Dauer einer Privatinsolvenz | So lange dauert eine Privatinsolvenz

ACHTUNG: Dauer nur noch 3 Jahre für alle Verfahren, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden bzw. werden!

Privatinsolvenz Dauer

Dauer einer Privatinsolvenz! Sie interessieren sich dafür, wie lange eine Privatinsolvenz dauert? Sie haben davon gehört, dass die Insolvenzdauer verkürzt werden kann?

Bei Überschuldung verringert sich die wirtschaftliche Beweglichkeit einer Privatperson empfindlich. Gläubiger, die auf die Zahlung fälliger Forderungen warten, leiten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Einziger Ausweg ist daher oftmals das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren. Damit kann eine komplette Entschuldung herbeigeführt werden.

Die Forderungen aller Gläubiger werden zunächst gesammelt, um einen gemeinsamen Einigungsversuch mit allen Beteiligten zu starten. Scheitert ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch, weil Gläubiger nicht zu einem anteiligen Verzicht oder zumindest zu einem Entgegenkommen bei der Ratenzahlung bereit sind, dann wird das Insolvenzgericht, auf einen entsprechenden Antrag hin, tätig und verhindert gesonderte Vollstreckungsmaßnahmen des einzelnen Gläubigers zugunsten einer gleichmäßigen Befriedigung der gesamten Gläubigergemeinschaft.

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Sie möchten wissen, wie lange eine Privatinsolvenz dauert? Im nachfolgenden Video erklärt unser Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, wie lange eine Privatinsolvenz dauert und erläutert Möglichkeiten, die Dauer einer Privatinsolvenz zu verkürzen.

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1. Privatinsolvenz – Vorbereitungszeit und grundsätzliche Verfahrensdauer

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren hat eine regelmäßige Dauer von sechs Jahren. Dieser Zeitraum berechnet sich allerdings erst vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung durch das Insolvenzgericht an. Bevor es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, sind weitere Schritte notwendig, die zeitlich durchaus aufwändig sein können.

Erste Voraussetzung für eine spätere Eröffnung des Verfahrens ist es, eine vollständige und aktuelle Aufstellung aller einzelnen Schuldpositionen anzufertigen. Weil die aktuellen Stände der Forderungen wichtig sind, macht dieser Schritt eine erste Kontaktaufnahme mit den Gläubigern notwendig. Es hängt auch ein Stück weit vom guten Willen der Gläubiger ab, wie schnell Sie die für die Vorbereitung Ihres Antrags notwendigen Informationen erhalten.

Als zweiten Schritt nach dem Ordnen der Informationen über Schuldenstand, wirtschaftliche Voraussetzungen und persönliche Verhältnisse sieht der Gesetzgeber den ernsthaften Versuch, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung über die Rückführung der Verbindlichkeiten herbeiführen zu wollen, vor. Hierzu müssen Sie als Schuldner Ihr Einkommen offenlegen. Sie müssen aber wissen, dass Sie für eine erfolgreiche Privatinsolvenz kein eigenes Einkommen benötigen!

2. Sie brauchen für Ihre Privatinsolvenz eine geeignete Stelle

Wie viel Zeit dieser Einigungsversuch in Anspruch nimmt, hängt in der Praxis nicht zuletzt davon ab, welche Hilfe Sie dabei in Anspruch nehmen. Die Vorbereitung für ein Privatinsolvenzverfahren ohne jede fachkundige Hilfe alleine durchzuführen, ist nicht nur schwierig, sondern sogar sinnlos. Sollte nämlich der Versuch, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu finden, scheitern, bestimmt die Insolvenzordnung (InsO), dass dies durch die Unterschrift einer geeigneten Person oder Stelle zu bestätigen ist.

Leider ist es weniger wahrscheinlich, dass mehrere Gläubiger einer überschuldeten Privatperson auf einen von ihrem Schuldner unterbreiteten Einigungsvorschlag eingehen, ohne dass ein Rechtsanwalt oder eine sonstige geeignete Stelle eingeschaltet worden wären. Zwar können Sie auch die Angebote von Schuldnerberatungsstellen annehmen, die von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder Verbraucherzentralen betrieben werden, allerdings müssen Sie dort auf eine kostenlose Erstberatung häufig monatelang warten, da die Wartelisten für einen Termin lang sind.

3. Als geeignete Stelle können wir Ihnen schnell helfen

Bei uns dauert es nicht lang – Sie müssen keinesfalls monatelang auf einen Termin warten. Denn, sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, können wir innerhalb von wenigen Tagen mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und damit Ihrer Privatinsolvenz beginnen.

Zu unseren Dienstleistungen gehört auch die Klärung der Frage, ob Sie gegebenenfalls die seit Juli 2014 neu eingeführte Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre in Anspruch nehmen können. Diese Verkürzung des Verfahrens setzt voraus, dass Sie in der Lage sind, innerhalb von drei Jahren nicht nur die vollständigen Verfahrenskosten, sondern auch einen Anteil von 35 Prozent Ihrer Verbindlichkeiten zum Ausgleich zu bringen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es bei Verbraucherinsolvenzverfahren aktuell drei verschiedene Verfahrensmodelle mit unterschiedlicher Laufzeit gibt:

  1. Verfahren mit einer Dauer von sechs Jahren (Regelfall).
  2. Verfahren mit einer Dauer von fünf Jahren (bei Zahlung aller Verfahrenskosten).
  3. Verfahren mit einer Dauer von drei Jahren (Zahlung der Verfahrenskosten und mindestens 35 Prozent der Verbindlichkeiten).

Klar ist damit, dass die Dauer einer Privatinsolvenz von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners – aber eben auch dessen Willen – abhängig ist. Über Ihren Selbstbehalt müssen Sie sich als Schuldner keine Gedanken machen.

4. Privatinsolvenz anmelden – Wir sind Ihr Wegbegleiter

Wie lange eine Privatinsolvenz nun auch immer dauert, wichtig ist, dass Sie Ihre Schuldensituation überhaupt anpacken. Eine dauerhafte Überschuldung ist jedenfalls keine Lösung. Im Übrigen, die vermeintlich hohen Kosten einer Privatinsolvenz müssen Sie nicht fürchten!

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Privatinsolvenz. Gerne können Sie unverbindlich in Kontakt mit uns treten. Wir helfen Ihnen bundesweit. Wie lange dauert eine Privatinsolvenz? Die Antwort auf diese Frage hängt auch maßgeblich von Ihnen ab:

Sie können die Dauer einer Privatinsolvenz beeinflussen!