Privatinsolvenz + Berufsausbildung | Insolvenz anmelden in Ausbildung? | Schulden weg

Azubi und Insolvenz - BUNDESWEITE SCHULDENHILFE

Privatinsolvenz Berufsausbildung

In der heutigen Zeit geraten immer mehr junge Menschen in einen Sog der Verschuldung, welcher letztlich in einer Privatinsolvenz münden kann. Gerade Sie haben nachvollziehbare Träume, die Sie sich gerne erfüllen möchten. Leider aber ist es so, dass Sie durch die Anschaffung von Konsumgütern immer mehr offene Rechnungen zu begleichen haben, die Sie schnell überfordern können.

Besonders Auszubildende („Azubis“) sind sehr gefährdet für ein Verbraucherinsolvenzverfahren, denn auf der einen Seite lockt ein Überangebot an materialistischen Gütern, auf der anderen Seite verdient man sich in einer Ausbildung eben keine goldene Nase.

Unsere erfahrenen Anwälte haben ein offenes Ohr für Sie, um Ihrer besorgniserregenden, finanziellen Situation Herr werden und gegebenenfalls den Weg einer Privatinsolvenz gemeinsam beschreiten zu können. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an uns!

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Was ist die Summe aus 3 und 1?

Sie möchten wissen, wie eine Privatinsolvenz mit Berufsausbildung funktioniert? In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, wie man als Auszubildender oder Auszubildende eine Privatinsolvenz anmelden und Schulden loswerden kann. Erfahren Sie bei uns alles über den Ablauf der Privatinsolvenz in der Berufsausbildung. Über das nachfolgende Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den für Sie relevanten Abschnitten springen.

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Privatinsolvenz – Was ist das denn überhaupt?

Das Schuldenregulierungsverfahren, so wird die Privatinsolvenz auch gerne genannt, regelt die Bedienung sämtlicher Gläubiger, also beispielsweise der Verkäufer, bei denen Sie Schulden haben.

In erster Linie geht es darum, alle Gläubiger gleichermaßen soweit zu befriedigen, also die Rechnungen anteilig zu begleichen, wie es Ihre vom Treuhänder verwertete Insolvenzmasse zulässt. Dabei müssen Sie aber wissen, dass Sie – je nach Ihrer persönlichen Situation – eine Privatinsolvenz auch dann erfolgreich durchführen können, wenn Sie keinen einzigen Cent an die Gläubiger bezahlen.

Als Insolvenzmasse, legaldefiniert in § 35 InsO (Insolvenzordnung – Rechtsgrundlage für Ihr Insolvenzverfahren), bezeichnet man das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners zu Beginn und während des Insolvenzverfahrens.

Ein solches Verfahren kann sich bis zu sechs Jahre hinziehen, dann kommt es meist zur ersehnten Restschuldbefreiung, womit Sie dann der Schuldenfalle entronnen sind. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es vonnöten, gewisse Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen. Hierzu können Ihnen unsere Rechtsanwälte nähere Details nennen – fragen Sie also ruhig nach!

Neben der etwaigen Bedienung Ihrer Gläubiger geht es in einem solchen Verfahren natürlich auch darum, Sie finanziell wieder fit zu machen. Dieser Neustart ist vor allem für Sie als jungen Menschen in der Berufsausbildung wichtig, um Ihnen in Zukunft wieder ein unbeschwertes Leben mit Perspektive zu ermöglichen.

2. Verbraucherinsolvenzverfahren – Wie läuft es genau ab?

Bevor es zum eigentlichen Verbraucherinsolvenzverfahren kommt, sind zwei Schritte zu gehen:

  1. Zum einen gibt es einen – zwingend notwendigen – außergerichtlichen Einigungsversuch, bei dem versucht wird, eine vergleichsweise Lösung zwischen Ihnen und den Gläubigern zu finden. Grundlage dafür ist eine Forderungsaufstellung sowie ein fundierter Schuldenbereinigungsplan.
  2. Wenn dies keine Früchte trägt, folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Hier müssen Sie bei Ihrem Insolvenzgericht eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern, eine Übersicht aller Gläubiger, ein Vermögensverzeichnis und eine Vermögensübersicht und nicht zuletzt muss der Schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden.

Ihre weiteren Schulden können im besten Fall nach mindestens drei Jahren erlassen werden, sofern Sie sich um bestimmte Obliegenheiten gekümmert haben sollten und zudem eine gewisse Summe an die Gläubiger ausgezahlt werden konnte.

3. Berufsausbildung – Beendigung wegen Privatinsolvenz möglich?

Ein Insolvenzverfahren stellt keinen Kündigungsgrund dar. Ihr Ausbildungsverhältnis kann wegen einer bloßen Privatinsolvenz nicht beendet werden – dazu müssten schon weitere triftige Gründe hinzutreten. Eine Verbraucherinsolvenz darf nicht als persönliche Verfehlung des Auszubildenden im arbeitsrechtlichen Sinne gewertet werden.

Nicht zuletzt werden einige Ausbildungsbetriebe die Durchführung einer Privatinsolvenz auch positiv sehen – schließlich Sie sind bereit, etwas zu ändern und Ihre Situation nachhaltig zu verbessern!

4. Privatinsolvenz auch in der Ausbildung möglich

Nach alledem haben Sie gesehen, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren leicht auch in der Ausbildung durchgeführt werden kann. Jetzt fragen Sie sich aber vermutlich nach den entstehenden Kosten, wenn wir Ihre Privatinsolvenz abwickeln würden. Dann lesen Sie unbedingt diesen Artikel!

Wir führen schon seit vielen Jahren bundesweit Verbraucherinsolvenzen durch. Machen Sie es uns zur Aufgabe, Ihre Privatinsolvenz ohne Schuldnerberatung zum Erfolg zu führen!