Online-Scheidung | Sich online scheiden lassen | Internetscheidung

Scheidung über das Internet ist beliebt

Online-Scheidung

Online-Scheidung beziehungsweise Internetscheidung, ein Kind der Zeit? Die Gewohnheiten der Verbraucher haben sich im Zeitalter des Internets erheblich geändert. Weshalb also nicht eine Scheidung per Mausklick auf den Weg bringen? Schon seit Jahren führen wir, als Rechtsanwalt für Familienrecht, bundesweit die populären Internetscheidungen durch.

Nutzen auch Sie die bequeme und schnelle Kommunikation mit Ihrem Scheidungsanwalt über das Internet, per E-Mail, Fax oder Telefon. Damit vermeiden Sie lange Wege und sparen sich Zeit, Geld und Nerven. Unser Rechtsanwalt für Familienrecht steht Ihnen auch bei einer Online-Scheidung persönlich zur Verfügung und hilft Ihnen bei allen rechtlichen und formalen Dingen, die Ihre Scheidung betreffen.

Sparen Sie mit uns Zeit. Unser Bestreben ist es, das Verfahren schnell auf den Weg zu bringen. Nehmen Sie also gerne Kontakt mit uns über das Internet auf. Wir stellen einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht), sorgen für einen Scheidungstermin und erwirken einen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss!

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Was ist die Summe aus 8 und 5?

Sie möchten sich scheiden lassen und fragen sich, ob das auch online möglich ist? Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Vorteile von Online-Scheidungen und wie wir Sie dabei unterstützen können. Nutzen Sie gern das Inhaltsverzeichnis, um zu den einzelnen Abschnitten zu gelangen.

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Online-Scheidung reduziert Ihren Aufwand

Der Unterschied zwischen einer Scheidung online und einem herkömmlich betriebenen Scheidungsverfahren besteht darin, dass der Rechtsanwalt und sein scheidungswilliger Mandant die modernen Formen der Kommunikation nutzen und sich damit der Aufwand für beide Seiten zum Vorteil des Mandanten reduziert.

Obwohl damit bei der Online-Scheidung kein Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei mehr nötig ist, können Sie einen solchen dennoch gerne bei uns in der Kanzlei wahrnehmen. Auch bedeutet eine Online-Scheidung für unseren Rechtsanwalt, dass diese genauso sorgfältig bearbeitet wird, wie jedes andere Scheidungsverfahren. Unbenommen bleibt Ihnen jedenfalls, dass Sie bequem von zu Hause aus über das Internet agieren können und damit nicht nur Zeit sparen.

2. Sich online scheiden lassen – Vorteil Internet

Wenn Sie uns online mit Ihrer Scheidung beauftragen, rechnen wir die Anwaltskosten für das bloße Scheidungsverfahren lediglich gegenstandswertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Günstiger geht es nicht!

Die rechtlichen Voraussetzungen und der Verfahrensablauf beim Gericht sind bei der konventionell eingereichten Scheidung und bei der Online-Scheidung gleich. Die Online–Scheidung ist aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensablaufs im gerichtlichen Teil nicht schneller. Außergerichtlich hingegen geht es flotter, da Sie und Ihr Scheidungsanwalt schneller kommunizieren und handeln können.

Eine Ehescheidung muss in einem gerichtlichen Verfahren ausgesprochen werden. Selbstverständlich ist es dafür unerheblich, ob Sie den Rechtsanwalt in seiner Kanzlei konsultieren oder „nur“ online Kontakt mit ihm haben. Zum Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie jedenfalls persönlich erscheinen, da Sie das Gericht, zumindest kurz, anhören möchte.

Eine Online-Scheidung bedeutet bei uns konkret, dass Sie

  • uns Ihre persönlichen Daten über das Scheidungsformular oder per E-Mail übermitteln
  • die Heiratsurkunde sowie sonstige relevante Unterlagen (beispielsweise die Vollmacht) einscannen und uns übermitteln
  • mit Ihrem Anwalt im Weiteren bevorzugt per E-Mail oder Telefon kommunizieren.

Bei einer reinen Online-Datenerfassung findet naturgemäß zunächst keine Beratung statt. Gerade in einer so wichtigen und höchstpersönlichen Angelegenheit wie einer Ehescheidung ist eine gute Beratung aber unerlässlich. Deswegen können Sie in der Folge gerne mit uns sprechen und sich beraten lassen. Wir lassen Sie bei einer Online-Scheidung keineswegs im Stich!

Es ist insbesondere empfehlenswert, frühzeitig alle klärungsbedürftigen Punkte beim Scheidungsanwalt anzusprechen. Dies ist natürlich auch im Rahmen eines E-Mail-Verkehrs mit dem Anwalt möglich. Wir stehen Ihnen, wie bereits ausgeführt, auch bei der Internetscheidung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Damit lassen sich Probleme oder Fragen bisweilen noch schneller und tiefgründiger klären.

3. Sie sollen uns vertrauen können

Da bei einer Scheidung sehr persönliche Dinge mit dem Anwalt besprochen werden müssen, ist ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt unerlässlich. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Vertrauensverhältnis nur dann hergestellt werden kann, wenn vertrauensbildende Maßnahmen getätigt werden – und die kommen auch online nicht zur kurz bei uns, wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können!

Zum Gesamtpaket gehört für uns als Anwalt selbstverständlich auch, dass wir Sie im Verfahren beim Gericht mit allem Nachdruck vertreten und Ihre Interessen wahrnehmen. Im Scheidungsrecht kennen wir uns durch und durch aus!

Nehmen Sie im Übrigen auch dann Kontakt mit uns auf, wenn es neben Ihrer Trennung und Scheidung um folgende Punkte geht:

  • Unterhaltsansprüche
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Hausrat
  • Vermögen
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, wenn es um Ihre Online-Scheidung beziehungsweise Internetscheidung und familienrechtliche Angelegenheit geht!