Bußgeldbescheid bekommen | Was nun? | BUNDESWEITE Hilfe vom Rechtsanwalt

Bußgeldbescheid bekommen - Mit Bußgeldanwalt vorgehen

Bußgeldbescheid bekommen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen? Fragen Sie sich, ob sich ein Einspruch gegen das ärgerliche Schreiben von der Bußgeldstelle lohnt? Sie wollen etwas gegen den Bußgeldbescheid, den Sie bekommen haben, unternehmen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Zudem erhalten Sie hier, auf unserer Internetseite, hilfreiche Informationen direkt vom Anwalt, wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Auto zu schnell waren, mit zu geringem Abstand gefahren sind oder eine rote Ampel überfahren haben. Unser Ziel ist es, ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot zu vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ist im Verkehrsrecht schwerpunktmäßig tätig und verfügt demgemäß über einen großen Erfahrungsschatz, den er durch regelmäßige Fortbildungen erweitert.

Sie haben Fragen oder wünschen unverbindlich einen Rückruf?

Sie haben Bußgeldbescheid bekommen? Erfahren Sie im nachfolgenden Video von unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben.

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Bußgeldrechner – Welche Strafe droht Ihnen?

2. Im Regelfall beginnt es mit einem Anhörungsbogen

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Nachdem Sie beispielsweise mit angeblich überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden sind, eine rote Ampel überfahren oder eine Alkoholfahrt begangen haben sollen, erhalten Sie als Betroffener von der Bußgeldstelle vor einem Bußgeldbescheid im Regelfall einen Anhörungsbogen (in geeigneten Fällen beginnt es auch schon mit einem Zeugenfragebogen). Dieser Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren unterbricht die Verjährung einmalig. Dies sogar unabhängig davon, ob Sie den Brief mit der darin befindlichen Anhörung bekommen haben oder nicht. Sie können also nicht damit argumentieren, den Brief von der Bußgeldstelle nicht bekommen zu haben!

Gemäß § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird dem Betroffenen in einem Anhörungsbogen die Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern und zu begründen, warum er mit einem Knöllchen nicht einverstanden wäre.

So könnte beispielsweise jemand anders der Fahrer gewesen oder das Messergebnis überraschend hoch sein. Rechtsanwalt Dr. Flegl warnt Sie jedoch ausdrücklich davor, ohne Einsicht in die Bußgeldakte und entsprechende juristische Beratung, Angaben zu machen. Sie laufen dabei nämlich Gefahr, sich selbst ans Messer zu liefern!

Sollten Sie unmittelbar nach dem vermeintlichen Verstoß von der Polizei rausgezogen und zur Sache befragt worden sein, würde der postalisch zugestellte Anhörungsbogen die Verjährung kein zweites Mal unterbrechen. Wissen müssen Sie jedoch, dass die Verjährung auch durch andere Maßnahmen der Bußgeldbehörde unterbrochen werden kann, vergleiche § 33 OWiG.

Die etwaige Antwort auf einen Anhörungsbogen stellt im Übrigen keinen Einspruch dar. Ein solcher Einspruch kann wirksam erst dann erfolgen, wenn ein Bußgeldbescheid durch die Bußgeldstelle ergangen ist. In diesem Bußgeldbescheid werden eine Geldbuße (nicht Geldstrafe) sowie gegebenenfalls ein Fahrverbot gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und – je nach Sachlage – Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg bestimmt.

Für nähere Informationen zum Anhörungsbogen klicken Sie bitte hier!

Im Folgenden möchten wir auf die klassischen Vorwürfe, die gemacht werden, und die Folgen, die drohen, eingehen, wenn der Betroffene einen Bußgeldbescheid bekommen hat:

2.1 Innerorts zu schnell gefahren

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für innerorts begangene Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, also inklusive 30er-Zone, folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein, werden gesondert sanktioniert):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 30 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 50 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 70 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 115 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 180 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

2.2 Außerorts zu schnell gefahren

Der Bußgeldkatalog sieht für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht angepasstes Tempo an einem Bahnübergang, werden gesondert sanktioniert):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 20 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 40 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 60 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 100 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

2.3 Rote Ampel überfahren

Der Bußgeldkatalog sieht für das Überfahren einer roten Ampel folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel < 1 Sekunde rot)
90 Euro 1 Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel < 1 Sekunde rot)
240 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel > 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel > 1 Sekunde rot)
320 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel > 1 Sekunde rot)
360 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel
zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
70 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Gefährdung
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei
den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
120 Euro 1 Hier prüfen

2.4 Abstandsmessung auf der Autobahn

Der Bußgeldkatalog sieht für eine Abstandsunterschreitung zum Vordermann auf der Autobahn folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/hSekunde rot) 25 Euro Hier prüfen
… mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
30 Euro Hier prüfen
… mit Sachbeschädigung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
35 Euro Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 1 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 3 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 4000 Euro 2 3 Hier prüfen

3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Wenn Sie geblitzt worden sind und einen Bußgeldbescheid bekommen haben, können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen (gerechnet ab dem Tag der Zustellung) schriftlich Einspruch bei der Bußgeldbehörde einlegen, vergleiche § 67 OWiG. Sollten Sie den Einspruch nicht frist- und formgemäß einlegen, würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden. Typischerweise beauftragen uns die Betroffenen daher schon mit der Einspruchseinlegung.

Mit einem rechtzeitig eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wahren Sie Ihre Rechte!

Lediglich dann, wenn Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben sollten, kann mit Aussicht auf Erfolg eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden (siehe 52 OWiG). In der Praxis sind die Hürden für eine Gewährung der Wiedereinsetzung allerdings hoch, sodass Wiedereinsetzungsanträgen selten stattgegeben wird.

Juristischer Beistand durch einen fachkundigen Rechtsanwalt ist bei einem Wiedereinsetzungsantrag wichtig. Außerdem muss man parallel zu dem gestellten Antrag formgemäß den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Selten kommt es sogar vor, dass ein Betroffener behauptet, keinen Bußgeldbescheid bekommen zu haben. Um dies der Bußgeldstelle glaubhaft machen zu können, ist der Begründungaufwand sehr hoch, da ein Bußgeldbescheid immer mit der Post zugestellt wird (typischerweise in einem gelben Umschlag, auf dem der Postbeamte das Zustelldatum vermerkt hat. Das bloße Bestreiten des Zugangs reicht damit nicht aus. Es muss vielmehr dezidiert vorgetragen werden, warum der Bußgeldbescheid nicht beim Betroffenen ankam.

Es kann schon wegen der Löschung von Punkten in Flensburg sinnvoll sein, Einspruch einzulegen!

Im Übrigen wird der Einspruch gerne als Widerspruch bezeichnet. Die Bezeichnung „Widerspruch“ ist juristisch nicht korrekt, jedoch unschädlich, da damit dennoch zum Ausdruck kommt, dass sich der Betroffene wehren möchte, wenn er einen Bußgeldbescheid bekommen hat.

4. Begründung des Einspruchs gegenüber der Bußgeldstelle

Einspruch begründen

Nicht zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll ist es, den Einspruch auch gut zu begründen. Als Rechtsanwälte werden wir aus Erfahrung die Einspruchsbegründung erst dann vornehmen, wenn wir Akteneinsicht von der Bußgeldstelle erhalten haben.

Sie als Betroffener können Akteneinsicht nur bekommen, indem Sie unter Aufsicht bei der Bußgeldstelle einen Blick in Ihre Bußgeldakte werfen dürfen. Das wird Sie allerdings nicht entscheidend weiterbringen.

Rechtsanwalt Dr. Flegl erhält Akteneinsicht und stellt Ihnen eine Kopie der Bußgeldakte zur Verfügung!

Je nach Sach- und Rechtslage wird Rechtsanwalt Dr. Flegl nach erfolgter Akteneinsicht auch einen versierten Sachverständigen beauftragen, der den Messvorgang in technischer Hinsicht genauestens überprüft und mit seinem Gutachten eine Hilfestellung für Ihre weitere Verteidigung gibt.

Folgt die Behörde dann der Einspruchsbegründung, wird der Bußgeldbescheid entweder abgewandelt oder das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie wird ganz eingestellt. Ein Bußgeldbescheid kann zum Beispiel dergestalt abgeändert werden, dass gegen Erhöhung des Bußgeldes vom Fahrverbot abgesehen wird (vergleiche hierzu unseren ausführlichen Artikel zum Thema „Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln“).

Wenn die Bußgeldbehörde die Begründung nicht akzeptiert oder wenn der Einspruch nicht begründet wird (was in Einzelfällen sinnvoll sein kann), kommt es nach einer Zwischenprüfung bei der Staatsanwaltschaft (dem sogenannten „Zwischenverfahren“) zu einer Verhandlung beim zuständigen Amtsgericht. Dort entscheidet dann ein Richter, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist oder eben nicht. Auch der Richter kann den Bußgeldbescheid, den Sie bekommen haben, abwandeln.

5. Was ist mit den Kosten?

Bußgeldbescheid bekommen Kosten

Eine effektive Verteidigung durch einen versierten Rechtsanwalt kostet Geld. Neben Anwaltskosten fallen eventuell auch Gerichtskosten an. Zudem ist gerade in einem Bußgeldverfahren in Verkehrsangelegenheiten an mögliche Sachverständigenhonorare zu denken. Diese Kosten übersteigen das Bußgeld zumeist erheblich.

Die Staatskasse übernimmt Kosten nur dann, wenn Sie in einem Bußgeldverfahren vor Gericht freigesprochen werden.

Wird schon früher, nämlich von der Bußgeldbehörde, das Verfahren eingestellt, müssen Sie Ihre Anwaltskosten und etwaige Sachverständigenkosten in aller Regel selbst tragen.

Eine konkrete Aussage zu den Kosten in einem Bußgeldverfahren ist aufgrund des nicht prognostizierbaren Verfahrensablaufs leider nicht möglich. Folgendes kann aber jedenfalls gesagt werden:

  • Die Gebühren und Auslagen in einem Bußgeldbescheid betragen oft 28,50 Euro oder 32 Euro.
  • Die Akteneinsichtsgebühr beträgt typischerweise 12 Euro.
  • Die Anwaltskosten werden bei uns gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
  • Die Sachverständigenkosten belaufen sich auf mehrere hundert Euro.
  • Die Gerichtskosten variieren je nach tatsächlichem Anfall beim Gericht.

ZU BEACHTEN IST ALLERDINGS:

Die oben aufgezählten Positionen werden üblicherweise von einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht (Verkehrsrechtsschutz) übernommen.

Zudem verzichten wir außergerichtlich Ihnen gegenüber auf die Geltendmachung einer möglicherweise mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag von 150,00 Euro. Für viele rechtsschutzversicherte Betroffene bedeutet das, dass sie für die professionelle Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid überhaupt nichts bezahlen müssen.

Beauftragen Sie Rechtsanwalt Dr. Flegl, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben!