Privatinsolvenz online anmelden | Wirklich online möglich? | Verbraucherinsolvenz

Kann eine Privatinsolvenz nur über das Internet laufen?

Privatinsolvenz online anmelden

Privatinsolvenz online anmelden? Ist das möglich? Immer wieder kommt es vor, dass Privatpersonen sich nicht mehr in der Lage sehen, ihre Verbindlichkeiten in der mit den Gläubigern vereinbarten Weise zu bedienen. Unvorhergesehene Arbeitslosigkeit oder eine Ehescheidung sind häufige Gründe für längerfristige Zahlungsschwierigkeiten.

Liegt eine Überschuldung vor oder droht eine solche einzutreten, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oftmals nur durch das zügige Einleiten eines Privatinsolvenzverfahrens vermieden oder beendet werden. Der Anreiz dafür, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu eröffnen, besteht für Privatpersonen darin, dass sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen können.

Viele schämen sich aber wegen ihrer miserablen finanziellen Situation und wollen am liebsten online eine befreiende Privatinsolvenz anmelden. Die spannende Frage ist aber: Geht das überhaupt?

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1. Schriftform für Anträge ans Insolvenzgericht vorgeschrieben

Die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens kann der erste Schritt zu einem wirtschaftlichen Neubeginn sein, weil Sie nach entsprechendem Antrag auf eine Befreiung von den nach Ablauf der Wohlverhaltensphase noch offen stehenden Verbindlichkeiten hoffen dürfen. Die gegen Sie laufenden Pfändungen werden dann ohnehin beendet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie einen sorgfältig vorbereiteten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen und vorher einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch haben durchführen lassen.

Bei der Antragstellung müssen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) unter anderem folgende Angaben gemacht werden:

  • Angaben zur Person und zum Vermögen
  • Entwurf eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Bescheinigung über den erfolglosen, außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungen

Antragsformulare können im Internet zum Ausdrucken heruntergeladen werden. Der Antrag selbst muss aufgrund der gesetzlichen Festlegung in § 305 InsO allerdings in schriftlicher Form an das Gericht übermittelt werden. Eine Online-Antragstellung ist nicht möglich, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Wesentliche Bestandteile des Formerfordernisses sind Ihre eigenhändigen Unterschriften.

Während der Vorbereitungsphase können Sie allerdings alle Fragen mit uns online klären, wenn Sie uns als Rechtsanwälte damit beauftragen, Sie zu beraten und bei der außergerichtlichen Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern zu unterstützen. Bitte bedenken Sie, wir sind eine geeignete Stelle nach der Insolvenzordnung, die Ihnen eine Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch ausstellen kann.

2. Online-Kontakt mit uns jederzeit gerne möglich

Obwohl beim Insolvenzgericht keine Online-Anträge auf Eröffnung von Privatinsolvenzverfahren gestellt werden dürfen, kann sich das Internet für Sie dennoch bei der Vorbereitung Ihres privaten Insolvenzverfahrens als nützlich erweisen. Sie sind bei der Auswahl des geeigneten Helfers, der Sie durch die Vorbereitungsphase begleitet und bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches mit Ihren Gläubigern unterstützt, nicht an das regionale Angebot im Bereich Ihres Wohngebietes gebunden.

Aus Gründen der Diskretion scheuen viele Betroffene davor zurück, einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes aufzusuchen. Unsere Rechtsanwälte beraten überregional. Die erste persönliche Kontaktaufnahme kann gerne auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nachdem eine erste Übersicht über Ihre wirtschaftliche Situation hergestellt ist, berät Sie unser Rechtsanwalt ausführlich über Ihre Möglichkeiten, sich aus der Verschuldung zu befreien.

Dabei muss das Privatinsolvenzverfahren nicht das einzige Thema bleiben. In verschiedenen Fällen sieht ein Anwalt aufgrund seiner Rechtskenntnisse und seiner praktischen Erfahrungen andere Wege, die Ihnen noch schneller zu neuer finanzieller Beweglichkeit verhelfen, ohne so einschneidende Wirkungen zu haben wie die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

3. Kontakt mit dem Insolvenzverwalter

Sind alle Voraussetzungen für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens gegeben, wird das Insolvenzgericht nach einem weiteren Versuch, mit den Gläubigern auf der Basis des Schuldenbereinigungsplanes eine Einigung herbeizuführen das Insolvenzverfahren eröffnen.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter (früher als Treuhänder bezeichnet) bestellt, mit dem Sie in den bevorstehenden Jahren der Wohlverhaltensphase zusammenarbeiten müssen. Eine reine Online-Abwicklung ist auch in dieser Verfahrensphase nicht möglich. Im Regelfall wird der Insolvenzverwalter mit einem Minimum an persönlichem Kontakt zufrieden sein, wenn Sie ihn regelmäßig über etwaige Veränderungen Ihrer Vermögensverhältnisse oder Ihrer Wohnanschrift informieren. Auf Weisung der Gläubiger kann der Insolvenzverwalter darüber hinaus dazu befugt sein, zu kontrollieren, ob Sie die Ihnen während der Wohlverhaltensphase auferlegten Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört beispielsweise auch, sich stets um eine angemessene Arbeit mit der von Ihrem Ausbildungsstand her angemessenen Bezahlung zu bemühen.

Grundsätzlich mischt sich der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter jedoch nicht in Ihre Lebensführung ein. Das Ihnen als Selbstbehalt zustehende Einkommen können Sie nach eigenen Vorstellungen verwenden. Der Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren ist, anders als ein Insolvenzverwalter im Regelinsolvenzverfahren, nicht dazu befugt, Verfügungen, die Sie getroffen haben, nachträglich wieder aufzuheben.

Viele Schuldner möchten gerne eine Privatinsolvenz online anmelden.