Privatinsolvenz und Scheidung | Wie stehen Privatinsolvenz und Scheidung zueinander?

Verbraucherinsolvenz und Ehescheidung treffen aufeinander

Privatinsolvenz Scheidung

Ihre Scheidung steht an, läuft oder ist bereits abgeschlossen? Sie kommen mit den Kosten und Ihren Schulden nicht klar? Nun denken Sie darüber nach, in die Privatinsolvenz zu gehen? Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen und wie Ihnen geholfen werden kann.

Nicht selten und einer der häufigsten Gründe für die Entstehung von Schulden, ist die Trennung vom Partner beziehungsweise eine Ehescheidung. Im Falle einer Partnerschaft, egal ob Sie nur zusammenleben oder verheiratet sind, werden oft finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Diese zusammen zu bewältigen, stellt zumeist kein großes Problem dar. Kommt es aber zu einer Trennung oder gar Scheidung, sieht es plötzlich ganz anders aus. Man kann den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und steckt mitten in der Schuldenfalle. Oft ist dann die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens der letzte Ausweg.

Es ist allerdings zunächst wichtig, zu unterscheiden, wer die einzelnen finanziellen Verpflichtungen eingegangen ist. Denn für Schulden Ihres Ehepartners haften Sie nicht automatisch mit. Dazu müssen Sie schon eine eigene Verpflichtung eingegangen sein.

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Sie fragen sich, wie die Privatinsolvenz und Scheidung zueinander stehen? Lesen Sie unsere Informationen dazu und nutzen Sie gern das nachfolgende Inhaltsverzeichnis. Es führt Sie direkt zu den einzelnen Abschnitten.

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1. Sie hatten bereits vor der Eheschließung Schulden?

Haben Sie Schulden mit in die Ehe gebracht, so ist Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner für diese nicht verantwortlich und muss daher auch nicht hierfür aufkommen. Genauso verhält es sich mit Krediten, Darlehen oder Ratenkäufen die Sie schon hatten oder während der Ehezeit alleine aufgenommen haben.

Ihre alleinigen Schulden müssen von Ihnen getragen werden und fließen daher vollumfänglich in Ihre Privatinsolvenz ein. Selbstverständlich müssen Sie auch nicht für solche Schulden aufkommen, die Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin hatte oder alleine während der Ehe gemacht hat. Sie sehen also, dass an dieser Stelle genau differenziert werden muss.

2. Sie haben während Ihrer Ehe gemeinsame Schulden gemacht?

Anders sieht es mit gemeinsamen Schulden aus. Haben Sie zusammen einen Kredit aufgenommen oder Ratenkäufe getätigt, so haften Sie beide in der Regel gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder von Ihnen beiden für diese Schulden in voller Höhe gerade stehen muss und nicht nur für eine Hälfte. Diese rechtliche Gegebenheit wird insbesondere dann für Sie zum Problem, wenn Ihr Partner nicht tilgt, weil sich der Gläubiger dann ausschließlich an Sie wenden wird.

Bitte beachten Sie aber, dass das Vermögen Ihres Ehepartners (und das von Kindern) von Ihrem Insolvenzverfahren nicht betroffen ist. Nicht selten kommt es deswegen vor, dass wegen einer Scheidung beide Ehegatten eine Privatinsolvenz anmelden müssen, um dem gemeinsamen Gläubiger komplett entrinnen zu können.

3. Scheidung während einer laufenden Privatinsolvenz

Umgekehrt treten auch gerne während und aufgrund eines Insolvenzverfahrens Probleme in der Beziehung auf, die bis zu einer Ehescheidung führen können. Machen Sie sich aber keine Sorgen. Sie können sich während einer Privatinsolvenz scheiden lassen.

Sie haben sogar – abhängig von Ihrer Einkommenssituation – die Möglichkeit, hinsichtlich der anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese Kosten werden dann zunächst von der Staatskasse getragen, sodass Sie keine Neuverschuldung eingehen und Ihnen deswegen womöglich am Ende des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung versagt werden würde.

4. Vorsicht bei Unterhaltsforderungen

Etwaige Unterhaltsforderungen bedürfen einer genaueren Prüfung durch Ihren später eingesetzten Treuhänder. Sollten Sie pflichtwidrig keinen Unterhalt (gleichgültig ob Kindes- oder Ehegattenunterhalt) gezahlt haben, so werden diese Forderungen nach Abschluss Ihres Insolvenzverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Solcherlei Schulden würden also fortbestehen.

5. In die Privatinsolvenz gehen – Wir stehen Ihnen bei

Haben Sie noch weitere Fragen, die im Zusammenhang mit dem Thema „Privatinsolvenz“ stehen? Möchten Sie zum Beispiel wissen, ob man ohne Arbeit Privatinsolvenz anmelden kann? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Gerne führen wir für Sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch und stellen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit – bundesweit – bei. Dies gilt gerade dann, wenn neben der Privatinsolvenz zusätzlich Ihre Scheidung eine Rolle spielt!