Generalvollmacht | Rechtslexikon zum Erbrecht

Lesen Sie hier Wissenswertes zu Generalvollmacht

Es dürfte selten vorkommen, dass Jesus Christus und ein Anwalt Gemeinsamkeiten aufweisen; doch beide verbindet, dass sie mit einer Vollmacht ausgestattet sind. Der Nachweis zu ersterem findet sich in der Bibel. Der Advokat hingegen nimmt häufig Mandanteninteressen mittels einer rechtsgeschäftlichen Stellvertretung wahr.

Die Vollmacht ist somit eines der ältesten und auch wichtigsten Rechtsinstitute und hat im Laufe der Zeit mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Denn je komplexer und vor allem umfangreicher rechtsgeschäftliche Vorgänge werden, desto eher müssen Aufgabenbereiche distribuiert werden. Das moderne Geschäftsleben käme ohne die Möglichkeit einer Vollmachterteilung schnell zum Erliegen.

Innerhalb der diversen Arten der Vollmacht sticht eine besonders hervor: die Generalvollmacht. Der dementsprechend Generalbevollmächtigte kann den Vollmachtgeber in allen rechtlich und gesetzlich zulässigen Bereichen wirksam vertreten. Lediglich höchstpersönliche Rechtsgeschäfte – wie z.B. die Testamentserstellung – sind davon ausgenommen. Es liegt folglich auf der Hand, dass eine Generalvollmacht nur an vertrauenswürdige und kompetente Personen erteilt werden sollte.

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Bitte addieren Sie 9 und 1.

Weshalb sollte ich überhaupt jemandem eine Generalvollmacht geben?

Im geschäftlichen Bereich ist eine Generalvollmacht seit langem gang und gäbe. Der Künstler oder Sportler, der einen eigenen Manager oder Agenten beschäftigt, da die geschäftlichen Verpflichtungen überhand nehmen, beziehungsweise der Unternehmer, der sich nicht um jedes noch so kleine und dennoch wichtige Detail seines Geschäftsalltages kümmern möchte, wären ohne die Möglichkeit der Vollmachterteilung wohl zu sehr bei der Verrichtung ihres eigentlichen Tagesgeschäftes verhindert.

Natürlich kann eine Generalvollmacht auch ganz gezielt dazu verwendet werden, einer bestimmten Person ein spezielles Stellvertreterrecht einzuräumen; so kann jemand mittels einer Generalvollmacht beispielsweise mit der kompletten Verwaltung eines Mietshauses betraut werden.

Im privaten Bereich erfährt die Generalvollmacht vor allen Dingen dann Sinn, wenn die rechtsgeschäftliche Vertretung nicht zu jeder Zeit, sondern zu bestimmten Anlässen erfolgen soll. Notsituationen wie Unfälle oder Krankheiten können die Geschäftsfähigkeit eines jeden plötzlich beeinträchtigen oder gar ausschalten. Wer in diesen Fällen nicht mittels einer Generalvollmacht vorgesorgt hat, wird vom zuständigen Amtsgericht einen Betreuer zugeteilt bekommen. Diesem Betreuer kann mitunter die Persönlichkeit des Betreuenden unbekannt sein, rechtsgeschäftliche Entscheidungen werden von ihm wohl ohne diesen Hintergrund getroffen, was durchaus nicht gegeben wäre, falls eine Vertrauensperson mit der Stellvertretung beauftragt worden wäre.

Was ist bei der Erteilung einer Generalvollmacht im privaten Bereich zu beachten?

Gerade bei Privatangelegenheiten ist es von größter Wichtigkeit, die Vollmachterteilung umfassend und nicht lapidar zu beschreiben. Dem Bevollmächtigten können Rechte bezüglich der Bankgeschäfte, etwaige Grundstücksverkäufe beziehungsweise die Vermögensverwaltung oder auch Prozessführungsbefugnisse eingeräumt werden. Es ist weiterhin möglich, Fragen, welche eine eventuelle Pflegschaft, Betreuung oder sogar den Einsatz von Medikamenten betreffen, mittels einer Generalvollmacht zu regeln.

Ist eine Generalvollmacht an eine gewisse Form gebunden?

Gemäß § 167 Abs. 2 BGB bedarf die Vollmacht generell nicht unbedingt einer bestimmten (Schrift-)Form, um gültig zu sein. Doch verlangen einige rechtsgeschäftliche Akte eine (notarielle) Beglaubigung der Vollmacht. Die Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer GmbH (§ 2 Abs. 2 GmbHG), Eintragungen ins Grundbuch (§ 29 Abs. 1 GBO) oder auch die Vertretung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages (§ 492 Abs. 4 BGB) werden ohne schriftliche Vorlage der Vollmacht nicht möglich sein. Eine Generalvollmacht kann jedenfalls nur notariell wirksam erteilt werden.

Wem sollte ich eine Generalvollmacht einräumen?

Da der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber rechtswirksam vertreten kann, ist es unerlässlich, eine vertrauenswürdige und kompetente Person auszuwählen. Je nachdem, zu welchem Zweck die Vollmacht gegeben wird, sollte beachtet werden, stets an die Person des Bevollmächtigten die höchsten Ansprüche zu stellen. Beispielsweise könnte es sich anbieten, eine Generalvollmacht, welche im Falle einer Geschäftsunfähigkeit verwendet werden soll, einem nahen Verwandten zu erteilen. Doch ist gerade dabei zu berücksichtigen, dass andere Angehörige dann selbst bei elementarsten Fragen ausgeschlossen sind und der Familienfriede empfindlich gestört werden könnte. Vollmachten, die geschäftliche Bereiche betreffen, können am effektivsten von juristisch und wirtschaftlich geschulten Personen wahrgenommen werden.

Gerade bei Generalvollmachten im privaten Bereich bietet es sich an, neutrale und vertrauenswürdige Personen, die nicht unbedingt dem persönlichen Umfeld entspringen, zu betrauen. In Gesprächen vorab und der anschließenden Urkunde müssen selbstverständlich alle einzuräumenden Kompetenzen genauestens dargelegt werden.