Geblitzt worden | Was nun? | BUNDESWEITE Hilfe vom Rechtsanwalt gegen Blitzer

Effektiv gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vorgehen

Geblitzt worden

Geblitzt worden – Was nun? Wurden Sie von einem ärgerlichen Blitzer erwischt und fragen Sie sich nun, was Ihnen droht und ob Sie sich erfolgreich wehren können? Dann können Sie sich hier, auf unserer Internetseite, umfassend informieren. Nehmen Sie zudem gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich gegen einen Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wehren wollen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl verteidigt im Verkehrsrecht tagtäglich und mit großer Erfahrung Betroffene, die von einem Blitzer erwischt worden sind. Wir sind deswegen ständig mit Verkehrsverstößen beschäftigt, bei denen zu dicht aufgefahren, zu schnell gefahren oder eine rote Ampel überfahren worden sein soll.

Wenn Sie nun mehr wissen möchten, dann lesen Sie hier weiter!

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Bitte addieren Sie 9 und 7.

Sie sind geblitzt worden und wissen nun nicht, was zu tun ist? Nachfolgend finden Sie jede Menge Informationen rund um dieses Thema.

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1. Bußgeldrechner – Welche Strafe droht Ihnen?

2. Innerorts zu schnell gefahren

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für eine innerorts begangene Geschwindigkeitsüberschreitung, also inklusive 30er-Zone, folgende Strafen vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten zu haben, werden gesondert sanktioniert):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 30 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 50 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 70 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 115 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 180 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

3. Außerorts zu schnell gefahren

Der Bußgeldkatalog sieht weiterhin für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Strafen vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht angepasstes Tempo an einem Bahnübergang, werden gesondert sanktioniert):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 20 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 40 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 60 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 100 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

4. Rote Ampel überfahren

Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß folgende Strafen vor:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel < 1 Sekunde rot)
90 Euro 1 Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel < 1 Sekunde rot)
240 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel > 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel > 1 Sekunde rot)
320 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel > 1 Sekunde rot)
360 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel
zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
70 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Gefährdung
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei
den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
120 Euro 1 Hier prüfen

*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe möglich

5. Abstandsmessung auf der Autobahn

Der Bußgeldkatalog sieht für einen Abstandsverstoß auf der Autobahn folgende Strafen vor:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/hSekunde rot) 25 Euro Hier prüfen
… mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
30 Euro Hier prüfen
… mit Sachbeschädigung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
35 Euro Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 1 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 3 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 4000 Euro 2 3 Hier prüfen

6. Bußgeldkatalog 2020 – StVO-Novelle teilweise ungültig

Sie haben sicherlich auch schon davon gehört, dass die am 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle (neuer Bußgeldkatalog hat den alten Bußgeldkatalog abgelöst) eine neue Fahrverbotsregel enthält, die fehlerhaft ist. Es kann schon deswegen Sinn machen, gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen.

Immerhin ist es auch so, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sei es innerorts oder außerorts, schnell überschritten ist und wenigstens ein hohes Bußgeld droht. Die alten Bußgelder waren niedriger. Jedenfalls gibt es zur Zeit wegen dem aktuellen Bußgeldkatalog von 2020 große Diskussionen.

7. Geblitzt worden – Wann kommt der Bescheid?

Wann kommt Bescheid?

Oft werden wir von unseren Mandanten gefragt, nachdem sie innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften von einer Radarfalle erwischt worden sind:

„Ich bin geblitzt worden. Wie lange dauert es, bis der Bescheid kommt?“

Dann antworten wir:

„Unserer Erfahrung nach dauert es regelmäßig drei bis sechs Wochen, bis Sie einen Bescheid von der Bußgeldstelle oder von der Polizei erhalten. Klar ist aber auch, dass dieser Zeitraum von Behörde zu Behörde schwanken kann. Bitte freuen Sie sich also nicht zu früh, wenn Sie nach sechs Wochen noch nichts gehört haben.“

Wir empfehlen Ihnen also dringend, nachdem Sie geblitzt worden sind, Ruhe zu bewahren – einfach nichts zu tun – und sich vor allem nicht an die Bußgeldstelle oder an die Polizei zu wenden. Unter Umständen kann Ihnen allein durch Ihre Kontaktaufnahme die Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden. Das ist dann besonders ärgerlich, wenn der Bußgeldbehörde der Nachweis ansonsten nicht gelungen wäre.

Wenn Sie nun von der Polizei als Fahrzeughalter vorgeladen werden, um die Person auf dem Foto zu identifizieren, sind Sie außerdem nicht dazu verpflichtet, dieser Vorladung zu folgen. Es handelt sich dabei nämlich vielmehr um eine Einladung. Anders verhält es sich nur, wenn die Identifizierung von einem Richter angeordnet worden ist; einer solchen richterlichen Anordnung ist stets Folge zu leisten.

Folgen Sie einer Vorladung nur dann, wenn Sie von einem Richter angeordnet wurde!

8. Geblitzt worden – Wann tritt die Verjährung ein?

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist mit drei Monaten, gerechnet ab der Tat, relativ kurz bemessen. Häufig wird dem Betroffenen jedoch innerhalb der Verjährungsfrist ein Anhörungsbogen zugeschickt. Sollte der Adressat tatsächlich auch der verantwortliche Fahrer gewesen sein, der geblitzt worden ist, beginnt dadurch eine „neue Verjährung“ von drei Monaten. Für die Verjährungsunterbrechung genügt sogar schon die rechtzeitige Versendung des Anhörungsbogens.

Sollte die Polizei den Betroffenen schon am Tatort angehalten haben (dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er zu schnell gefahren ist und nicht im klassischen Sinn geblitzt, sondern gelasert worden ist), kommt die erneute Unterbrechung der Verjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nicht mehr in Betracht. Der Fahrer wurde schließlich schon vor Ort (beispielsweise in einer 30er-Zone) angehört.

Wird innerhalb der Verjährungsfrist ein Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde erlassen, ist die Verjährung ebenfalls unterbrochen – und läuft dann sogar sechs Monate. Eine Unterbrechung tritt beispielsweise auch dann ein, wenn das Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Zudem gibt es etliche weitere verjährungsunterbrechende Gründe.

9. Geblitzt worden in der Probezeit – Welche Konsequenzen drohen?

In Probezeit geblitzt

Je nach Häufigkeit und Schweregrad hat ein Vergehen in der Probezeit unterschiedliche Folgen. Konsequenzen nach einem A-Verstoß (schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder Straftat):

  1. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.
  2. Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Zwei B-Verstöße haben dieselben Konsequenzen zur Folge. Ein B-Verstoß liegt bei einer minder schweren Ordnungswidrigkeit vor. Haben Sie als Fahranfänger bereits einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen und begehen Sie erneut einen A-Verstoß oder zwei Verstöße nach B-Art, folgen andere Konsequenzen, die bestehen aus:

  • einer Verwarnung und
  • einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung soll innerhalb von zwei Monaten nach der Empfehlung absolviert werden. Ein erneuter Verstoß, der nach diesen zwei Monaten passiert, führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

10. Geblitzt worden – Anderen Fahrer angeben?

Anderen Fahrer angeben

Manche Betroffene einer Verkehrsordnungswidrigkeit meinen, dass es eine gute Idee sei, einen anderen als den tatsächlichen Fahrer angeben.

Bitte bedenken Sie aber unbedingt, dass die Bußgeldstelle von der Meldebehörde das hinterlegte Passbild der genannten Person anfordern kann (dies wird üblicherweise auch gemacht). Dann weiß die Behörde ganz schnell, dass Sie den Falschen benannt haben.

Einen anderen Täter anzugeben, ist nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als falsche Verdächtigung strafrechtlich ahndbar. Dies kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine üppige Geldstrafe für Sie bedeuten.

Im Vergleich zu einer Geldbuße, Punkten in der Verkehrssünderkartei oder einem Fahrverbot erscheint uns das definitiv außer Verhältnis zu stehen, weswegen Sie unter allen Umständen besser keine falschen Angaben machen sollten. Wie Sie sehen, können Sie ganz schnell in die Fänge der Staatsanwaltschaft geraten.

11. Anhörungsbogen bekommen – Was nun?

Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssen Sie sich auch darin nicht zum Tatvorwurf äußern. Sie müssen allerdings wissen, dass der Bogen den Beginn eines Bußgeldverfahrens gegen Sie darstellt. Dieses kann mit einem

  • rechtskräftigen Bußgeld,
  • einem Punkt (oder mehreren) in Flensburg oder
  • sogar einem Fahrverbot

gegen Sie enden. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich schon mit dem Erhalt eines Anhörungsbogens anfangen zu wehren. Wir zeigen Ihnen gerne, wie das am besten geht!

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben sollten, dann klicken Sie hier!

12. Bußgeldbescheid bekommen – Was nun?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen diesen verteidigen wollen, dürfen Sie nicht untätig bleiben. Vielmehr müssen Sie dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen – nach Zustellung – schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen.

Nicht selten lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen – gerade dann, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht. Den Einspruch legen auch gerne wir für Sie ein – und beantragen zugleich Akteneinsicht, die Sie als Privatperson praktisch nicht bekommen!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben sollten, dann klicken Sie hier!

13. Hilfe vom Anwalt

Blitzer Rechtsanwalt hilft

Wenn Sie geblitzt worden sind, weil Sie beispielsweise zu schnell waren und einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben, ist es sinnvoll und ausgesprochen wichtig, auf den Anhörungsbogen richtig zu reagieren oder gekonnt gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Schließlich sollen Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot vermieden werden.

Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl – als verkehrsrechtlich versierter Anwalt – kann Ihnen dabei kompetent und zielführend helfen. Nach jahrelanger Tätigkeit im Verkehrsrecht kennt er sich bestens mit Blitzer und Strafe, also Bußgeld und Punkt, aus. Der Anwalt weiß auch, wie schnell unterwegs ein Geschwindigkeitsverstoß (innerorts oder außerorts) passieren kann – schließlich ist es fast unmöglich, beim Fahren ständig auf die gerade gefahrene Geschwindigkeit zu achten und gerade mobile Blitzer immer zu sehen.

Wenn Sie uns beauftragen, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das gegen Sie laufende Verfahren erfolgreich zu beenden. Wir beginnen dabei in aller erster Line mit diesen Tätigkeiten:

  1. Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle beantragen
  2. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Nicht selten droht bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr – neben dem Bußgeld oder Punkten im Fahreignungsregister (FAER), früher Verkehrszentralregister (VZR), in Flensburg – auch ein Monat Fahrverbot (es reicht bereits ein qualifizierter Rotlichtverstoß).

Wir haben sehr große außergerichtliche und gerichtliche Erfahrung, wenn es um die Themen „Fahrverbot umgehen“ und „Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln“ geht. Wenn Sie uns beauftragen, schützen wir Sie vor der Polizei und der Bußgeldstelle!

Antworten auf typische Fragen erhalten Sie im Folgenden:

14. Muss ich als Fahrzeughalter den Fahrzeugführer auf dem Foto identifizieren?

Nein, dazu ist niemand verpflichtet. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde dem Halter im Wiederholungsfall die Auflage erteilen, ein Fahrtenbuch zu führen. In diesem sind dann sämtliche Fahrten zu notieren – einschließlich der Namen von Personen, denen das Fahrzeug zur Nutzung überlassen wird.

15. Wie kann ich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg loswerden?

Punkte Flensburg loswerden

Die Punkte im FAER in Flensburg werden dann getilgt, wenn seit der Rechtskraft des letzten Bescheides zwei Jahre vergangen sind. Das gilt aber nur dann, wenn zwischenzeitlich keine neuen Verstöße dazukommen. Maßgeblich für die Tilgung ist dabei der jüngste Eintrag.

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, gelten maximal fünf Jahre, bei Strafsachen, wie beispielsweise Unfallflucht, dagegen mindestens fünf Jahre. Zusätzlich sind gewisse Überliegefristen zu beachten.

16. Was tun, wenn es mich erwischt hat, das Schild aber nicht erkennbar war?

Eine solche Aussage ist nur erheblich, sofern sie bewiesen werden kann. Andernfalls wird sie als Schutzbehauptung gewertet. Daher ist es wichtig, gegebenenfalls Zeugen – wie zum Beispiel Fußgänger – zu fragen und deren Personalien zu notieren. Gut ist es in einem solchen Fall auch, wenn Sie ein Foto von dem Verkehrsschild machen.

17. Ich wurde vor Monaten erwischt. Warum habe ich nichts erhalten?

Dafür kommen unterschiedliche Ursachen in Frage. So können die Messwerte vom Messgerät verworfen worden sein. Alle Fahrzeuge werden mehrfach nacheinander vom Messgerät gemessen. So misst das TraffiPhot S-Gerät zum Beispiel drei Mal, das eso µP 80 sogar vier Mal. Weichen die einzelnen Messwerte um mehr als eine bestimmte Toleranz voneinander ab, wird zwar ein Foto aufgenommen, allerdings statt des Geschwindigkeitswertes ein Annullationskennzeichen (fehlerhafte Messung) eingeblendet.

Des Weiteren ist es eine keineswegs unwahrscheinliche Möglichkeit, dass das Kennzeichen des Fahrzeuges nicht zu erkennen ist. Es wird angenommen, dass rund fünfzehn Prozent der aufgenommenen Lichtbilder aus diesem Grunde nicht verwertbar sind.

18. Darf ich andere Autofahrer vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen?

Autofahrer Geschwindigkeitskontrolle warnen

Prinzipiell ist dies nicht verboten, doch kommt es darauf an, auf welche Weise man andere Fahrer warnt. Der Einsatz der Lichthupe zu diesem Zweck ist gemäß der herrschenden Meinung verboten.

Mehrere Gerichte sahen darin einen Verstoß gegen § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) – so beispielsweise das Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen: VRS 64, 454) und das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: NZV 89, 405).

Ein Handzeichen oder Ähnliches als Warnung ist dagegen gestattet. Starkes Abbremsen vor einer Geschwindigkeitsmessstelle ist jedoch nicht gestattet, es gilt als gefährlich und kann zu Auffahrunfällen führen. Ebenso wenig erlaubt ist, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, ein extrem langsames Fahren im Bereich einer Messstelle, das als Behinderung beziehungsweise Belästigung im Sinne des § 1 StVO gilt.

18. Darf ich andere Autofahrer vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen?

Autofahrer Geschwindigkeitskontrolle warnen

Prinzipiell ist dies nicht verboten, doch kommt es darauf an, auf welche Weise man andere Fahrer warnt. Der Einsatz der Lichthupe zu diesem Zweck ist gemäß der herrschenden Meinung verboten.

Mehrere Gerichte sahen darin einen Verstoß gegen § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) – so beispielsweise das Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen: VRS 64, 454) und das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: NZV 89, 405).

Ein Handzeichen oder Ähnliches als Warnung ist dagegen gestattet. Starkes Abbremsen vor einer Geschwindigkeitsmessstelle ist jedoch nicht gestattet, es gilt als gefährlich und kann zu Auffahrunfällen führen. Ebenso wenig erlaubt ist, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, ein extrem langsames Fahren im Bereich einer Messstelle, das als Behinderung beziehungsweise Belästigung im Sinne des § 1 StVO gilt.

19. Ist es rechtmäßig, mich 150 Meter vor dem Ortsausgangsschild zu blitzen?

Grundsätzlich ja, auch wenn es Richtlinien gibt, die teilweise Abstände von 200 Metern zwischen einer Messstelle und dem Beginn beziehungsweise dem Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeben. Im Regelfall dürfen die Behörden jedoch von solchen Richtlinien abweichen, insbesondere wenn die Messstelle an einem Unfallschwerpunkt eingerichtet wurde. Gerade stationäre Blitzer sollen schnelles Fahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen) verhindern.

20. Können mir Frontfotoanlagen als Motorradfahrer etwas anhaben?

Ja, und zwar dann, wenn Messbeamte vor Ort sind. Diese beobachten in aller Regel sehr genau, was für Fahrzeuge die Geschwindigkeit überschreiten. Handelt es sich um ein Motorrad, so notieren sie umgehend das Kennzeichen, um es nachträglich zuordnen zu können. Bei korrekter Kameraeinstellung ist übrigens das Gesicht eines Motorradfahrers auch bei geschlossenem Visier deutlich erkennbar.

21. Dürfen Messfahrzeuge im Halteverbot oder Parkverbot aufgestellt werden?

Ist das Messfahrzeug ein Zivilfahrzeug der Polizei, darf es auf jeden Fall auch im Halteverbot beziehungsweise im Parkverbot aufgestellt werden – solange dadurch nicht die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Handelt es sich um das Fahrzeug einer Kommune oder eines Privatunternehmens, so ist dafür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.

22. Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Bußgeldverfahrens?

Rechtsschutzversicherung Kosten Bußgeldverfahren

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, bei der das Bußgeldverfahren über den Verkehrsrechtsschutz mitversichert ist, dann wird im Unterschied zu anderen Fällen keine Prüfung der Erfolgsaussichten vorgenommen. Es wird also in aller Regel eine Deckungszusage erteilt.

Ist eine entsprechende Deckung vorhanden, werden regelmäßig auch bei einer erfolglosen Rechtsverteidigung die entstehenden Kosten (zum Beispiel Anwaltskosten und auch Gerichtskosten) und Gebühren bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Im Bereich der Verwarnungsgelder sowie bei Verstößen im ruhenden Verkehr (Halteverstöße und Parkverstöße) besteht üblicherweise kein Deckungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung.

Es muss sich also schon um den klassischen Blitzer (Bußgeld und möglicherweise Punkt werden angedroht) handeln.

23. Geldbuße bezahlt – Einspruch gegen Bußgeldbescheid noch möglich?

Manchmal bezahlt ein Kraftfahrer, nachdem er Post von der Bußgeldstelle erhalten hat, zunächst das geforderte Bußgeld, zweifelt jedoch einige Tage später an dessen Rechtmäßigkeit. Wird dann Einspruch eingelegt, so hält die Verwaltungsbehörde dem Fahrzeuglenker unter Umständen entgegen, er habe mit der Zahlung des Bußgeldes auf die Einspruchsmöglichkeit verzichtet.

Das Oberlandesgericht Stuttgart trat in diesem Punkt jedoch entgegen und führte ausdrücklich aus, ein Einspruchsverzicht sei nur dann anzunehmen, wenn dies von dem Betroffenen schriftlich erklärt worden sei. Liege keine entsprechende schriftliche Erklärung vor, könne der Kraftfahrer auch noch nach Zahlung eines Bußgeldes Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

In jedem Fall ist allerdings zu beachten, dass der Einspruch binnen 14 Tagen bei der Bußgeldbehörde eingehen muss. Nur dann, wenn rechtzeitig ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid eingelegt wird, können Sie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot vermeiden.

Beauftragen Sie unseren Rechtsanwalt gerne aus ganz Deutschland, wenn Sie geblitzt worden sind!