Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Leonberg

  • Mit Anwalt schnellstmöglich raus aus den Schulden
  • Schutz vor Gläubigern, Mahnschreiben, Anrufen
  • Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden (an Arbeitstagen)
  • Persönliche, klare und verständliche Beratung
  • Ohne Wartezeit - Bundesweit tätig

Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht – Ihr Weg aus den Schulden

Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht berate und unterstütze ich bundesweit Menschen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Wir helfen Privatpersonen und Selbstständigen ohne GmbH, ihre Schulden loszuwerden und wirtschaftlich neu anzufangen.

Gemeinsam mit unserer Rechtsfachwirtin und zertifizierten Insolvenzsachbearbeiterin Vivienne Jännsch analysiere ich Ihre individuelle Schuldensituation und vertrete Sie gegenüber Ihren Gläubigern. Dabei versuchen wir in der Regel zuerst eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erreichen. Sollte eine Einigung scheitern, können wir ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Mit dem Ziel, dass Sie nach drei Jahren von all Ihren Schulden befreit werden.

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Bei welchem Insolvenz-Thema benötigen Sie Hilfe?

Wir beraten Sie zuverlässig und kompetent in allen Fragen, die das Insolvenzrecht mit sich bringt:

Kostenfreies telefonisches Erstgespräch

Der erste Schritt ist für viele unserer Mandantinnen und Mandanten der schwerste. Daher möchten wir es Ihnen so leicht wie möglich machen: In einer telefonischen Ersteinschätzung über schuldenfrei.flegl-rechtsanwaelte.de zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Natürlich diskret, unverbindlich und völlig kostenfrei.

Schneller Neuanfang – Wir unterstützen sofort

Als Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht helfen wir Ihnen, Ihr Leben so schnell wie möglich wieder selbstbestimmt zu gestalten. Wartezeiten gibt es bei uns nicht. Wir werden sofort für Sie tätig. Wie? Das erfahren Sie in unserem Video:

Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz

So wie Unternehmen Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig sind, können auch überschuldete Privatpersonen ein solches Verfahren beantragen. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen – auch Privatinsolvenz genannt – und der Regelinsolvenz, die sich typischerweise an Selbstständige und Gewerbetreibende richtet. Wir prüfen, welche Option in Ihrem Fall die richtige ist. Am Ende des Verfahrens streben wir die Restschuldbefreiung an, die Ihnen einen schuldenfreien Neuanfang ermöglicht

Nach 3 Jahren schuldenfrei – So funktioniert die Privatinsolvenz

  1. Mit einem Schuldenbereinigungsplan versuchen wir uns außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Gelingt dies nicht, kann unsere Kanzlei die Verbraucherinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen.
  2. Das Gericht prüft, ob ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Erfolg verspricht.
  3. Meistens verzichtet es auf die Durchführung und eröffnet direkt das Insolvenzverfahren. Das Vermögen wird an die Gläubiger verwertet.
  4. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert drei Jahre. In dieser Zeit führen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab.
  5. Am Ende der drei Jahre entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Sprechen keine Gründe dagegen, werden Sie von den restlichen Forderungen befreit. Ihre Schulden sind damit gelöscht.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Schuldenfrei ohne Insolvenz

Anders als bei der Regelinsolvenz muss für den Antrag auf Privatinsolvenz zuerst immer eine außergerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt werden. Als Kanzlei für Insolvenzrecht sind wir eine geeignete Stelle, um diese durchführen und bescheinigen zu können. Damit erfüllen Sie die zwingende Voraussetzung gemäß § 305 Insolvenzordnung, falls Sie einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen wollen.

Erklären sich Ihre Gläubiger mit dem von uns entwickelten Plan zur Schuldenbereinigung einverstanden, müssen Sie nur eine Teilschuld begleichen oder werden sogar von sämtlichen Verbindlichkeiten befreit. Mit einer solchen Einigung ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren nicht mehr nötig.

Übrigens: Für die außergerichtliche Schuldenbereinigung können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit ist diese Leistung für Sie nahezu kostenfrei. Gerne kümmern wir uns um den Antrag.

Unsere Expertise ist Ihre Zukunft

Mehr als 1000 Menschen haben mit uns bereits die Schuldenfreiheit erreicht. Mit unseren Kenntnissen im Insolvenzrecht und unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir auch Sie in eine Zukunft ohne Verbindlichkeiten. Kommen Sie mit? Dann lassen Sie uns jetzt gemeinsam auf den Weg machen.