Anwaltskosten | Wie viel Sie bei uns investieren | Kosten nach RVG

Hier lesen Sie Wissenswertes zu den Anwaltskosten

Wenn Sie Fragen zu den Anwaltskosten haben, dann klären wir Sie - bestmöglich - über die voraussichtlich entstehenden Kosten im Falle einer Beratung beziehungsweise Beauftragung auf. Es ist uns wichtig, dass Sie eine größtmögliche Kostentransparenz bekommen.

Wir werden stets bemüht sein, Ihnen Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung und Vertretung für Sie nicht unerschwinglich sein.

Beratungsgespräch

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen.

Wir berechnen für ein Beratungsgespräch bei Verbrauchern je nach Aufwand, Schwierigkeit und Haftungsrisiko, einen Betrag von mindestens EUR 226,10.

Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten

Üblicherweise rechnen wir unsere Gebühren nach den Tatbeständen des RVG ab, welches eine gegenstandswertabhängige Abrechnung vorsieht. In ausgesuchten Einzelfällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten einen angemessenen Stundensatz, der sich an den Sätzen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart orientiert.

Für gegenstandswertabhängige Fälle können Sie sich unter Eingabe des Gegenstandswertes, auch Streitwert genannt, mit unserem

Anwaltskostenrechner

die voraussichtlichen Anwaltskosten berechnen lassen.

Hier finden Sie unsere Anwaltskosten für eine Privatinsolvenz.

Rechtsschutzversicherung

Zur Minimierung Ihres Aufwandes übernehmen wir gerne Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.

In den allermeisten erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen zumindest die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung.

Nahezu alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden fahrlässig begangen. Deswegen treten Rechtsschutzversicherungen auch in solchen Fällen allermeistens ein. Zu solchen Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem der Abstandsverstoß (dem Vordermann zu dicht aufgefahren), der Geschwindigkeitsverstoß (zu schnell gefahren) oder der Rotlichtverstoß (rote Ampel überfahren).