Privatinsolvenz bei Hartz 4 | Verbraucherinsolvenz trotz Hartz IV möglich?

Als ALG II-Empfänger eine private Insolvenz beantragen?

Schulden wachsen schnell an, wenn regelmäßige Bezüge, wie Arbeitslohn oder Krankengeld wegfallen. Wer auf die umgangssprachlich als „Hartz 4“ (richtig: Arbeitslosengeld II) bezeichneten staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen ist, dem bleibt von seinen monatlichen Bezügen kaum Geld, um davon seine Schulden zu begleichen.

Trotzdem kann auch während solcher Lebensphasen mit der Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens und der Aussicht auf eine Restschuldbefreiung ein positives Zeichen für einen Neuanfang unter besseren wirtschaftlichen Bedingungen gesetzt werden.

Sie müssen aber unbedingt Ihre Obliegenheit, sich während der Wohlverhaltenszeit besonders intensiv um angemessene Arbeit zu bemühen und Ihre wirtschaftliche Situation damit schnell zu verbessern, bemühen!

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Sie möchten sich über eine Privatinsolvenz bei Hartz 4 informieren? Erfahren Sie hier, wie eine Privatinsolvenz im Falle des Bezugs von Hartz 4 abläuft. Über das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie direkt zu den für Sie relevanten Abschnitten.

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1. Pfändbares Vermögen wird zur Insolvenzmasse

Für Ihren Antrag auf Bewilligung von zum Lebensunterhalt notwendigen Grundsicherungsleistungen haben Sie bereits eine ausführliche Auskunft über Ihre Vermögenslage und Ihre persönlichen Verhältnisse erteilt.

Diese umfassende Vermögensauskunft gehört auch zu den Grundlagen eines Antrages auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dabei dürfen Sie das nicht antastbare Schonvermögen in Form von unkündbaren Anlagen für die Alterssicherung oder altersangemessenen Rücklagen nicht verschweigen.

Bestandteile der Insolvenzmasse, die zur Befriedigung der Gläubiger verwertet werden kann, sind

  • pfändbare Vermögenswerte,
  • pfändbare Gegenstände, die zum Vermögen des Schuldners gehören,
  • pfändbare Rechtsansprüche und
  • pfändbare Forderungen des Schuldners gegen Dritte.

Vermögensbestandteile, die nach den zivilrechtlichen und zivilprozessualen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht gepfändet werden dürfen, werden auch im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens – immer wieder auch als Privatkonkurs bezeichnet – nicht angetastet.

2. Außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich

Auch dann, wenn Sie durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid nachweisen können, dass Sie Grundsicherungsleistungen beziehen, findet ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) statt.

Nun stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage: Wo melde ich Privatinsolvenz an?

Dazu gehört es, vor dem Einreichen des Antrages beim zuständigen Insolvenzgericht einen letzten außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen beteiligten Gläubigern unternehmen zu müssen. Hierfür müssen Ihre Unterlagen gesichtet und Kontakt mit den Gläubigern aufgenommen werden.

Im Regelfall wird ein solcher Einigungsversuch nicht erfolgversprechend sein, wenn Sie als Schuldner aufgrund Ihres Hartz 4-Bezuges keine regelmäßigen monatlichen Zahlungen zur Abgeltung seiner Verbindlichkeiten anbieten kann. Möglich wäre es allenfalls, den Gläubigern eine perspektivische Lösung nahezubringen. Voraussetzung wäre, dass eine grundlegende Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse absehbar wird, die durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gefährdet sein könnte.

Sollte es nicht zu einer Einigung mit Ihren Gläubigern kommen, benötigen Sie nach den Vorschriften der Insolvenzordnung die Bestätigung einer dafür geeigneten Person oder Stelle über das Scheitern der Verhandlungen. Eine solche Bestätigung kann Ihnen von uns, als Rechtsanwälte, ausgestellt werden, wobei Sie wissen müssen, dass wir den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch vorher auch für Sie durchgeführt haben müssen.

3. Stundungsantrag und Beratungshilfe – Vorteil Hartz IV

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht kostenfrei. Es werden Verfahrensgebühren für das Gericht und Gebühren für die Tätigkeit des vom Gericht eingesetzten Treuhänders ausgelöst. Zu den Vorbedingungen dafür, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung eröffnet werden kann, gehört es, dass die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt werden.

Nach längerem Bezug von Hartz 4-Leistungen wird Ihr pfändbares Vermögen vermutlich nicht mehr ausreichen, um diese Verfahrenskosten zum Ausgleich zu bringen. Um das Insolvenzverfahren trotzdem beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, schon beim Einreichen der Anträge auf Eröffnung des Verfahrens und auf Gewährung der Restschuldbefreiung, einen Antrag auf Stundung der Gebühren zu stellen. Aufgrund Ihrer bereits durch den ALG II-Bewilligungsbescheid dokumentierten Vermögenslage sind die Aussichten, eine solche Stundung zu erreichen, sehr günstig.

Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, sich in der notwendigen Vorbereitungsphase Ihrer Privatinsolvenz schnell und bequem von einem fachkundigen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch führen wir für Sie schon gegen Vorlage eines Beratungshilfescheines und einer Zuzahlung von 15 Euro durch. Beratungshilfe können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen.

Anhand von aussagekräftigen Belegen, die Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation zeigen, müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, anfallende Anwaltskosten aus eigenen Mitteln zu zahlen. Da Sie ALG 2 beziehen, dürfte Ihnen dieser Nachweis sehr leicht fallen.

4. Privatinsolvenz bei Hartz 4 – Gerne mit uns

Sie sind uns als Hartz IV-Empfänger, der eine Privatinsolvenz anmelden möchte, herzlich Willkommen!

Bei uns dürfen Sie auf eine fundierte Erfahrung im Umgang mit Verbraucherinsolvenzen vertrauen. Wir führen private Insolvenzen in ganz Deutschland durch. Mit dem Thema „Privatinsolvenz bei Hartz 4“ kennen wir uns hervorragend aus!