Privatinsolvenz und Selbstbehalt | Was bleibt für Sie in der Verbraucherinsolvenz übrig?

Wie sich eine Privatinsolvenz auf Ihr Einkommen auswirkt

Selbstbehalt in einer Privatinsolvenz! Wie verhält es sich damit?

Wer den Entschluss fasst, einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen, dem geht es meistens darum, mit Hilfe der Restschuldbefreiung seine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit zurückzuerlangen. Voraussetzung dafür, in den Genuss dieses Entgegenkommens zu gelangen, ist es, innerhalb der sogenannten Wohlverhaltensphase zu zeigen, dass der gute Wille vorhanden ist, selbst so viel wie möglich für den Ausgleich der Schulden zu tun.

Das bedeutet für den Schuldner in der Praxis, sich mit dem Teil seines Einkommens zufriedengeben zu müssen, den er für eine eigene, bescheidene Lebensführung und für Unterhaltspflichtige, die auf seine Leistungen angewiesen sind, benötigt. Außerdem muss er alle verwertbaren Vermögensbestandteile benennen und selbst über unerwartete Zuflüsse Auskunft erteilen.

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Sie möchten erfahren, wie Selbstbehalt in einer Privatinsolvenz funktioniert? Hier erläutern wir Ihnen, wie ein Selbstbehalt in einer Privatinsolvenz möglich ist. Klappen Sie gern das Inhaltsverzeichnis aus, um direkt zu den für Sie relevanten Themen zu gelangen.

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Jedes Einkommen muss bei der Privatinsolvenz angegeben werden

Ob Sie nun eine Schuldnerberatung konsultieren oder nicht, Beträge, die den Selbstbehalt übersteigen, werden aufgrund einer durch den vom Gericht eingesetzten Treuhänder verfügten Abtretung direkt auf das Konto des Treuhänders, auch Insolvenzverwalter genannt, überwiesen und von dort aus anteilig an die Gläubiger verteilt.

Wenn Sie als Schuldner bei Abschluss des Insolvenzverfahrens in den Genuss der Restschuldbefreiung kommen wollen, müssen Sie verschiedene Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört es, dass Sie den Treuhänder umfassend und zutreffend über sämtliche Einnahmen, die Sie während der Wohlverhaltensphase erzielen, informieren.

Neben Ihren regelmäßig eingehenden Lohn- und Gehaltszahlungen können das unter anderem sein:

  • Rentenzahlungen, auch aus Versicherungsverträgen oder für Hinterbliebene
  • Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und andere leistungsabhängige Bezüge
  • Ruhegeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld
  • Geldwerte Vorteile, auch durch „Naturalversorgung“
  • Steuerrückerstattungen

Sollten Sie Sozialbezüge, wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) erhalten, müssen Sie den Treuhänder über die Höhe dieser Bezüge informieren und entsprechende Bescheide vorlegen. Auch über einmalige und unerwartete Leistungen, wie etwa Erbschaften oder gar Lotteriegewinne müssen Sie den Ihnen zugewiesenen Treuhänder vollständig informieren. Andernfalls endet Ihr Privatkonkurs in einem Desaster.

2. Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang

Der in einem Privatinsolvenzverfahren geltende Selbstbehalt wird nach den entsprechenden Regelungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Einkommenssteuergesetz (EStG) berechnet und in einem Abstand von jeweils zwei Jahren neu in die Liste der Pfändungsfreigrenzen eingetragen – ersichtlich aus der

Pfändungstabelle (hier detaillierte Informationen).

Bei der Einstufung ist nicht nur Ihr bereinigtes Nettoeinkommen zu berücksichtigen, sondern auch die Zahl von Personen, denen Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt leisten. Der Gesetzgeber will Sie also nicht überfordern.

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle unseren ausführlichen Artikel zu den Unterhaltsansprüchen in der Privatinsolvenz.

3. Selbstbehalt und Regelungen für Sonderzahlungen

Zutreffende Angaben über Einnahmen, Sonderzahlungen und Unterhaltsverpflichtungen zu machen, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, durch das Verbraucherinsolvenzverfahren schließlich zur begehrten Restschuldbefreiung zu gelangen.

Die Gläubigergemeinschaft kann den Treuhänder, der in einem privaten Insolvenzverfahren die Stellung eines Insolvenzverwalters mit beschränkten Befugnissen einnimmt, damit beauftragen, die Einhaltung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltenszeit zu kontrollieren. Eine vergessene Angabe oder eine fehlerhafte Berechnung würde dabei bereits ausreichen, um Ihnen die Restschuldbefreiung abzuerkennen. Die Gläubiger können entsprechende Anträge stellen, wenn ihnen Verstöße gegen Obliegenheiten bekannt werden.

Gerade dann, wenn während der Wohlverhaltenszeit eine Erbschaft oder ein anderweitiger Vermögenszuwachs anfällt, der nicht vollständig zur Insolvenzmasse gerechnet wird, ist es eine Überlegung wert, das zusätzliche Vermögen zur Schuldenrückführung einzusetzen, um dabei eine der Quoten zu erreichen, die dann eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich machen!

4. Antrag auf Privatinsolvenz stellen – Wir helfen Ihnen

Lassen Sie sich von einem vermeintlich niedrigen Selbstbehalt nicht täuschen. Viele Überschuldete haben vor der Privatinsolvenz weniger zur Verfügung, weil sie mehr Geld in ihre Schulden stecken, als eigentlich nach der Pfändungsfreigrenze gesetzlich vorgesehen ist!

Sollten Sie also über die Maßen verschuldet sein und Ihrer finanziellen Situation nicht mehr Herr werden, müssen Sie darüber nachdenken, einen Antrag auf Durchführung einer Verbraucherinsolvenz (kostenfrei?) zu stellen?

Wir können Ihnen jetzt helfen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns. Wir führen Privatinsolvenzen in ganz Deutschland durch. Privatinsolvenz und Selbstbehalt – ein klar geregeltes Leben!