Bußgeldkatalog 2024 | Welche Strafe droht Ihnen? | Aktueller Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) - Dieser Strafkatalog gilt

Bußgeldkatalog BKatV

Der Bußgeldkatalog 2024 kommt zur Anwendung, wenn Sie aktuell einen Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen. Denn dann drohen Ihnen eine Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.

Der Bußgeldkatalog, korrekterweise muss es heißen, die "Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)", beinhaltet verschiedene Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

In diesem Artikel lesen Sie, welche Strafe Ihnen droht, wenn die Bußgeldstelle gegen Sie vorgeht oder noch vorgehen wird, weil Sie geblitzt worden sind.

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Was ist die Summe aus 2 und 8?
Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Bußgeldrechner – Welche Strafe droht Ihnen?

2. Bußgeldkatalog-Verordnung - Die Entstehung

Bei der Bußgeldkatalog-Verordnung, abgekürzt (BKatV), handelt es sich um eine Bundesrechtsverordnung, die aufgrund von § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erlassen wurde. Die ursprüngliche Fassung datiert vom 13.11.2001 und ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Hiernach wurde die Verordnung immer wieder geändert. Es gab durch eine StVO-Novelle auch immer wieder höhere Bußgelder.

3. Wie ist der Bußgeldkatalog aufgebaut?

Im Bußgeldkatalog, auch in dem für das Jahr 2024 geltenden, werden Sie alle Tatbestände finden, die laut Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Ferienreiseverordnung und MobHV (Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr), im Fall ihrer Verwirklichung, schmerzhafte Sanktionen mit sich bringen.

4. Neuer Bußgeldkatalog und Fahreignungsregister in Flensburg

Punkte in Flensburg

Der aktuelle Punktekatalog regelt, dass ein Verkehrssünder für einen Verstoß lediglich dann mit Punkten im Verkehrszentralregister belegt werden kann, wenn sein Verhalten die Verkehrssicherheit gefährdet hat. Dies war früher anders. Die alte Bußgeldtabelle sanktionierte teilweise auch nicht-sicherheitsrelevante Verstöße im Straßenverkehr mit Punkten.

Das Punktesystem ist heute wie folgt aufgebaut:

  1. Typische Verstöße haben 1 Punkt zur Folge. Dies gilt beispielweise für mittelschwere Geschwindigkeitsverstöße oder den häufig vorkommenden Handyverstoß.
  2. Schwerwiegendere Verkehrsordnungswidrigkeiten haben 2 Punkte und ein sogenanntes Regelfahrverbot zur Folge. Dies gilt beispielsweise für gravierende Geschwindigkeitsverstöße oder dann, wenn der Verkehrssünder eine rote Ampel überfahren hat, die schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet hatte.
  3. Eine Verkehrsstraftat hat eine Eintragung von 3 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg zur Folge. Beispielhaft zu nennen sind diesbezüglich Alkohol am Steuer und Unfallflucht. Straftaten im Straßenverkehr führen sehr häufig zu einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Bußgeldkatalog 2024 basiert auf einem dreistufigen Schema.

Jeweilige Stufen von Punkten in Flensburg

Ihr Fahreignungsregister, sprich Ihr Punktekonto, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.

Sollten Sie 4 oder mehr Punkte erreichen, erhalten Sie Post von der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit einem Hinweis auf Ihren entsprechenden Punktestand und die Möglichkeit, ein sogenanntes Punkteabbauseminar (auch Fahreignungsseminar oder FES-Seminar) zu absolvieren.

Diese Stufen sind beim Punktestand bedeutend:

  1. 1 bis 3 Punkte sind lediglich eingetragen (Sie hören in dieser Stufe nichts von den Behörden).
  2. 4 bis 5 Punkte sind mit einer Ermahnung und einer Information über das Fahreignungssystem (Punkteabbauseminar) verbunden.
  3. 6 bis 7 Punkte sind mit einer Verwarnung und einem Hinweis auf das Fahreignungsseminar verbunden.
  4. 8 Punkte führen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ergänzend sei erwähnt, dass Sie für das begleitete Fahren nicht mehr zugelassen werden, wenn Sie 2 und mehr Punkte haben.

Verfall von Punkten in Flensburg

Im Fahreignungsregister eingetragene Punkte werden automatisch getilgt beziehungsweise gelöscht. Die jeweilige Tilgungsfrist hängt davon ab, mit wie vielen Punkten der zugrunde liegende Verstoß sanktioniert wurde:

  1. Eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt.
  2. Eine Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten wird nach 5 Jahren getilgt.
  3. Eine Verkehrsstraftat mit 3 Punkten wird nach 10 Jahren getilgt.

Die Tilgung beziehungsweise der Verfall von Punkten, dabei handelt es sich nicht um eine Verjährung (verjähren kann nur eine nicht-rechtskräftige Verkehrsordnungswidrigkeit), ist inzwischen unabhängig von neu hinzukommenden Eintragungen. Flensburger Punkte werden nun auch getilgt, wenn neue Verstöße hinzutreten. Für Verkehrssünder ist es heutzutage vorteilhaft, genau zu wissen, wann sie wieder von Punkten befreit werden. Früher konnten sich bestehende Punkte verlängern, wenn eine neue Eintragung hinzukam.

Zu beachten ist noch die sogenannte Überliegefrist. Gemäß § 29 Absatz 6 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), sind Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, noch ein Jahr lang "aufzubewahren". Diese Überliegefrist dient dazu, bei Verstößen, die sich in diesem Jahr ereignen, aber erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist eingetragen werden, noch die alten, eventuell für die Strafhöhe relevanten, Einträge verfügbar zu halten.

Im Zeitraum der Überliegefrist werden die entsprechenden Eintragungen nur der Person selbst oder ihrem beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt, sind demgemäß für Behörden, Gerichte oder sonstige nachfragende Stellen nicht zu sehen. Wichtig zu wissen ist aber, dass sich in der Überliegefrist befindliche Eintragungen wieder aufleben können, wenn eine neue Eintragung in die Verkehrssünderkartei dazukommt.

TIPP: Trotz des ausgeklügelten Punktesystems kann es sich lohnen, eine Eintragung zu verzögern!

4.1 Jeweilige Stufen von Punkten in Flensburg

Ihr Fahreignungsregister, sprich Ihr Punktekonto, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.

Sollten Sie 4 oder mehr Punkte erreichen, erhalten Sie Post von der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit einem Hinweis auf Ihren entsprechenden Punktestand und die Möglichkeit, ein sogenanntes Punkteabbauseminar (auch Fahreignungsseminar oder FES-Seminar) zu absolvieren.

Diese Stufen sind beim Punktestand bedeutend:

  1. 1 bis 3 Punkte sind lediglich eingetragen (Sie hören in dieser Stufe nichts von den Behörden).
  2. 4 bis 5 Punkte sind mit einer Ermahnung und einer Information über das Fahreignungssystem (Punkteabbauseminar) verbunden.
  3. 6 bis 7 Punkte sind mit einer Verwarnung und einem Hinweis auf das Fahreignungsseminar verbunden.
  4. 8 Punkte führen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ergänzend sei erwähnt, dass Sie für das begleitete Fahren nicht mehr zugelassen werden, wenn Sie 2 und mehr Punkte haben.

4.2 Verfall von Punkten in Flensburg

Im Fahreignungsregister eingetragene Punkte werden automatisch getilgt beziehungsweise gelöscht. Die jeweilige Tilgungsfrist hängt davon ab, mit wie vielen Punkten der zugrunde liegende Verstoß sanktioniert wurde:

  1. Eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt.
  2. Eine Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten wird nach 5 Jahren getilgt.
  3. Eine Verkehrsstraftat mit 3 Punkten wird nach 10 Jahren getilgt.

Die Tilgung beziehungsweise der Verfall von Punkten, dabei handelt es sich nicht um eine Verjährung (verjähren kann nur eine nicht-rechtskräftige Verkehrsordnungswidrigkeit), ist inzwischen unabhängig von neu hinzukommenden Eintragungen. Flensburger Punkte werden nun auch getilgt, wenn neue Verstöße hinzutreten. Für Verkehrssünder ist es heutzutage vorteilhaft, genau zu wissen, wann sie wieder von Punkten befreit werden. Früher konnten sich bestehende Punkte verlängern, wenn eine neue Eintragung hinzukam.

Zu beachten ist noch die sogenannte Überliegefrist. Gemäß § 29 Absatz 6 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), sind Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, noch ein Jahr lang "aufzubewahren". Diese Überliegefrist dient dazu, bei Verstößen, die sich in diesem Jahr ereignen, aber erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist eingetragen werden, noch die alten, eventuell für die Strafhöhe relevanten, Einträge verfügbar zu halten.

Im Zeitraum der Überliegefrist werden die entsprechenden Eintragungen nur der Person selbst oder ihrem beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt, sind demgemäß für Behörden, Gerichte oder sonstige nachfragende Stellen nicht zu sehen. Wichtig zu wissen ist aber, dass sich in der Überliegefrist befindliche Eintragungen wieder aufleben können, wenn eine neue Eintragung in die Verkehrssünderkartei dazukommt.

TIPP: Trotz des ausgeklügelten Punktesystems kann es sich lohnen, eine Eintragung zu verzögern!

5. Beispielhafte Verstöße aus der Bußgeldtabelle 2024

Wenn Sie auf Ihrem Punktekonto in Flensburg 8 oder noch mehr Punkte angehäuft haben, dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis beziehungsweise der Führerschein entzogen (mit einem Fahrverbot ist es dann also leider nicht mehr getan). Die passiert allerdings nicht vielen Verkehrsteilnehmern, da viele Autofahrer gar keine oder nur wenige Punkte im Verkehrszentralregister haben. Unten stehend finden Sie, lediglich beispielhaft als Auszug aus dem Strafkatalog, Verkehrsverstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, die punktebedroht sind.

Ahndung mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) und entsprechendem Bußgeld:

  • Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung - 60 Euro
  • Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich - 60 Euro
  • Kinder im Fahrzeug nicht (ausreichend) gesichert - 60 Euro
  • TÜV- beziehungsweise HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen - 60 Euro
  • Verstoß gegen Ladungssicherungspflicht - 60 Euro
  • Verstoß gegen Winterreifenpflicht - 60 Euro
  • Einfacher Vorfahrtverstoß - 70 Euro
  • Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger - 70 Euro
  • Fahren ohne Zulassung - 70 Euro
  • Kinder im Fahrzeug nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung - 70 Euro
  • Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen - 70 Euro
  • Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt - 70 Euro
  • Handyverstoß - 100 Euro

Nachfolgende Verstöße haben keine Punkte und kein Fahrverbot, sondern lediglich eine Geldbuße zur Folge:

  • Fehlendes Kennzeichen - 60 Euro
  • Abgedecktes Kennzeichen - 65 Euro
  • Einfahren in eine Umweltzone ohne Umweltplakette - 100 Euro
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage - 100 Euro
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW missachtet - 380 Euro

6. Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen StVO bekommen

Bußgeldbescheid Verstoß StVO

Der innerörtliche und außerörtliche Straßenverkehr ist in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, klar und streng reglementiert. In manchen Ländern gibt es sogar eine Null-Promille-Grenze oder es muss wegen der Corona-Pandemie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Auto getragen werden (Sanktion bei Zuwiderhandlung möglich).

Ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht, insbesondere gegen die StVO, hat zur Folge, dass den Verkehrssünder ein Strafzettel nach dem Strafkatalog erreicht, er also von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erhält, der vorsieht, den Sünder für sein Fehlverhalten zu sanktionieren.

7. Warnwestenpflicht (gilt für Autofahrer seit Juli 2014)

Bitte achten Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeuges darauf, dass seit dem 01.07.2014 eine bundesweite Warnwestenpflicht im Straßenverkehr gilt. Diese bedeutet, dass Sie in Ihrem Kfz zumindest eine Warnweste mitführen müssen, die die europäische ISO-Norm 20471 erfüllt und ein entsprechendes Kennzeichen tragen muss. Diese Warnwestenpflicht gilt für die Fahrzeuge (PKW, LKW und Bus), nicht aber für Fahrer eines Motorrades.

Im europäischen Vergleich wurde die Warnwestenpflicht im Fahrzeug in Deutschland im Übrigen erst sehr spät eingeführt.

8. Die fünf häufigsten Verstöße im Verkehr

Die Bußgeldtabelle sieht ja nun eine ganze Menge von ahndbaren Verstößen (mit und ohne Fahrverbot) vor. Aber was sind denn die Top 5 davon, die von den Verkehrsteilnehmern in Deutschland begangen werden? Hier sehen Sie, für was die meisten Knöllchen von den Ordnungshütern der Bußgeldbehörden verteilt werden.

Wer (innerorts oder außerorts) zu schnell gefahren und geblitzt worden ist oder einen Strafzettel für Falschparken an der Windschutzscheibe unter dem Scheibenwischer findet oder eine Vorfahrtsmissachtung begangen haben soll, gehört schon zu den Top der Verkehrssünder, die eine Regel im Straßenverkehr missachtet haben. So sagt es eine Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Klar ist aber natürlich auch, dass es bei der Vielzahl von Verkehrsregeln - und damit einhergehenden Verkehrszeichen (Stichwort: Schilderwald) - schnell zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit kommen kann. Und selbstverständlich gehört es auch zur Wahrheit, dass leider viele Verkehrsverstöße absichtlich begangen werden.

Parken - Geschwindigkeit - Vorfahrt - Abstand - Überholen

8.1 Falschparken und falsches Halten

Das falsche Parken und das falsche Halten sind, davon dürften Sie nicht überrascht sein, der größte Klassiker unter den Ordnungswidrigkeiten für die das typische Knöllchen verteilt wird. Fairerweise muss man dazu sagen, dass der Parkdruck schlicht oft viel zu hoch ist. Wohin auch mit dem Auto, wenn es nicht einen einzigen Parkplatz gibt? Für die Ordnungshüter gelten aber selbstverständlich keine Ausreden, sie müssen den Parkverstoß ahnden.

Häufig wird rechtswidrig in einer Parkverbotszone beziehungsweise Halteverbotszone geparkt oder ohne Parkschein beziehungsweise mit abgelaufenem Parkschein (wahlweise an der abgelaufenen Parkuhr) geparkt. Es soll im Übrigen schon Verkehrsteilnehmer gegeben haben, deren Fahreignung überprüft wurde, da sie das Falschparken völlig übertrieben haben.

8.2 Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts und außerorts)

Nicht nur der deutsche Autofahrer fährt gerne mal zu schnell, auch im Ausland ist der eine oder andere Raser unterwegs (möglicherweise auch mit einem deutschen Kennzeichen...). Innerorts werden Geschwindigkeitsübertretungen härter bestraft als außerorts. Warum das so ist, liegt auf der Hand. Ein im Ort begangener Geschwindigkeitsverstoß ist gefährlicher. Jedenfalls sind Verstöße gegen das Tempolimit ein sehr häufig vorkommendes Verkehrsdelikt. Dieses hat auch immer wieder ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge.

Jährlich werden zirka 3.000.000 (!) Geschwindigkeitsverstöße verzeichnet. Natürlich liegt die Dunkelziffer der Tempoverstöße um ein Vielfaches höher. Hinzu kommt, dass in den drei Millionen die Zahl der nicht-punkterelevanten Rasereien nicht erfasst ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in der Stadt, auf der Landstraße, auf der Bundesstraße und auf der Autobahn überschritten. An das Tempolimit halten sich dennoch auch viele Autofahrer. Ein neuer Bußgeldkatalog sorgt dafür erst recht.

Innerorts zu schnell gefahren

Der aktuelle Strafenkatalog sieht für innerorts begangene Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, also inklusive 30er-Zone, folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein, werden gesondert sanktioniert):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 30 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 50 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 70 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 115 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 180 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

Außerorts zu schnell gefahren

Der Punktekatalog sieht für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht angepasstes Tempo an einem Bahnübergang, werden gesondert sanktioniert):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 20 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 40 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 60 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 100 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

8.3 Vorfahrtsmissachtungen

Die Vorfahrt zu gewähren geht im Verkehr immer wieder schief - sei es bewusst oder unbewusst. Manchem Kfz-Fahrer oder Lkw-Fahrer dürfte die Vorfahrtsregel durchaus bekannt sein, dennoch wird sie gebrochen. Die Vorfahrt wird geregelt durch Rechts-vor-Links, Kreisverkehre, Ampeln, Verkehrszeichen (Vorfahrt achten) oder die roten Stoppschilder. Dennoch steht in vielen Bußgeldbescheiden geschrieben: "Sie miss­achteten die Vorfahrt des bevor­rechtigten Fahrzeugs." Und manchmal heißt es sogar: "Es kam zum Unfall."

8.4 Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten

Wer im Straßenverkehr, insbesondere auf der Autobahn, den Abstand zum Vordermann nicht einhält, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Deswegen werden per Videoaufnahme - häufig an Brücken - Abstandsmessungen auf der Autobahn durchgeführt, die Geldbußen, Punkte und Fahrverbote im Rahmen von Bußgeldbescheiden zur Folge haben. Der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist jedenfalls anhand des halben Tachowertes zu bemessen.

Drängler, die dabei zusätzlich mit der Lichthupe oder dem Blinker agieren, laufen Gefahr, nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern wegen einer Nötigung im Straßenverkehr (Verkehrsstrafsache) von der Staatsanwaltschaft belangt zu werden.

Ein Abstandsverstoß kann Ihnen dann nicht angelastet werden, wenn Sie einen Abstand von einer halben Tachogeschwindigkeit zum vorausfahrenden Kfz einhalten. Bei 100 km/h sind das also 50 Meter, was wiederum dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten entspricht.

Der Bußgeldkatalog sieht für eine Abstandsunterschreitung zum Vordermann auf der Autobahn folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km 25 Euro Hier prüfen
… mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
30 Euro Hier prüfen
… mit Sachbeschädigung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
35 Euro Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 1 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 3 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 Euro 2 3 Hier prüfen

8.5 Falsches oder unrechtmäßiges Überholen

Beim Überholen hat der Überholende einige Verkehrsregeln zu beachten und hohe Sorgfaltspflichten zu erfüllen, da von einem Überholmanöver eine erhöhte Gefahr ausgeht. Falsches oder unrechtmäßiges Überholen kommt dennoch häufig vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn durchgezogene Fahrbahnlinien oder Überholverbotsschilder missachtet werden.

Die Sanktionen in der aktuellen Bußgeldtabelle reichen von kleinen bis zu hohen Geldbußen (beispielsweise wenn der Überholte beim Einordnen vom Überholenden behindert, bei unklarer Verkehrslage überholt wird oder wenn das Überholen einen Unfall zur Folge hat). Dem nicht genug, schnell können zudem Punkte in Flensburg verhängt werden.

9. Fahren unter Alkoholeinfluss kommt häufiger vor

Für eine sogenannte Trunkenheitsfahrt sieht der Punktekatalog entweder 2 oder 3 Punkte vor. Wenn die Fahrt unter Alkoholeinfluss (oder auch Drogeneinfluss) "nur" als ordnungswidrig zu ahnden ist, gibt es 2 Punkte. Ist die Fahrt im berauschten Zustand allerdings als Straftat zu werten, gibt es 3 Punkte.

Derjenige, der unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit oder sein Leben, sondern auch das der anderen, unschuldigen Verkehrsteilnehmer. Schließlich kann eine Fahrt unter Einfluss von Rauschmitteln auch tödlich enden.

Die Polizei verfolgt jene Delinquenten rigoros. Gemäß dem Strafenkatalog von 2024 wird ein fahruntüchtiger Verkehrssünder gesetzlich hart bestraft. So gibt es schon für eine bloße Ordnungswidrigkeit im Mindestmaß eine Geldbuße von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Häufiger ist eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss jedoch als Straftat zu werten, was direkt eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.

10. Weitere, häufig vorkommende, Verkehrsordnungswidrigkeiten

Weitere, typische Zuwiderhandlungen, die mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde bedacht werden, sind:

  • Falsches Ein- und Ausfahren oder Wenden auf Autobahnen
  • Falsch gesicherte Ladungen oder überladene Fahrzeuge
  • Technische Mängel am Fahrzeug
  • Nicht funktionierende Beleuchtung
  • Abgefahrene Reifen
  • Falsche Bereifung (keine Winterreifen)

11. Verkehrskontrollen - Unerfreulich, aber trotzdem wichtig

Nicht wenige Autofahrer sehen es als reine Schikane der Polizei an und fühlen sich abgezockt, wenn sie kontrolliert werden. Natürlich freut sich niemand darüber, wenn er für eine angebliche Zuwiderhandlung gegen die StVO bezahlen und büßen soll. Andererseits sind polizeiliche Verkehrskontrollen sinnvoll und wichtig, da sie dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen.

Da es utopisch wäre zu glauben, dass sich in Zukunft alle Verkehrsteilnehmer an das geltende Verkehrsrecht halten werden, sind Fahrerkontrollen und Fahrzeugkontrollen unabdingbar.

12. Auszug aus der Bußgeldtabelle am Beispiel "Qualifizierter Rotlichtverstoß"

Zu jeder Verkehrsordnungswidrigkeit und zu jeder Verkehrsstraftat existiert im Bußgeldkatalog eine Tatbestandsnummer (TBNR). Zu jedem Tatbestand wiederum sind die Höhe der Geldbuße und die Länge eines Fahrverbotes (FV), außerdem die Anzahl der zu verhängenden Punkte, vermerkt. Im Katalog sind weiterhin Angaben zu der Frage enthalten, ob die entsprechende Regelmissachtung einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß (Fahrerlaubnis auf Probe für Fahranfänger) darstellt.

Am Beispiel des qualifizierten Rotlichtverstoßes bedeutet dies:

  • TBNR: 137506
  • Tatbestandstext: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
  • FaP-Pkt: A -2
  • Euro: 200,00
  • FV: 1 M

Die erfüllten Tatbestände sind vorliegend: § 37 Absatz 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG

Auf dieser gesetzlichen Grundlage wird ein Fahrverbot verhängt: 132.3 BKat; § 4 Absatz 1 BKatV

Der Strafenkatalog sieht für das Überfahren einer roten Ampel folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel < 1 Sekunde rot)
90 Euro 1 Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel < 1 Sekunde rot)
240 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel > 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel > 1 Sekunde rot)
320 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel > 1 Sekunde rot)
360 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel
zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
70 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Gefährdung
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei
den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
120 Euro 1 Hier prüfen

13. Für diese Teilbereiche gibt es Bußgeldkataloge

Die StVO wurde so gestaltet, dass für Teilbereiche und typische Verkehrssituationen Bußgeldkataloge ausgearbeitet wurden. Ein Temposünder etwa, der geblitzt worden ist, findet für sich eine passende Bußgeldtabelle, verbunden mit spezifischen Bußgeldern und Regelungen zu Punkten oder Fahrerboten (nicht als Entzug der Fahrerlaubnis zu bezeichnen).

Dies ergibt einen Sinn, da es einen erheblichen Unterschied macht, ob der Raser die Geschwindigkeit um 12 km/h überschritten oder ob er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h gerissen hat. Wichtig ist bei einem Tempoverstoß für das Bußgeldverfahren zudem, ob dieser innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften verwirklicht wurde.

Spezielle Bußgeldkataloge gibt es für diese Teilbereiche:

  1. Bußgeldkatalog zum Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
  2. Bußgeldkatalog zum Abstand (Sicherheitsabstand)
  3. Bußgeldkatalog zu Alkohol und Drogen am Steuer
  4. Bußgeldkatalog zu Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
  5. Bußgeldkatalog zu Beleuchtung und Warnzeichen
  6. Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit
  7. Bußgeldkatalog zum Halten und Parken
  8. Bußgeldkatalog zu Papieren, Hauptuntersuchung (HU) und Technik
  9. Bußgeldkatalog zur Polizei und Verkehrskontrolle
  10. Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß
  11. Bußgeldkatalog zur Sicherheit und Missachtung von Sicherheitsvorschriften
  12. Bußgeldkatalog zur Straßenbenutzung und Straßenverkehrsregeln
  13. Bußgeldkatalog zum Überholen
  14. Bußgeldkatalog zum Umweltschutz und unnötiger Umweltbelastung
  15. Bußgeldkatalog zum Unfall und Unfallverursachung
  16. Bußgeldkatalog zur Vorfahrt und Vorfahrtsmissachtung

Aktueller Bußgeldkatalog - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) - Bußgeldkatalog 2024