Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg

  • Erbrechtsspezialist
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Seit vielen Jahren im Erbrecht tätig
  • Rechtsanwalt Dr. Flegl berät Sie persönlich, klar und verständlich
  • In Leonberg ansässig, bundesweit tätig
  • Schnelle Kontaktaufnahme, zeitnaher Termin

Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht – Kompetent beraten, konsequent vertreten

Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg! Ob es um eine Erbschaft, einen Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine Teilungsversteigerung von Immobilien im Nachlass geht - das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet.

Fragen Sie sich, was zu tun ist, wenn Sie geerbt haben, sogar Post vom Nachlassgericht bekommen haben? Wie kommen Sie aus einer Erbengemeinschaft raus? Wie machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch oder Ihren Vermächtnisanspruch richtig und vollständig geltend? Welche Folgen hat eine Testamentsvollstreckung?

Der Gründer unserer Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, ist Fachanwalt für Erbrecht. Zugleich darf er, aufgrund seiner herausragenden erbrechtlichen Kenntnisse und Qualifikationen, die Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" führen. Damit vertritt Rechtsanwalt Dr. Flegl Sie im Erbrecht optimal!

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Bei welchem erbrechtlichen Thema benötigen Sie Hilfe?

Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Experte für Erbangelegenheiten, berät Sie kompetent in allen Fragen, die eine Erbschaft mit sich bringt:

1. Unser Spezialwissen als Anwalt im Erbfall ist Ihr Vorsprung

Wir sind im Erbrecht spezialisiert

Wenn Sie auf der Internetseite der für uns zuständigen Rechtsanwaltskammer Stuttgart nachschauen, werden Sie festellen, dass für die Verleihung und das dauerhafte Führen des erbrechtlichen Fachanwaltstitels sehr umfangreiche

  • theoretische Fachkenntnisse,
  • praktische Fachkenntnisse und
  • jährliche Fortbildungspflichten

vonnöten sind. All dies hat Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl der Anwaltskammer gemäß § 14f Fachanwaltsordnung (FAO) nachgewiesen. Inzwischen verfügt unser Anwalt über einen Erfahrungsschatz aus mehr als 1.000 Erbfällen (Beratung und Vertretung)!

Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ist als Fachanwalt im Erbrecht erfahren und spezialisiert!

2. Ihre spezialisierte Erbrechtskanzlei in Leonberg

In unserer Anwaltskanzlei in Leonberg beraten und vertreten wir Sie insbesondere zu diesen erbrechtlichen Themen:

  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsanspruch
  • Vermächtnisanspruch
  • Erbausschlagung
  • Erbscheinsverfahren
  • Teilungsversteigerung
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsvollstreckung

Dabei beachtet unser Rechtsanwalt inbesondere die Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.

In einem Erbfall ist häufig auch das Familienrecht zu kennen und zu beachten.

3. Unser vertieftes Wissen zur Testamentsvollstreckung ist hilfreich

Weiterhin hat Rechtsanwalt Dr. Flegl sein Wissen zur Vollstreckung von Testamenten und Erbverträgen bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) stark vertieft und praktisch angewendet. Er darf sich demgemäß als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" bezeichnen.

Auch hierfür sind sehr erhebliche theoretische Fachkenntnisse und Fortbildungspflichten von unserem Anwalt einzuhalten, die er der AGT nachgewiesen hat.

4. Eine Erbschaft bedeutet Rechte, aber auch Pflichten zu haben

Eine Erbschaft ist etwas Positives

Das Rechtsgebiet Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, wie auch eine Internetseite des Bundesjustizministeriums zeigt. Nach einem Todesfall steht man meistens vor sehr schwierigen Entscheidungen, wenn man in einem Testament durch letzten Willen als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde oder auch "nur" pflichtteilsberechtigt ist.

Problematisch für die meisten Erben ist nur, dass sie nicht wissen, was am besten mit einer Erbschaft zu tun ist. Sie machen dann häufig Fehler. Gut beraten und vertreten können Sie diese Fehler allerdings vermeiden.

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Sie das Ihnen letztwillig Versprochene annehmen sollen oder wie Sie sich nun am Besten verhalten können, dann hilft Ihnen unser Rechtsanwalt durch eine Beratung zum geltenden Recht und zur weiteren Vorgehensweise weiter. Damit kommen Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter zu Ihrem Recht.

Sorgen Sie sich im Falle einer Erbschaft nicht. Gehen wir es zielstrebig an!

5. Erbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung

Erbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis - Häufig Testamentsvollstreckung

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir in unserer Kanzlei kein Testament und auch keinen Erbvertrag gestalten. Wir verstehen uns, sowohl in der Beratung als auch in der Vertretung, als Interessenvertreter von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern.

5.1 Erbschaft

Eine Erbschaft bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem das Vermögen einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere andere Personen übergeht, die als Erben benannt sind. Dieser Übergang des Vermögens erfolgt gemäß den Regelungen des Erbrechts, die in jedem Land unterschiedlich sein können. In der Regel gibt es gesetzliche Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge erben, und testamentarische Erben, die durch ein vom Erblasser hinterlassenes Testament bestimmt werden.

Die Erbschaft umfasst nicht nur materielle Güter wie Geld, Immobilien und Wertgegenstände, sondern auch Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Die Erben treten somit in die Rechtsposition des Erblassers ein und übernehmen sowohl sein Vermögen als auch seine Verpflichtungen.

Die Abwicklung einer Erbschaft kann komplex sein und erfordert oft die Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts, insbesondere wenn Streitigkeiten unter den Erben auftreten oder wenn das Erbe steuerliche Fragen aufwirft. Es ist wichtig, dass die Erben ihre Rechte und Pflichten kennen, um die Erbschaft ordnungsgemäß zu regeln und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

5.2 Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch ist ein wichtiger rechtlicher Anspruch, der im deutschen Erbrecht verankert ist. Er gewährt bestimmten Personen, in der Regel den gesetzlichen Erben, auch dann einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Dieser Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden.

Um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, müssen die gesetzlichen Erben innerhalb einer festgelegten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Nachlassgericht einen entsprechenden Antrag stellen. Der Pflichtteilsberechtigte hat dann Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie auf eine angemessene Auszahlung seines Pflichtteils. Diese kann in Form von Geld oder Sachwerten erfolgen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Pflichtteilsanspruch nicht greift, beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte schwerwiegende Straftaten gegen den Erblasser begangen hat oder wenn der Erblasser sein Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen hat, um den Pflichtteilsanspruch zu umgehen.

Insgesamt dient der Pflichtteilsanspruch dazu, sicherzustellen, dass auch enterbte Personen einen angemessenen Teil des Nachlasses erhalten und somit vor einer vollständigen Enterbung geschützt werden.

5.3 Vermächtnisanspruch

Ein Vermächtnisanspruch ist eine Verfügung von Todes wegen, bei der eine Person, der sogenannte Vermächtnisnehmer, einen konkreten Vermögensvorteil aus dem Nachlass des Erblassers erhält. Im Gegensatz zur Erbfolge, bei der der Erbe das gesamte Vermögen des Verstorbenen übernimmt, erhält der Vermächtnisnehmer lediglich einen bestimmten Geldbetrag, einen Gegenstand oder ein sonstiges Recht aus dem Nachlass.

Der Vermächtnisanspruch kann durch Testament oder Erbvertrag festgelegt werden und ist rechtlich verbindlich. Der Vermächtnisnehmer hat das Recht, sein Vermächtnis einzufordern, sobald der Erbfall eintritt. Anders als beim Pflichtteilsanspruch, der den gesetzlichen Erben zusteht, können Vermächtnisnehmer auch Personen sein, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören.

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermächtnisansprüche vorrangig bedient werden müssen, bevor die gesetzlichen Erben ihren Erbteil erhalten. Dies bedeutet, dass Vermächtnisnehmer auch dann bedient werden müssen, wenn dies dazu führt, dass den gesetzlichen Erben weniger verbleibt. Die Abwicklung von Vermächtnisansprüchen erfolgt in der Regel durch den Testamentsvollstrecker oder den Erben in Absprache mit dem Nachlassgericht.

5.4 Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren, das nach dem Tod einer Person gemäß den Anweisungen ihres Testaments durchgeführt wird. Dabei wird eine vom Erblasser bestimmte Person, der Testamentsvollstrecker, mit der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses beauftragt. Diese Person hat die Pflicht, die im Testament festgelegten Anweisungen umzusetzen und den Nachlass zum Wohle der Erben zu verwalten.

Die Testamentsvollstreckung kann auf verschiedene Weise gestaltet sein. Sie kann entweder als Dauertestamentsvollstreckung erfolgen, die bis zur Erfüllung aller im Testament festgelegten Aufgaben bestehen bleibt, oder als Nachlassverwaltung, bei der der Testamentsvollstrecker den Nachlass nur für eine bestimmte Zeit verwaltet, um beispielsweise minderjährige Erben zu schützen.

Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers umfassen die Ermittlung des Nachlassvermögens, die Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, die Verteilung des Nachlasses gemäß den testamentarischen Anweisungen sowie die Abwicklung von Streitigkeiten unter den Erben.

Die Testamentsvollstreckung bietet den Vorteil, dass der Nachlass professionell und unabhängig von persönlichen Interessen verwaltet wird. Dies kann dazu beitragen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes sicherzustellen.

5.5 Keine Testamentsgestaltung

Für die Erstellung eines Testaments empfiehlt unser Rechtsanwalt häufig, einen Notar zu konsultieren, dies gilt insbesondere für ein Berliner Testament (als gemeinschaftliches Ehegattentestament). Ein Erbvertrag muss ohnehin von einem Notar beurkundet werden. Wir möchten vermeiden, dass Ihnen durch unsere Tätigkeiten zusätzliche, unnötige Kosten entstehen.

Letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) gestalten wir nicht.

6. Vergessen Sie die Erbschaftsteuererklärung nicht

Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt abgeben

Eine Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung, die Sie beim zuständigen Finanzamt abgeben müssen, wenn Sie eine Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis) gemacht haben. Die Notwendigkeit dieser Erklärung ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) vorgesehen und bildet die Basis für die Entscheidung des Erbschaftsteuerfinanzamtes, ob Sie als Bedachter Erbschaftsteuern auf Basis eines Erbschaftsteuerbescheides bezahlen müssen.

In dem Moment, in dem das Finanzamt vom Anfall einer Erbschaft Kenntnis erhält, die erbschaftsteuerrechtlich relevant sein könnte, schickt es den am Erbfall Beteiligten die Formulare für die Abgabe eine Erbschaftsteuererklärung zu. In einem solchen Fall sind dem Erbschaftsteuererfinanzamt lediglich die gesetzlichen und offensichtlichen Erben, beispielsweise Abkömmlinge und Ehegatten, bekannt. Wenn in einem Testament oder Erbvertrag andere bedacht wurden, sind diese der Steuerbehörde möglicherweise nicht bekannt.

Unser Rechtsanwalt empfiehlt unseren Mandanten umsichtig zu sein und sich aktiv beim Finanzamt um die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung zu kümmern, sodass es keine Schwierigkeiten mit dem Fiskus gibt. Im Übrigen ist nicht das Finanzamt des Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmers zuständig, sondern das letzte Finanzamt des Erblassers - das in Erbschaftsteuersachen tätig ist.

7. Profitieren Sie von Expertise, vermeiden Sie Fehler und Kosten

Unser Rechtsanwalt in Leonberg kann Ihnen mit seinem profunden Wissen helfen, bestmöglich zu handeln und keine Fehler zu machen. Dann entgehen Sie beispielsweise Kosten für einen überflüssigen Erbschein, holen das Maximum aus Ihrem Pflichtteil raus und haften nicht unnötig für Nachlasschulden mit Ihrem Privatvermögen.

Dr. Jochen Flegl ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht in unserer Anwaltskanzlei in Leonberg.