Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg

  • Erbrechtsspezialist
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Seit vielen Jahren im Erbrecht tätig
  • Rechtsanwalt Dr. Flegl berät Sie persönlich, klar und verständlich
  • In Leonberg ansässig, bundesweit tätig
  • Schnelle Kontaktaufnahme, zeitnaher Termin

Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht – Kompetent beraten, konsequent vertreten

Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg! Ob es um eine Erbschaft, einen Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine Teilungsversteigerung von Immobilien im Nachlass geht - das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet.

Fragen Sie sich, was zu tun ist, wenn Sie geerbt haben, sogar Post vom Nachlassgericht bekommen haben? Wie kommen Sie aus einer Erbengemeinschaft raus? Wie machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch oder Ihren Vermächtnisanspruch richtig und vollständig geltend? Welche Folgen hat eine Testamentsvollstreckung?

Der Gründer unserer Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, ist Fachanwalt für Erbrecht. Zugleich darf er, aufgrund seiner herausragenden erbrechtlichen Kenntnisse und Qualifikationen, die Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" führen. Damit vertritt Rechtsanwalt Dr. Flegl Sie im Erbrecht optimal!

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Bei welchem erbrechtlichen Thema benötigen Sie Hilfe?

Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Experte für Erbangelegenheiten, berät Sie kompetent in allen Fragen, die eine Erbschaft mit sich bringt:

Unser Spezialwissen als Anwalt im Erbfall ist Ihr Vorsprung

Wir sind im Erbrecht spezialisiertWenn Sie auf der Internetseite der für uns zuständigen Rechtsanwaltskammer Stuttgart nachschauen, werden Sie festellen, dass für die Verleihung und das dauerhafte Führen des erbrechtlichen Fachanwaltstitels sehr umfangreiche

  • theoretische Fachkenntnisse,
  • praktische Fachkenntnisse und
  • jährliche Fortbildungspflichten

vonnöten sind. All dies hat Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl der Anwaltskammer gemäß § 14f Fachanwaltsordnung (FAO) nachgewiesen. Inzwischen verfügt unser Anwalt über einen Erfahrungsschatz aus mehr als 1.000 Erbfällen (Beratung und Vertretung)!

Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ist als Fachanwalt im Erbrecht erfahren und spezialisiert!

Ihre spezialisierte Erbrechtskanzlei in Leonberg

In unserer Anwaltskanzlei in Leonberg beraten und vertreten wir Sie insbesondere zu diesen erbrechtlichen Themen:

  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsanspruch
  • Vermächtnisanspruch
  • Erbausschlagung
  • Erbscheinsverfahren
  • Teilungsversteigerung
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsvollstreckung

Dabei beachtet unser Rechtsanwalt inbesondere die Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.

In einem Erbfall ist häufig auch das Familienrecht zu kennen und zu beachten.

Unser vertieftes Wissen zur Testamentsvollstreckung ist hilfreich

Weiterhin hat Rechtsanwalt Dr. Flegl sein Wissen zur Vollstreckung von Testamenten und Erbverträgen bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) stark vertieft und praktisch angewendet. Er darf sich demgemäß als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" bezeichnen.

Auch hierfür sind sehr erhebliche theoretische Fachkenntnisse und Fortbildungspflichten von unserem Anwalt einzuhalten, die er der AGT nachgewiesen hat.

Eine Erbschaft bedeutet Rechte, aber auch Pflichten zu haben

Eine Erbschaft ist etwas PositivesDas Rechtsgebiet Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, wie auch eine Internetseite des Bundesjustizministeriums zeigt. Nach einem Todesfall steht man meistens vor sehr schwierigen Entscheidungen, wenn man in einem Testament durch letzten Willen als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde oder auch "nur" pflichtteilsberechtigt ist.

Problematisch für die meisten Erben ist nur, dass sie nicht wissen, was am besten mit einer Erbschaft zu tun ist. Sie machen dann häufig Fehler. Gut beraten und vertreten können Sie diese Fehler allerdings vermeiden.

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Sie das Ihnen letztwillig Versprochene annehmen sollen oder wie Sie sich nun am Besten verhalten können, dann hilft Ihnen unser Rechtsanwalt durch eine Beratung zum geltenden Recht und zur weiteren Vorgehensweise weiter. Damit kommen Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter zu Ihrem Recht.

Sorgen Sie sich im Falle einer Erbschaft nicht. Gehen wir es zielstrebig an!

Erbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir in unserer Kanzlei kein Testament und auch keinen Erbvertrag gestalten. Wir verstehen uns, sowohl in der Beratung als auch in der Vertretung, als Interessenvertreter von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern.

Für die Erstellung eines Testaments empfiehlt unser Rechtsanwalt häufig, einen Notar zu konsultieren, dies gilt insbesondere für ein Berliner Testament (als gemeinschaftliches Ehegattentestament). Ein Erbvertrag muss ohnehin von einem Notar beurkundet werden. Wir möchten vermeiden, dass Ihnen durch unsere Tätigkeiten zusätzliche, unnötige Kosten entstehen.

Letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) gestalten wir nicht.

Vergessen Sie die Erbschaftsteuererklärung nicht

Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt abgebenEine Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung, die Sie beim zuständigen Finanzamt abgeben müssen, wenn Sie eine Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis) gemacht haben. Die Notwendigkeit dieser Erklärung ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) vorgesehen und bildet die Basis für die Entscheidung des Erbschaftsteuerfinanzamtes, ob Sie als Bedachter Erbschaftsteuern auf Basis eines Erbschaftsteuerbescheides bezahlen müssen.

In dem Moment, in dem das Finanzamt vom Anfall einer Erbschaft Kenntnis erhält, die erbschaftsteuerrechtlich relevant sein könnte, schickt es den am Erbfall Beteiligten die Formulare für die Abgabe eine Erbschaftsteuererklärung zu. In einem solchen Fall sind dem Erbschaftsteuererfinanzamt lediglich die gesetzlichen und offensichtlichen Erben, beispielsweise Abkömmlinge und Ehegatten, bekannt. Wenn in einem Testament oder Erbvertrag andere bedacht wurden, sind diese der Steuerbehörde möglicherweise nicht bekannt.

Unser Rechtsanwalt empfiehlt unseren Mandanten umsichtig zu sein und sich aktiv beim Finanzamt um die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung zu kümmern, sodass es keine Schwierigkeiten mit dem Fiskus gibt. Im Übrigen ist nicht das Finanzamt des Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmers zuständig, sondern das letzte Finanzamt des Erblassers - das in Erbschaftsteuersachen tätig ist.

Profitieren Sie von Expertise, vermeiden Sie Fehler und Kosten

Unser Rechtsanwalt in Leonberg kann Ihnen mit seinem profunden Wissen helfen, bestmöglich zu handeln und keine Fehler zu machen. Dann entgehen Sie beispielsweise Kosten für einen überflüssigen Erbschein, holen das Maximum aus Ihrem Pflichtteil raus und haften nicht unnötig für Nachlasschulden mit Ihrem Privatvermögen.

Dr. Jochen Flegl ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht in unserer Anwaltskanzlei in Leonberg.