Privatinsolvenz und Beratung | Warum zur Verbraucherinsolvenz beraten lassen? | Anwalt

Privatinsolvenz Beratung - BUNDESWEITE SCHULDENHILFE

Privatinsolvenz Beratung

Privatinsolvenz und Beratung! Die Gefahr, durch ungünstige finanzielle Verfügungen oder durch unvorhersehbare Entwicklungen im persönlichen Umfeld in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, gehört zum modernen Leben.

Ein umfangreiches und attraktives Warenangebot lockt nicht nur in Geschäften sondern auch im Internet zum schnellen, bequemen Kauf. Mit der Kreditkarte können Bedürfnisse sofort erfüllt werden. Daneben werden immer neue Versicherungsformen und Geldanlagemodelle entwickelt, die wirtschaftliche Absicherung und das Einsparen von Steuerzahlungen versprechen. Nicht erkannte Risiken können dabei schnell zu Vermögensverlust und Verschuldung führen.

Neben leichtfertigem Konsumverhalten oder schlechter Beratung bei Geldgeschäften sind Unterhaltsforderungen, der Verlust des Arbeitsplatzes oder plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit Gründe für ein Anwachsen der Schulden. Lassen Sie sich bei uns beraten, wenn Sie der Schuldenfalle entkommen wollen!

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Sie sind in finanziellen Schwierigkeiten und suchen Hilfe, um schuldenfrei zu werden? Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten und erläutern, wie wir Sie unterstützen können. Klappen Sie gern das Inhaltsverzeichnis auf, um direkt zu den einzelnen Themen zu springen.

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1. Gerichtliches Insolvenzverfahren nötig? Außergerichtliche Einigung möglich?

Wenn Sie feststellen müssen, dass Ihre monatlichen Bezüge nicht mehr dazu ausreichen, um Kreditraten, Versicherungsbeiträge und Lebenshaltungskosten abzudecken, sollten Sie nicht zu lange zögern. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten, Ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren, beraten.

Die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens bei dem zuständigen Insolvenzgericht ist die letzte Möglichkeit, einen Schuldenausgleich – auch ohne das Einverständnis der Gläubiger – durchzusetzen.

Ein Vorteil des gerichtlichen Privatinsolvenzverfahrens besteht darin, dass auf entsprechenden Antrag nach Ablauf der Wohlverhaltensphase ein Restschulderlass durch das Insolvenzgericht verfügt werden kann.

2. Welche Verfahrensart ist die richtige?

Die Insolvenzordnung (InsO) sieht verschiedene Formen von Insolvenzverfahren vor. Für Privatinsolvenzverfahren ist die Unterscheidung zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und seiner vereinfachten Form, dem Verbraucherinsolvenzverfahren, wichtig. Ein in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten tätiger Rechtsanwalt kann Sie darüber beraten, welche Art von Insolvenzverfahren in Ihrem speziellen Fall beantragt werden sollte.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt für alle Privatpersonen in Betracht, die nicht selbstständig sind oder waren. Typischerweise handelt es sich dabei um:

  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Bezieher von Transferleistungen (wie Arbeitslosengeld)

Wenn Sie selbstständig tätig waren oder es immer noch sind, können Sie nur dann einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen, wenn Ihre Verbindlichkeiten überschaubar sind und keine Forderungen dazugehören, die durch Beschäftigung von Arbeitnehmern entstanden sind (Lohnforderungen, Lohnnebenkosten und so weiter). In allen anderen Fällen muss der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens gestellt werden.

3. Welcher Berater kann bei Privatinsolvenz am besten helfen?

Wenn Sie sich aufgrund Ihrer angespannten wirtschaftlichen Situation über Privatinsolvenzverfahren und andere Möglichkeiten, Ihre Finanzen nach turbulenten Entwicklungen wieder nachhaltig zu ordnen, beraten lassen wollen, bieten sich als Berater an:

  1. Schuldnerberatungsstellen
  2. Rechtsanwälte
  3. Steuerberater

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen, die von den Kommunen, von Wohlfahrtsverbänden oder von Verbraucherorganisationen betrieben werden, bieten kostenlose Beratungstermine an. Aufgrund der großen Nachfrage kann es im Einzelfall jedoch sehr lange dauern, bis ein Beratungstermin stattfinden kann.

4. Rechtsanwalt für Insolvenzrecht berät zur Privatinsolvenz

Rechtsanwälte, die sich auf Insolvenzrecht fokussiert haben, können Ihnen nicht nur bei der Regelung finanzieller und wirtschaftlicher Angelegenheiten helfen, sondern auch die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsprobleme in die Gesamtschau mit einbeziehen. Nicht selten stellt ein Rechtsanwalt fest, dass Rechtsansprüche bestehen, die noch nicht geltend gemacht wurden. Es kann sich dabei um arbeitsrechtliche Ansprüche handeln, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind, oder um familienrechtliche Ansprüche, die sich im Zuge von Trennung und Ehescheidung ergeben.

Manchmal stellt sich auch heraus, dass ein Vertrag mit nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen angefochten oder aufgekündigt werden kann, um Sie als Schuldner zu entlasten. Konkrete Rechtskenntnisse auf den Gebieten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts und des Familienrechts, manchmal auch des Erbrechts können Sie grundsätzlich nur vom Rechtsanwalt, nicht aber vom Schuldnerberater oder vom Steuerberater erwarten. Ihr Rechtsanwalt ist darüber hinaus bestens für Verhandlungen mit Gläubigern gerüstet.

Privatinsolvenz und Beratung – Unser Rechtsanwalt für Insolvenzrecht hilft Ihnen!