Rote Ampel überfahren | Lohnt ein Einspruch? | BUNDESWEITE Hilfe vom Bußgeldanwalt

Rotlichtverstoß - Vermeiden Sie Geldbuße, Punkte, Fahrverbot

Rote Ampel überfahren

Rote Ampel überfahren! Sie haben eine rote Ampel überfahren und rechnen jetzt mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot? Hier bekommen Sie wichtige Informationen vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Wir sagen Ihnen, welche Folgen ein Rotlichtverstoß hat und welche Möglichkeiten es gibt, um ein Bußgeld oder ein Fahrverbot abzuwehren.

Sie lesen, warum in bestimmten Fällen ein Einspruch die richtige Antwort auf einen Bußgeldbescheid ist und wie der Anwalt Ihnen helfen kann. Unser Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Jochen Flegl, hat große Erfahrung im Umgang mit einem Rotlichtverstoß.

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Sie haben eine rote Ampel überfahren und möchten wissen, ob sich ein Einspruch lohnt? Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema "Rote Ampel überfahren".

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Bußgeldrechner – Welche Strafe droht Ihnen?

2. Warum ist dieser Artikel interessant für Sie?

Sie erfahren hier, warum es um Sekunden geht, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben.

Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied zwischen einem „einfachen Rotlichtverstoß“ und einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ besteht und warum das wichtig für Sie als Fahrer ist.

Bei einem Rotlichtverstoß während der Probezeit droht eine Verlängerung derselben und ein Aufbauseminar.

Längst nicht in jedem Fall, in dem wegen einer roten Ampel ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, liegt wirklich ein Verstoß gegen § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Dann müssen Sie auch keine Angst vor dem Bußgeldkatalog, einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg haben. Selbst wenn Sie geblitzt wurden, ist damit nicht unbedingt der Rotlichtverstoß bewiesen. Und ohne Beweis keine Strafe beziehungsweise kein Bußgeld.

Mit einem Wort: Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen weiter, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben – oder wenn die Polizei das behauptet. Wir wissen, wie man gegen einen Bußgeldbescheid vorgeht und den angeblichen Verstoß wirkungsvoll entkräften kann.

3. Wann macht ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn?

Dauerrot an Baustellenampel

In einer ganzen Reihe von Situationen ist der vorgeworfene Rotlichtverstoß längst nicht so klar, wie man auf den ersten Blick vielleicht denkt.

Sie haben zwar das Rotlicht der Ampel (auch Lichtzeichenanlage genannt) und die Haltelinie an der Kreuzung überfahren, sind aber gar nicht bis in den Kreuzungsbereich selbst hineingerollt? Das ist nur ein Haltelinienverstoß, kein Rotlichtverstoß.

Sie haben die Ampel nicht überfahren und die Kreuzung nicht überquert, sondern haben nur eine Abkürzung genommen, zum Beispiel über einen Parkplatz oder eine Tankstelle? Trotzdem wirft Ihnen die Bußgeldstelle einen Rotlichtverstoß vor?

Vielleicht stand die Ampel länger als drei bis fünf Minuten auf Rot, weil sie falsch eingestellt war? Fälle von Dauerrot gibt es bei Baustellenampeln oder schlecht funktionierenden Induktionsschleifen immer wieder mal.

Manchmal zeigt die Ampel auch zu kurz Gelb. Diese muss je nach erlaubter Geschwindigkeit in der Regel zwischen drei und fünf Sekunden betragen. Leuchtete die gelbe Ampel zu kurz und es wurde nach dem Überfahren der Haltelinie an der Ampel trotzdem geblitzt, lässt sich der Bußgeldbescheid damit angreifen.

Manche fest installierten Rotlichtüberwachungsanlagen funktionieren auf Basis von Induktionsschleifen, die in der Fahrbahn verlegt sind. Diese befinden sich nicht immer an der richtigen Position an der Haltelinie.

Geblitzt worden? Rotlicht-Überwachungsanlagen müssen regelmäßig und ordnungsgemäß geeicht werden, sonst dürfen ihre Ergebnisse nicht für ein Bußgeldverfahren verwendet werden. Messfehler und Fehlfunktionen müssen bei einem Blitzer ausgeschlossen sein.

Wurde die Ein-Sekunden-Frist für einen qualifizierten Rotlichtverstoß wirklich gemessen oder nur von einem Zeugen beziehungsweise einem Polizisten geschätzt? Dieser Nachweis ist nicht sehr solide und kann oft ins Wanken gebracht werden.

Die genannten Angriffsmöglichkeiten sind nicht abschließend zu sehen!

4. Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Einfacher qualifizierter Rotlichtverstoß

Ganz entscheidend ist diese Frage:

Wie lange war die Ampel schon rot, als Sie darüber gefahren sind und dabei geblitzt, gefilmt oder beobachtet wurden? Das wirkt sich entscheidend auf die mögliche Bestrafung aus. Relevant ist auch die Antwort auf die Frage, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird jedenfalls milder bestraft.

Wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind, zählen sehr häufig die Sekunden (war es schon mehr als eine Sekunde rot?). Wie lange die Ampel bereits rot war, entscheidet über die Höhe des Bußgelds, über ein mögliches Fahrverbot und darüber, ob dem Fahrzeugführer ein Punkt oder mehrere Punkte in Flensburg drohen.

War die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde rot, als Sie geblitzt wurden, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War die Ein-Sekunden-Frist bereits überschritten, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Das macht gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog (Bußgeldkatalog 2023) für das Bußgeldverfahren einen großen Unterschied:

  1. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß droht Ihnen nach dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot müssen Sie nicht befürchten.
  2. Wenn die Ampel bereits länger rot gezeigt hat und ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, sind die Konsequenzen drastischer – dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen, erhalten 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Zum Glück für den Fahrer ist der Beweis viel schwieriger, dass die Sekundenfrist tatsächlich überschritten worden war. Das gilt besonders dann, wenn kein Ampelblitzer den Verstoß festgehalten hat, sondern nur Zeugenaussagen vorliegen. Auch technische Feinheiten können beim Überfahren eine sehr große Rolle spielen.

Gerade ein qualifizierter Rotlichtverstoß muss lückenlos nachgewiesen werden.

5. Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Unfall

Rote Ampel Unfall

Ob einfach oder qualifiziert – in beiden Fällen fallen die Folgen deutlich drastischer aus, wenn zum Überfahren auch noch eine Gefährdung oder ein Verkehrsunfall dazukommt.

Gefährdet haben Sie jemand, wenn ein anderer Fahrer beispielsweise eine Vollbremsung mit seinem Auto machen musste. Auch wenn ein Fußgänger zur Seite springen musste, kam es zu einer Gefährdung.

Hat das zu ahndende Überfahren der Ampel im schlimmsten Fall zu einem Unfall mit Sach- oder gar Personenschaden geführt, wird die Bußgeldstelle auch dies zu Lasten des Verkehrssünders berücksichtigen.

Für die Folgen ist es jedenfalls wichtig, wie lange die Ampel schon auf Rot stand:

Ob einfach oder qualifiziert – in beiden Fällen fallen die Folgen deutlich drastischer aus, wenn zum Überfahren auch noch eine Gefährdung oder ein Verkehrsunfall dazukommt.

Gefährdet haben Sie jemand, wenn ein anderer Fahrer beispielsweise eine Vollbremsung mit seinem Auto machen musste. Auch wenn ein Fußgänger zur Seite springen musste, kam es zu einer Gefährdung.

Hat das zu ahndende Überfahren der Ampel im schlimmsten Fall zu einem Unfall mit Sach- oder gar Personenschaden geführt, wird die Bußgeldstelle auch dies zu Lasten des Verkehrssünders berücksichtigen.

Für die Folgen ist es jedenfalls wichtig, wie lange die Ampel schon auf Rot stand:

  • Wenn eine rote Ampel innerhalb von höchstens einer Sekunde missachtet wurde und es deshalb zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam, sieht der Bußgeldkatalog 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Ergab sich dabei ein Unfall, liegt das Bußgeld bei 240 Euro, es werden zwei Punkte eingetragen und ebenfalls ein Monat Fahrverbot verhängt.
  • War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, führt das Überfahren bei Gefährdung zu einem Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Kommt es zum Unfall, sind 360 Euro Bußgeld vorgesehen, dazu ebenfalls zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrverbot umgehen können!

6. Rote Ampel nicht beachtet – Strafen im Überblick

Diese Strafen drohen Ihnen, wenn Sie eine rote Ampel nicht beachtet haben:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel < 1 Sekunde rot)
90 Euro 1 Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel < 1 Sekunde rot)
240 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel > 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel > 1 Sekunde rot)
320 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel > 1 Sekunde rot)
360 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel
zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
70 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Gefährdung
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei
den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
120 Euro 1 Hier prüfen

7. Rote Ampel in der Probezeit überfahren?

Probezeit rote Ampel

Wenn Sie sich als Fahranfänger in der Probezeit befinden und eine rote Ampel überfahren haben, gilt das als ein sogenannter A-Verstoß. Wie lange die Ampel schon auf Rot stand, ist dafür gleichgültig. Das ist bitter, da bei anderen Verkehrsdelikten zwei B-Verstöße für die Auswirkungen eines A-Verstoßes begangen werden können.

Damit kommt eine Verlängerung der Probezeit auf Sie zu – um mindestens zwei weitere Jahre. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger (kurz: ASF oder auch Nachschulung genannt) anordnet.

Ein Aufbauseminar ist zwar juristisch gesehen keine Strafe, aber trotzdem teuer. Ein Aufbauseminar kostet schnell eine dreistellige Summe – die zusätzlich zum Bußgeld anfällt. Es kann teuer werden, wenn Sie geblitzt wurden. Wenn Sie als Fahranfänger noch in der Probezeit sind, lohnt sich Gegenwehr also besonders.

Falls Sie über eine rote Ampel fahren, kann sich die Probezeit verdoppeln.

8. Grüner Pfeil

Ein grüner Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Allerdings muss man beim Grünpfeil an der Haltelinie stehen bleiben, wie an einem Stoppschild. Biegt ein Fahrer rechts ab, ohne anzuhalten, begeht er einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß, je nach Dauer der Rotphase.

Was kann die Bußgeldstelle wirklich beweisen? Wir decken es auf!

9. Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren?

Rotlichtverstoß mit Fahrrad

Auf dem Fahrrad wird man zwar selten geblitzt, aber auch für Fahrradfahrer hat es drastische Folgen, wenn sie über eine rote Ampel fahren. In diesem Fall wird ebenfalls zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Zwar droht Fahrradfahrern kein Fahrverbot, jedoch kann ihnen das Missachten der Ampel an einer Kreuzung einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg einbringen – auch ohne dass sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden und ohne, dass es zu einem Unfall kommt. Als Bußgeld droht eine empfindliche Strafe, wie Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel < 1 Sekunde rot)
90 Euro 1 Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel < 1 Sekunde rot)
240 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel > 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel > 1 Sekunde rot)
320 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel > 1 Sekunde rot)
360 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel
zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
70 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Gefährdung
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei
den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
120 Euro 1 Hier prüfen

* je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe möglich

Wenn Radfahrer bei Rot über eine Ampel für Fußgänger gefahren sind, werden ebenfalls 60 Euro fällig. Das Überfahren der Haltelinie an einer Ampel (gegebenenfalls in den geschützten Bereich), die Rot zeigt, geht also nicht nur Autofahrer etwas an.

10. Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen – Wie reagieren?

Rotlichtverstoß Anhörungsbogen Bußgeldbescheid

Wenn Sie beim Fahren über eine rote Ampel geblitzt oder beobachtet worden sind, oder wenn es im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß einen Verkehrsunfall gab, bekommen Sie Post von der Bußgeldstelle. Typischerweise erhalten Sie in solchen Fällen einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid (eventuell bekommen Sie auch einen Zeugenfragebogen).

Viele Verkehrsteilnehmer sind in solchen Fällen verunsichert und wissen nicht, wie sie sich jetzt am besten verhalten sollten. Klicken Sie einfach einen der beiden unten stehenden Links an, der Sie direkt zu dem für Ihren Fall passenden Artikel führt:

  1. Anhörungsbogen bekommen – Was nun?
  2. Bußgeldbescheid bekommen – Was nun?

Jetzt wissen Sie, worauf es ankommt, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben sollen!