Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg | Spezialisiert | Langjährige Erfahrung
Hilfe bei Erbschaft, Pflichtteil und Vermächtnis
Fachanwalt für Erbrecht! Ob es um eine Erbschaft, einen Pflichtteilsanspruch oder ein Vermächtnis geht – das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Bezügen zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Sozialrecht.
Mit dieser schwierigen Materie lassen wir Sie keinesfalls allein!
Ihr Fachanwalt für Erbrecht in unserer Anwaltskanzlei ist Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl. Er ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Dr. Flegl darf aufgrund seiner Kenntnisse und Qualifikationen außerdem die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ führen.
Erbrecht – Willkommen beim Spezialisten

FACHANWALT für Erbrecht!

Für Sie in LEONBERG!

FAIRE Anwaltskosten!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Erbrecht – Willkommen beim Spezialisten
- 2 Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
- 3 Verpassen Sie unser YouTube-Video nicht
- 4 Unser Spezialwissen als Fachanwalt für Erbrecht ist Ihr Vorsprung
- 5 Hilfreiche Informationen für Sie
- 6 Eine Erbschaft ist etwas Positives
- 7 Testament oder Erbvertrag – Gestalten wir nicht
- 8 Nutzen Sie unsere Erfahrung als Fachanwalt im Erbrecht
- 9 Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
Verpassen Sie unser YouTube-Video nicht
Unser Spezialwissen als Fachanwalt für Erbrecht ist Ihr Vorsprung
Wir vertreten Sie kompetent als Erben beziehungsweise Miterben am Nachlass des Erblassers, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer in allen Belangen des Erbrechts. Das Spezialwissen von Rechtsanwalt Dr. Flegl gewährt Ihnen erhebliche Vorteile. Er verfügt über ein hervorragendes Fachwissen im Erbrecht, das er durch gezielte Fortbildungen regelmäßig vertieft.
Ihre Vorteile davon sind:
- Besondere theoretische Kenntnisse
- Ständige Vertiefung dieses Wissens
Sie profitieren zudem von
- vielfältigen praktischen Tätigkeiten und
- langjähriger Erfahrung.
In unserer Kanzlei in Leonberg sind wir Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Erbrechts – sei es zum Erbfall oder bezüglich der Vermögensnachfolge sowie Unternehmensnachfolge. Dabei beachten unsere Juristen stets die Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Sozialrecht und eventuell sogar Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ist als Fachanwalt im Erbrecht erfahren und spezialisiert!
Hilfreiche Informationen für Sie
Durch Anklicken nachfolgender Links haben Sie die Möglichkeit, sich detailliert über zwei klassische Themenfelder des Erbrechts zu informieren:
Eine Erbschaft ist etwas Positives
Nach einem Todesfall steht man meistens vor sehr schwierigen Entscheidungen, wenn man in einem Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde oder auch „nur“ pflichtteilsberechtigt ist.
Dennoch: Insbesondere eine Erbschaft ist etwas Positives!
Problematisch für die meisten Erben ist nur, dass sie nicht wissen, was am besten zu tun ist. Sie machen dann gravierende Fehler. Gut beraten und vertreten können Sie diese Fehler allerdings vermeiden.
Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Sie das Ihnen letztwillig Versprochene annehmen sollen oder wie Sie sich nun am Besten verhalten können, dann hilft Ihnen unser Rechtsanwalt weiter. Damit kommen Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter zu Ihrem Recht. Unser Rechtsanwalt, Herr Dr. Jochen Flegl, kann Sie kompetent beraten.
Testament oder Erbvertrag – Gestalten wir nicht
Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir kein Testament und auch keinen Erbvertrag gestalten!
Für die Erstellung eines Testaments empfehlen wir häufig, einen Notar zu konsultieren. Ein Erbvertrag muss ohnehin von einem Notar beurkundet werden.
Wir gestalten keine Testamente oder Erbverträge.
Nutzen Sie unsere Erfahrung als Fachanwalt im Erbrecht
Da Rechtsanwalt Dr. Flegl seit Jahren Erbengemeinschaften auseinandersetzt, Pflichtteilsansprüche geltend macht und abwehrt, Vermächtnisansprüche durchsetzt, als Testamentsvollstrecker tätig ist, Erben und Miterben vertritt, können Sie als Mandant in unserer Anwaltskanzlei auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen, der für die Verwirklichung Ihrer Interessen unverzichtbar ist. Dies gilt im Übrigen auch für das Familienrecht.
Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
Wenn der Erblasser Inhaber eines großen Vermögens oder eines Unternehmens war, ist es von großer Bedeutung, die Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge so früh wie möglich zu regeln. Als kompetente Rechtsanwälte helfen wir Ihnen dabei.
Wer etwa die Wirtschaftswoche aufschlägt, findet dort regelmäßig Nachrichten über Erbstreitigkeiten in Bezug auf Einzelfragen der Unternehmensnachfolge. Fundierte juristische Beratung durch uns kann solche Auseinandersetzungen von vornherein vermeiden.
Dr. Jochen Flegl ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg!