Am 21.06.2012 ist das Scheidungsrecht durch eine EU-Verordnung einer erheblichen und äußerst praxisrelevanten Änderung unterworfen worden. Die auch unter dem Kürzel ROM III bekannte Verordnung ist nach europäischem Recht seit diesem Datum eine Rechtsvorschrift, die in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar als europäisches Recht anzuwenden ist.
Der nacheheliche Unterhalt ist ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, der nach der Scheidung bestehen kann. Der nacheheliche Unterhalt wird ab der Rechtskraft der Ehescheidung geschuldet und löst den Trennungsunterhalt ab. Es handelt sich dabei um zwei voneinander verschiedene Unterhaltsansprüche, die getrennt voneinander vereinbart und gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden müssen.
Die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Rente beziehungsweise Altersversorgung werden zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Bei einer Scheidung ist der Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen durchzuführen.
Durch den Versorgungsausgleich soll derjenige Ehegatte, der während der Ehe die Kinder betreut und den Haushalt geführt hat und nicht oder nur in geringem Umfang berufstätig sein konnte, im Alter eine eigenständige soziale Absicherung haben.
Der Versorgungsausgleich ist durch das Familiengericht, also das örtlich zuständige Amtsgericht, auch bei kinderlosen Ehepaaren und Doppelverdiener-Ehen durchzuführen.
Wenn sich Ehegatten trennen, um später die Scheidung zu vollziehen, stellt sich die Frage nach den Unterhaltsansprüchen, dazu gehört insbesondere der Trennungsunterhalt, der demgemäß thematisch zum Ehegattenunterhalt und damit dem Unterhaltsrecht gehört.
Vom Zeitpunkt der Trennung an bis zur Rechtskraft der Ehescheidung (sogenannte Trennungszeit) gibt es einen Anspruch auf Trennungsunterhalt für den Unterhaltsberechtigten. Mit der Rechtskraft der Ehescheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ob nach Rechtskraft der Ehescheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, ist gesondert zu prüfen.
Privatinsolvenz und Beratung! Die Gefahr, durch ungünstige finanzielle Verfügungen oder durch unvorhersehbare Entwicklungen im persönlichen Umfeld in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, gehört zum modernen Leben.
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Zunächst sollten Sie wissen, dass der Begriff des Konkurses seit der Rechtsreform von 1999 nur noch umgangssprachliche Bedeutung hat. An die Stelle der bis dahin geltenden Konkursordnung ist die bis heute rechtswirksame Insolvenzordnung (InsO) getreten. Den Begriff „Privatkonkurs“ hat es in dieser Form in Deutschland rechtlich nie gegeben.
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Dies ist ein Tag-Management-System. Über den Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche eingebunden werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitäten verfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Scriptcodes anderer Tools eingebunden. Der Tag Manager ermöglicht es zu steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird.
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