Mit einer Patientenverfügung legt der Verfügende fest, welche pflegerischen und medizinischen Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen unterlassen oder durchgeführt werden sollen, nachdem er selbst körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, dieses selbst zu bestimmen. Nicht geregelt wird mit einer Patientenverfügung jedoch, dass andere Personen diese Entscheidungen im Namen des Verfügenden treffen dürfen.
Ergänzend zu einer Patientenverfügung sollte daher eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Mit einer solchen Vollmacht wird der Bevollmächtigte dazu autorisiert, den Aussteller der Vollmacht in allen festgelegten Bereichen zu vertreten. Dazu zählen in erster Linie die Pflege und mögliche Behandlungen des Vollmachtgebers, zudem können Wohnungs- und Aufenthaltsfragen ebenso wie Vermögens- oder Behördenangelegenheiten darin geregelt werden.
Aufgrund dieser vielfältigen Möglichkeiten sollte vor dem Unterschreiben einer Patientenverfügung oder einer damit in Verbindung stehenden Vorsorgevollmacht in jedem Fall die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Damit wird ausgeschlossen, dass enthaltene Regelungen unwirksam sein könnten und im Ernstfall somit dem Willen des jeweiligen Patienten zuwider gehandelt wird.
Die Patientenverfügung wird dann wichtig, wenn ein Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Einwilligung zu einer medizinischen Behandlung zu geben. Diese ist grundsätzlich für alle Behandlungen nötig. Kann der Patient seinen Willen jedoch nicht mehr selbst äußern, soll dieser in der Patientenverfügung festgelegt oder durch eine Person seines Vertrauens festgelegt vertreten werden.
Seit dem Jahr 2009 ist die Patientenverfügung gemäß § 1901a BGB unmittelbar verbindlich. Das bedeutet, dass dem in der Verfügung festgelegten Willen Geltung verschafft werden muss, wenn die Regelungen in der jeweiligen Situation zutreffen. Der Wille ist dann bindend, wenn der Verfügende Regelungen speziell für die gerade eingetretene Lebens- und Behandlungssituation getroffen hat, wenn er keinem gesetzlichen Verbot unterliegt und in der aktuellen Behandlungssituation noch zutreffend ist. Zudem ist die Patientenverfügung unwirksam, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass diese nur durch Druck von außen zustande gekommen ist.
Um all diese rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich einzuhalten, sollte man vor der Unterschrift einen auf Patientenverfügungen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Gerade bei einem derart sensiblen Thema möchte man sicher sein, dass die individuell festgelegten Regelungen tatsächlich eingehalten werden. Ob eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist, kann man als Laie jedoch in der Regel nicht beurteilen. Oft sollen individuell wichtige Punkte geregelt werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen, um im Falle des Falles tatsächlich gültig zu sein.
Sollte ein Arzt den vom Patienten festgelegten Willen nicht respektieren, kann er sich damit der Körperverletzung strafbar machen. Schon deshalb gilt es, passende Regelungen festzulegen, um Ärzten einerseits eine möglichst umfassende Behandlung zu ermöglichen, andererseits aber zu vermeiden, dass persönlichen Überzeugungen oder Grundsätzen zuwider gehandelt wird.