Privatinsolvenz und Pfändung | Was passiert mit Pfändungen in der Privatinsolvenz?

Darf während Verbraucherinsolvenz gepfändet werden?

Privatinsolvenz Pfändung

Dem Entschluss, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zu beantragen, gehen meistens unangenehme Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern und Pfändungsbeschlüssen voraus. Wenn ein Schuldner seine regelmäßigen Zahlungen an die Gläubiger einstellt, leiten diese zur Realisierung ihrer Forderungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.

Als effektive Maßnahmen werden dabei von erfahrenen Gläubigern Kontopfändungen oder Lohnpfändungen bevorzugt. Jede Kontopfändung löst aufgrund ihrer Sperrwirkung neue Zahlungsschwierigkeiten aus, weil Abbuchungen und Daueraufträge für Miete, Energiekosten und Kreditraten nicht mehr durchgeführt werden können. Die Schuldenspirale dreht sich und die Situation des Betroffenen wird immer bedrohlicher.

Wenn Sie in einer solchen Schuldenklemme stecken sollten, kann der Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens nicht nur wegen der Aussicht auf spätere Restschuldbefreiung der richtige Schritt für Sie sein. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Sie auch von dem Druck befreit, der dadurch entsteht, dass jeder Gläubiger eigene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie betreibt.

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Bitte rechnen Sie 7 plus 3.

Sie möchten wissen, ob Sie Pfändungen durch eine Verbraucherinsolvenz stoppen können? Lesen Sie unsere Informationen dazu und nutzen Sie gern das nachfolgende Inhaltsverzeichnis. Es führt Sie direkt zu den einzelnen Abschnitten.

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung und pfänden

Wenn Sie bei mehreren Gläubigern Verbindlichkeiten haben, auf die Sie keine Zahlungen mehr leisten können, wird jeder einzelne dieser Gläubiger mit allen Mitteln versuchen, durch die Zwangsvollstreckung so viel Geld wie möglich zu erlangen. Erst die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens sorgt dafür, dass der Wettlauf der Befriedigung suchenden Gläubiger gestoppt wird.

Außergerichtlich erklären sich nur die wenigsten Gläubiger freiwillig bereit, sich mit dem Schuldner zu einigen. Gerade finanzkräftige Großunternehmen mit viel Erfahrung im Bereich der Zwangsvollstreckung und einer eigenen Vollstreckungs- oder Rechtsabteilung versuchen lieber, für sich das optimale Vollstreckungsergebnis zu erzielen. Deshalb zeigen solche Gläubiger häufig wenig Bereitschaft, sich an einer außergerichtlichen Einigung zu beteiligen, wenn ihre Forderungen dabei nicht vollständig ausgeglichen werden sollen.

Erst dann, wenn das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren läuft, sind einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und können durch das Insolvenzgericht eingestellt werden. Das gilt unter besonderen Voraussetzungen sogar für die Forderungen von Gläubigern, die nicht am Insolvenzverfahren beteiligt sind. Online können Sie eine Privatinsolvenz übrigens nicht anmelden!

2. Wie Sie nach Beendigung der Pfändungsmaßnahmen verfügen können

Die Beendigung der einzelnen, von den Gläubigern selbst veranlassten, Pfändungen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat keine Wiederherstellung der Verfügungsmacht über Ihr Vermögen zur Folge.

Als Schuldner werden Sie allerdings vom ständigen Druck durch den Gerichtsvollzieher und immer neue Verfügungen befreit. Ihr neuer Ansprechpartner ist nun der Treuhänder, der als Quasi-Insolvenzverwalter fungiert.

Ausgesprochen wichtig dürfte Sie aber sein, dass Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren frei über den Ihnen als Selbstbehalt zustehenden Betrag verfügen können. Ihr Treuhänder hat diesbezüglich kein Mitspracherecht, welches Sie einschränken könnte.

3. Privatinsolvenz mit unserer anwaltlichen Hilfe anmelden

Schon bei der Vorbereitung Ihrer Insolvenz benötigen Sie fachkundige Hilfe, da Sie eine Privatinsolvenz nur dann erfolgreich durchführen können, wenn Sie zuvor den – zwingend notwendigen – außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch von einer nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) „geeigneten Stelle oder Person“ haben durchführen lassen.

Wir als Rechtsanwälte erfüllen diese Bedingung und können Ihnen eine entsprechende Bescheinigung erteilen. Zudem führen wir bereits seit vielen Jahren Privatinsolvenzen durch und verfügen demgemäß über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz im Umgang mit den Gläubigern und den Insolvenzgerichten.

Gerade im Gegensatz zu den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen, müssen Sie bei uns nicht monatelang auf einen Termin warten, sondern erhalten einen solchen innerhalb von wenigen Tagen. Ach ja, und teuer sind wir auch nicht!

Machen Sie es uns zur Aufgabe, durch eine Privatinsolvenz Ihre Pfändungen zu beenden und vor allem Schuldenfreiheit für Sie zu erreichen!