Erbstreit lösen | So geht´s | Setzen Sie Erbstreitigkeiten ein Ende

So kommen Sie wirklich an Ihr Erbe

Erbstreit lösen! Wenn es um Erbschaften geht, entzünden sich oft heftige Auseinandersetzungen unter den Erben. Oft fühlt sich jemand benachteiligt oder empfindet seinen Anteil am Erbe als unzureichend.

Erbstreitigkeiten, sei es um gemeinsame Immobilien, das Erbe von Kunstwerken oder anderen Vermögenswerten, sind leider keine Seltenheit und führen häufig zu Spannungen unter den Hinterbliebenen. Die Ursachen für derartige Streitigkeiten sind vielfältig und reichen von fehlenden Testamenten über Formfehler in vorhandenen Testamenten bis hin zu Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder der umstrittenen Klärung von Pflichtteilsansprüchen. Die Lösung solcher Konflikte gestaltet sich meist schwierig und langwierig.

Doch wie lässt sich ein Erbstreit verhindern? Und wie sollte man am besten vorgehen, wenn man bereits mittendrin steckt? Auch die finanzielle Seite, insbesondere die Frage, wer die Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten trägt, ist von Bedeutung. Antworten auf all diese Fragen finden Sie hier!

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1. Gründe für einen Erbstreit

Die Gründe für einen Erbstreit können vielfältig sein und sind oft sehr individuell. Es gibt alle möglichen Auslöser für derartige Konflikte. Jede Erbschaft, jeder Erbfall hat seine eigenen Besonderheiten und potenziellen Konfliktpunkte. Wir zeigen Ihnen im Folgenden die häufigsten Ursachen für Erbstreitigkeiten und erläutern diese kurz.

1.1 Fehlende letztwillige Verfügung

Wenn ein Erblasser keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, was unter Umständen dazu führen kann, dass Personen erben, die aus Sicht der anderen Erben keinen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Oftmals sind sich die Erblasser nicht bewusst darüber, wer nach dem Gesetz erbt, was zu Konflikten führen kann.

1.2 Fehlerhafte letztwillige Verfügung

Auch wenn eine letztwillige Verfügung vorhanden ist, kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn dieses Fehler aufweist oder unklare Formulierungen enthält. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Erbe das Testament anfechten möchte, was zu einem Erbstreit führt.

1.3 Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft

Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sind besonders häufig. Die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses gemäß den §§ 2032 bis 2041 BGB führt oft zu Konflikten, da mehrere Erben beteiligt sind.

Es kommen dann schnell wichtige Fragen zur Erbauseinandersetzung, zur Beantragung eines Erbscheins, zu einer Teilungsversteigerung von Nachlassimmobilien oder sogar zu einer Erbauseinandersetzungsklage auf.

Insbesondere Uneinigkeiten zwischen den Miterben während der Erbauseinandersetzung sind häufig Auslöser für heftige Erbstreitigkeiten. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, landet der Konflikt oft vor Gericht.

1.4 Enterbungen und unberücksichtigte Personen

Wenn Personen vom Erblasser enterbt wurden oder unberücksichtigt geblieben sind, kann dies, insbesondere wenn es sich um Pflichtteilsberechtigte handelt, zu Konflikten führen. Auch die Frage der Höhe von Pflichtteils- beziehungsweise Vermächtnisansprüchen oder die Höhe eines Erbteils kann zu gravierenden Auseinandersetzungen führen.

Die Gründe für einen Erbstreit sind oft die Folge jahrelanger, familiärer Spannungen.

2. Erbstreit aufgrund von Konflikten über geerbte Immobilien

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es oft dann zu Auseinandersetzungen unter den Miterben, wenn es um Immobilien geht. Häuser, Wohnungen und Grundstücke haben in der Regel einen beträchtlichen Wert, was das Interesse der Erben daran steigert.

Der Kampf um Immobilien zieht sich hin, da Werte geklärt werden müssen und die Miterben sich uneinig darüber sind, ob und wenn ja, an wen, verkauft beziehungsweise übertragen werden soll. Wenn keine Einigung über die Verteilung erzielt werden kann, droht die Eskalation.

In diesen Fällen endet dies typischerweise in einer öffentlichen Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht). Der Ausgang, und vor allem der letztliche zu erzielende Preis (Zuschlag), sind unklar. Es besteht für die Erbengemeinschaft das Risiko, ein schlechtes Geschäft zu machen.

3. Entstehung von Auseinandersetzungen

Wenn ein Erblasser verstorben ist, muss zunächst geklärt werden, wer geerbt hat, sprich wer die Erbschaft erhält. Das deutsche Erbrecht sieht verschiedene Formen von Erbfolgen oder auch erbrechtliche Ansprüche vor. Diese Vielfalt birgt Konfliktpotenzial unter den potenziellen Erben beziehungsweise Anspruchsinhabern. Besonders häufig entstehen Streitigkeiten unter Geschwistern und um Immobilien. Im Folgenden werden Situationen betrachtet, in denen schnell Konflikte entstehen können.

3.1 Aus gesetzlicher Erbfolge

Streitigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge kommen vor. Diese Form der Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert oder eine solche letztwillige Verfügung nicht gültig ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) teilt die Erben in verschiedene Ordnungen ein, wobei jede nachrangige Ordnung erbt, wenn die vorherige nicht vorhanden ist oder nicht erbt.

Diese Ordnungen sind in Parentelen unterteilt, von denen die ersten drei allermeistens die Erbfolge erschöpfend bestimmen. Ehepartner haben eine Sonderstellung. Konflikte entstehen oft, wenn sich jemand mehr erhofft hat oder bereits vor dem Erbfall (familiäre) Spannungen bestanden.

3.2 Aus gewillkürter Erbfolge

Durch eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag, kann die gesetzliche Erbfolge gewillkürt - also durch den formwirksam geäußerten Willen des Erblassers - außer Kraft gesetzt werden.

Der Erblasser kann frei bestimmen, wer, mit welcher Erbquote, erbt. Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche ändern an den Erbquoten der einzelnen Miterben nichts. Die Geltendmachung eines solchen Anspruches mindert allerdings den Nachlass, an dem der einzelne Miterbe über seine jeweilige Quote beteiligt ist.

Dass, je nach quotaler Beteiligung am Nachlass, Streitigkeiten zwischen den Parteien aufkommen können, liegt auf der Hand.

3.3 Aus Pflichtteil oder Vermächtnis

Bei Enterbung können Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben geltend machen. Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Abkömmlinge (Kinder, Enkel und so weiter) und gegebenenfalls auch die Eltern des Erblassers.

Der Pflichtteilsanspruch beträgt quotal die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in seltenen Fällen wirksam entzogen werden. Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches führt regelmäßig zu einem Konflikt zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Erbe. Selbiges, allerdings zumeist abgeschwächt, gilt für das Verhältnis zwischen Vermächtnisnehmer und Erbe.

Enterbte Familienmitglieder und deren gesetzliche Ansprüche sorgen nicht selten für Zwist.

3.4 Aus Testamentsvollstreckung

Wenn abzusehen ist, dass es zu Erbstreitigkeiten kommen könnte, setzen Erblasser oft einen Testamentsvollstrecker ein. Außerdem kann über eine Testamentsvollstreckung der Erblasserwille viele Jahre über dessen Tod hinaus umgesetzt werden.

Der Testamentsvollstrecker hat die originäre Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und bestenfalls Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Doch dies kann auch zu Spannungen führen, da die Erben sich bevormundet fühlen.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann allerdings sinnvoll sein, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen oder zur Erfüllung von Pflichtteils- beziehungsweise Vermächtnisansprüchen (also Nachlassverbindlichkeiten).

4. Lösungsmöglichkeiten zur Beendigung eines Erbstreits

Trotz aller Vorbeugungs- und gut gemeinter Vorsichtsmaßnahmen kommt es vor, dass Erbstreitigkeiten entstehen. Doch auch in solchen Situationen gibt es Wege, um zu einer befriedenden Lösung zu gelangen, wobei ein Gerichtsverfahren stets die letzte Option sein sollte. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, einen Erbstreit zu bewältigen:

Die effektivste Methode, einen Erbstreit zu entschärfen, ist die Auflösung der Erbengemeinschaft. Dieser Prozess ist jedoch nicht so trivial, wie er klingt. Um die Erbengemeinschaft auflösen zu können, müssen alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen und das Vermögen (fair) aufgeteilt werden. Es gibt verschiedene Wege, dies zu erreichen:

  1. De facto Verteilung des Nachlasses
  2. (Notarieller) Erbauseinandersetzungsvertrag
  3. Erbteilsverkauf
  4. Abschichtung und Anwachsung
  5. Teilungsversteigerung
  6. Erbauseinandersetzungsklage

Insbesondere die Ziffern 1. und 2. stellen einvernehmliche Lösungen dar. Diese können im Vorfeld gegebenenfalls durch eine Mediation oder ein Schiedsverfahren erreicht werden. Bietet ein Miterbe seinen Erbanteil (im Ganzen!) zum Verkauf an, haben die anderen Miterben ein gesetzlich verbrieftes Vorkaufsrecht. Die Auflösung der Erbengemeinschaft kann mittels einer Auseinandersetzungsklage durchgesetzt werden, wofür zuvor jedoch ein Teilungsplan erforderlich ist.

Es gibt vielfältige Lösungsmöglichkeiten, die dennoch schwierig zu erreichen sein können.

5. Dauer eines Erbstreits

Ein Erbstreit kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken und zu erheblichen Kosten führen. Trotz der potenziellen finanziellen Belastung sollte man sich nicht scheuen, einen Erbstreit anzugehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt oder seine Rechte geltend machen möchte. In solchen Fällen ist es wichtig, die Unterstützung eines kompetenten Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen erfolgreich zu vertreten und mögliche Risiken abzuwägen.

6. Wer trägt die Kosten von Erbstreitigkeiten?

Die Kosten eines Erbstreits trägt in der Regel die unterlegene Partei. Dies bedeutet, dass die unterliegende Partei nicht nur die eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten tragen muss, sondern auch die Kosten der gegnerischen Partei. Diese können erheblich sein und sollten daher nicht unterschätzt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Erbstreit möglichst friedlich beizulegen, um hohe Kosten zu vermeiden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte unbedingt ein erfahrener Anwalt für Erbrecht hinzugezogen werden, um die eigenen Interessen zu vertreten.

Gehen Sie die Lösung eines Erbstreits - gerade der Kosten wegen - so früh wie möglich an!

7. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten für einen Erbstreit?

Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass eine Rechtsschutzversicherung automatisch auch die Kosten für Erbstreitigkeiten abdeckt. Diese Annahme ist jedoch nicht immer zutreffend. In den meisten Fällen deckt eine Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten für eine Erstberatung im Versicherungsfall ab. Die eigentlichen Kosten eines Erbstreits werden in der Regel nicht übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag festgehalten. Es ist ratsam, die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, ob Erbstreitigkeiten abgedeckt sind.