Rechtstipps | Profitieren Sie von unseren rechtlichen Hinweisen

Hier haben wir für Sie eine Auswahl von interessanten und hilfreichen Tipps sowie Hinweisen zu folgenden Rechtsgebieten zusammengestellt:

  • Nacherbschaft | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Die Testierfreiheit ermöglicht es dem Erblasser zu bestimmen, wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Er kann durch eine Erbeinsetzung die Person(en) bestimmen, die den Nachlass nach seinem Tod erhalten soll(en). Nach § 2100 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der Erblasser einen Erben (Nacherben) in der Weise einsetzen, dass er erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer (der Vorerbe) Erbe geworden ist.

  • Nachlassinsolvenz | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Gemäß § 1967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt, das heißt auch mit seinem Eigenvermögen.

  • Enterbung | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Der Erblasser kann grundsätzlich frei entscheiden, wem er sein Vermögen nach seinem Tode hinterlassen möchte. Trifft der Erblasser keine Regelung für seinen Tod, gilt die gesetzliche Erbfolge.

  • Nachlass | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Die Erbschaft ist die Gesamtheit des Vermögens der verstorbenen Person, des Erblassers. Neben sämtlichen Aktiva gehören zur Erbschaft auch Passiva, die sog. Nachlassverbindlichkeiten. Für die Erbschaft wird im Gesetz, z. B. in § 2311 BGB auch der Begriff „Nachlass“ verwendet.

  • Nachlassverwaltung | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Kraft der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Universalsukzession (§ 1922) gehen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben über. Ausgenommen hiervon sind die Verbindlichkeiten des Erblassers, die mit dessen Tod erlöschen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt gemäß § 1615 BGB.

  • Gemeinschaftliches Testament | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Ein gemeinschaftliches Testament ist die Zusammenfassung von gemeinschaftlich getroffenen Verfügungen in einem Testament. In einem gemeinschaftlichen Testament können alle Verfügungen getroffen werden, die auch in einem Einzeltestament getroffen werden können.

  • Erbschein | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Was ist das, ein Erbschein? Der Erbschein ist ein Zeugnis über die erbrechtlichen Verhältnisse, siehe § 2353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Er bezeugt zum Zeitpunkt des Erbfalls:

    • die Gesamtrechtsnachfolge
    • die Erbquote
    • das Bestehen von Beschränkungen, wie zum Beispiel Testamentsvollstreckung
    • das Bestehen einer Nacherbschaft

    Lesen Sie nun im Folgenden alles weiterhin Wissenswerte über den „Erbausweis“

  • Erbenhaftung | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Die Erbenhaftung ist ein erbrechtliches Minenfeld!

    Das deutsche Erbrecht geht in § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge (auch Universalsukzession) aus. Dies bedeutet, dass das Vermögen als Ganzes, das heißt sämtliches positives Vermögen, aber auch negatives Vermögen, auf den oder die Erben übergeht.

  • Miterbe | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Wenn einer stirbt, gibt es immer mindestens einen Erben. Handelt es sich dabei um mehrere Erben, so werden diese als Miterben bezeichnet. Wird nur ein einzelner Erbe, ist diese Person Alleinerbe. Eine Erbengemeinschaft, auch gerne als Miterbengemeinschaft bezeichnet, entsteht also schon dann, wenn mehrere Erben benannt sind und dauert an, bis der Nachlass vollständig auseinandergesetzt ist.

  • Ausschlagung einer Erbschaft | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Die Ausschlagung einer Erbschaft kann existenziell wichtig sein. Warum?

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht in § 1922 I vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge des Alleinerben oder der Miterben aus. Mit dem Erbfall gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers von selbst durch das Gesetz auf den oder die Rechtsnachfolger über.