alle unsere Mitarbeiter transparenter und damit letztlich effizienter werden, denn natürlich können nur solche Reibungspunkte im Prozessablauf optimiert werden, die auch als solche erkannt wurden. Letztlich profitieren Sie aber am meisten von der vorherrschend verbesserten Kanzleiorganisation, die Sie anhand objektiver Maßstäbe nachvollziehen können.

Unsere Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 durch die DEKRA bedeutet für Sie beispielsweise:

  1. Maximale Effizienz durch festgelegte und klar strukturierte Arbeitsabläufe
  2. Größtmögliche Minimierung von Fehlerquellen durch erprobte Vorgaben
  3. Deutlich erhöhte Verfügbarkeit unserer Anwälte
  4. Schnellerer Zugriff auf für Sie relevante Daten und verbesserte Auskunftsfähigkeit
  5. Zügigere Bearbeitung Ihrer schriftlichen Anfragen durch optimiertes Zuständigkeitsmanagement