Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog würde Sie als Betroffenen hart treffen. Deswegen möchten Sie nun wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Ganze zu umgehen. Klare Antwort: Ja, die gibt es! Aber der Reihe nach, nicht jede Möglichkeit ist empfehlenswert.
Eines ist jedenfalls völlig klar: Sie dürfen keinesfalls den Bußgeldbescheid, mit dem Ihnen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot angehängt werden sollen, rechtskräftig werden lassen. Sie müssen also unbedingt die zweiwöchige Einspruchsfrist nach Zustellung beachten und rechtzeitig Einspruch bei der Bußgeldstelle (oder gegebenenfalls auch Polizei als Behörde) einlegen. Nur dann können Sie ein Fahrverbot umgehen.
Als seit vielen Jahren im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt zeigen wir Ihnen nun auf, wie Ihre weiteren Möglichkeiten aussehen.
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Sind Sie schon auf den Gedanken gekommen, einen anderen Fahrer anzugeben? Häufig kommen Verkehrssünder in Versuchung, schon im Anhörungsbogen eine andere Person als Fahrer anzugeben.
Ein solcher Täuschungsversuch ist jedoch in aller Regel nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und kann bei der Bußgeldstelle durch einen gewöhnlichen Fotovergleich schnell auffliegen. Dann würde Ihnen ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung drohen. Die Höchststrafe für ein solches Delikt liegt bei fünf Jahren Haft.
Informieren Sie sich also besser bei uns als Anwalt, wenn Sie wissen möchten, was Sie tun sollten, wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen haben!
Bei einem sogenannten Augenblicksversagen kann ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen werden. Schließlich ist kein Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit perfekt unterwegs. Ein kleiner Aussetzer kann also tatsächlich auch verziehen werden. Wichtig ist aber, dass dieses Augenblicksversagen gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht gut argumentiert wird.
Die für ein solches Versagen notwendige leichte Fahrlässigkeit, statt einer besonders verantwortungslosen Verhaltensweise des Fahrers, wird häufig dann angenommen, wenn es sich nur um eine momentane Unaufmerksamkeit handelt. Ist Alkohol im Spiel wird es allerdings besonders schwierig.
Die Rechtsprechung zum Augenblicksversagen ist umfangreich. So sei zunächst beispielhaft genannt, dass ein Fahrverbot dann entfallen kann, wenn der Betroffene das Verkehrszeichen beim Überholen eines anderen Fahrzeugs nicht sehen konnte oder die 30er-Zone unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild begann.
Nicht selten kommt auch der sogenannte Mietzieheffekt in Betracht, wenn der Verkehrssünder eine rote Ampel überfahren hat. Dabei steht der Betroffene an der roten Ampel, die Fahrspur daneben erhält Grün und die dortigen Autos fahren los. Reflexartig fährt der Betroffene ebenfalls los und begeht einen Rotlichtverstoß.
Der typische Fall! Wenn Sie glaubhaft machen können, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte für Sie darstellen würde, kann ausnahmsweise von dem Fahrverbot abgesehen werden, indem die Geldbuße erhöht wird. Dann dürfen Sie Ihren Führerschein behalten und ungehindert fahren.
Gerade dann, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, haben Sie gute Chancen. Zudem sind keine oder wenig Punkte in Flensburg hilfreich. Die glaubhafte Darlegung des Härtefalls bedarf allerdings dezidierter Angaben. Gegebenenfalls müssen auch geeignete Unterlagen vorgelegt werden.
Wenn Sie sich zu diesem Thema genauer informieren möchten, empfehlen wir Ihnen, unseren Artikel (nebst anschaulichem Video) unter „Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln“ aufzurufen.
Wir werden von unseren Mandanten, die geblitzt worden sind, häufig gefragt, ob man ein Fahrverbot aufteilen und häppchenweise ableisten könne. Das geht leider unter keinen Umständen. Es geht auch dann nicht, wenn das Fahrverbot mehr als einen Monat beträgt.
Ein Fahrverbot verschieben ist allerdings sehr wohl möglich. Der „Lappen ist nämlich erst dann weg“, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, also das Bußgeldverfahren endgültig abgeschlossen wurde. Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und das Ausschöpfen aller Rechtsmittel kann die Rechtskraft zumeist mehrere Monate hinausgeschoben werden.
Für Ersttäter gilt darüber hinaus eine Sonderregel, wonach diese den Führerschein erst bis zu vier Monate nach Abschluss des Bußgeldverfahrens abgeben müssen (sogenannte Vier-Monats-Regel). Gerade in diesen Fällen bietet es sich an, das Fahrverbot in einer günstigeren Zeit, zum Beispiel im Urlaub oder in der Weihnachtszeit, abzusitzen.
Sie sollten noch wissen, dass der große Unterschied zur Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass Sie nach Ableisten des Fahrverbots Ihren Führerschein automatisch wieder zugeschickt bekommen. Sie müssen Ihre Fahreignung also nicht gesondert nachweisen.
Letztlich wissen Sie nun, dass es Möglichkeiten gibt, ein Fahrverbot zu verhindern oder zumindest abzuschwächen. Es ist aber sehr wichtig, dass Sie sich auf dem Weg dorthin korrekt verhalten und einige tückische Stolperfallen vermeiden. Anwaltliche Hilfe ist schon beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sehr nützlich. Wissen Sie zum Beispiel, was zu tun ist, wenn Sie von einer Abstandsmessung auf der Autobahn erwischt wurden?
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie auch die Anwaltskosten nicht fürchten. Wenn Sie uns beauftragen, verzichten wir im außergerichtlichen Bereich sogar auf die Geltendmachung einer etwaigen Selbstbeteiligung bis zu 150,00 Euro Ihnen gegenüber.
Wir helfen Ihnen kompetent und mit all unserer Erfahrung, wenn Sie ein Fahrverbot umgehen wollen!