Rechtstipps | Profitieren Sie von unseren rechtlichen Hinweisen

Hier haben wir für Sie eine Auswahl von interessanten und hilfreichen Tipps sowie Hinweisen zu folgenden Rechtsgebieten zusammengestellt:

  • Gewillkürte Erbfolge | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn keine gewillkürte Erbfolge vorliegt und ist detailliert im Gesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt. In diesem Artikel ist die gewillkürte Erbfolge maßgeblich, welche auf dem freien Willen des Erblassers basiert.

    Als gewillkürte Erbfolge bezeichnet man also die Bestimmung des oder der Erben durch den Erblasser. Diese Bestimmung muss durch eine formgültige letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag, erfolgen.

  • Ehegattenerbrecht | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Der Ehegatte gehört zum Kreis der gesetzlichen Erben. Der Erblasser kann seinen Ehegatten durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, zum Erben einsetzen. Durch ein gemeinschaftliches Testament haben Eheleute auch die Möglichkeit, sich gegenseitig zu Erben einzusetzen. Bestimmt der Ehegatte die Erbfolge nicht durch letztwillige Verfügung, steht dem Ehegatten ggf. ein gesetzliches Erbrecht zu.

  • Generalvollmacht | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Es dürfte selten vorkommen, dass Jesus Christus und ein Anwalt Gemeinsamkeiten aufweisen; doch beide verbindet, dass sie mit einer Vollmacht ausgestattet sind. Der Nachweis zu ersterem findet sich in der Bibel. Der Advokat hingegen nimmt häufig Mandanteninteressen mittels einer rechtsgeschäftlichen Stellvertretung wahr.

  • Vorsorgevollmacht | Rechtslexikon zum Erbrecht

    „Der kluge Mann baut vor“, riet in Friedrich Schillers Drama „Wilhelm Tell“ die Großbäuerin Gertrud Stauffacher ihrem Mann. Besonders deutlich wird dies bei der Betrachtung der Thematik der rechtlichen Betreuung.

  • Patientenverfügung | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Mit einer Patientenverfügung legt der Verfügende fest, welche pflegerischen und medizinischen Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen unterlassen oder durchgeführt werden sollen, nachdem er selbst körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, dieses selbst zu bestimmen. Nicht geregelt wird mit einer Patientenverfügung jedoch, dass andere Personen diese Entscheidungen im Namen des Verfügenden treffen dürfen.

  • Vorausvermächtnis | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Dem Erbrecht liegt in § 1922 BGB der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge zugrunde, d. h. der Erbe übernimmt als unmittelbarer Rechtsnachfolger des Erblassers sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers. Ausgenommen hiervon sind lediglich die höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Erblassers. Eine Einzelrechtsnachfolge bezüglich nur bestimmter Rechte des Nachlasses, z. B. das Eigentum an einer bestimmten Immobilie, kennt das deutsche Erbrecht nicht.

  • Letztwillige Verfügung | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Durch letztwillige Verfügung kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge ganz oder zum Teil aufheben oder ändern. Beim Erbfall tritt dann nicht die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften, sondern die durch letztwillige Verfügung vom Erblasser getroffene Regelung der Erbfolge (sogenannte gewillkürte Erbfolge) ein.

  • Nachlassgericht | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Mit dem Nachlassgericht kann jeder rechtschaffene Bürger in Berührung kommen, wenn er von einem Verwandten oder Bekannten in dessen Testament als Erbe eingesetzt oder unter Umständen sogar enterbt wurde und der Erblasser verstorben ist.

  • Erblasser | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Mit dem Tod einer Person (= Erbfall) geht deren Vermögen (= Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (= Erben) über.

  • Testament | Rechtslexikon zum Erbrecht

    Sie erhalten auf dieser Seite wichtige Informationen zu den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments. Unter dem Link Testament schreiben geben wir Ihnen zusätzlich noch hilfreiche Tipps, sodass Sie Fehler vermeiden und Ihre Erben möglicherweise noch Steuern sparen können.