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Mit Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt berechnen

Düsseldorfer Tabelle

Mütter und Väter müssen für ihre Kinder Unterhalt bezahlen, wenn diese nicht bei ihnen im Haushalt leben, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung. Allerdings darf die Unterhaltspflicht nicht das komplette Einkommen beanspruchen, sondern nur einen angemessenen Teil davon. Schließlich haben auch Unterhaltspflichtige einen Anspruch darauf, ihren notwendigen Eigenbedarf zu decken. Das ist der sogenannte Selbstbehalt.

Aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich, wie viel Unterhalt für Kinder bezahlt werden muss. Dieser Unterhaltsbedarf hängt vom (bereinigten) Nettoeinkommen des oder der Unterhaltspflichtigen und vom Alter des Kindes ab.

Direkt ablesen lassen sich die Zahlbeträge aus der Tabelle deshalb nicht. Für die Berechnung des Unterhalts müssen auch das Kindergeld, die Zahl der Unterhaltspflichtigen und andere Aspekte berücksichtigt werden.

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegt. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie. Richter müssen sich nicht daran halten. Die Tabelle hat sich in der Rechtsprechung aber längst durchgesetzt – und zwar bundesweit. In den allermeisten Fällen orientiert sich das Jugendamt oder ein Familiengericht beim Festlegen der Unterhaltsverpflichtung daran.

Übrigens macht es für die Höhe der Unterhaltspflicht keinen Unterschied, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht und ob sie getrennt leben oder geschieden wurden.

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Auf wen ist die Düsseldorfer Tabelle anwendbar?

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf alle anwendbar, die ein Nettoeinkommen bis einschließlich 5.500 Euro im Monat erzielen und Barunterhalt für eines oder mehrere Kinder bezahlen müssen. Diese Kinder können minderjährig oder bereits volljährig sein.

Die Düsseldorfer Tabelle gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Rentner und Selbstständige sowie für Arbeitslose.

Nettoeinkommen
des/der
Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4)
0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz Bedarfs-
kontrollbetrag
(Anm. 6)
bis 1.900 437 Euro 502 Euro 588 Euro 628 Euro 100 1.120/1.370
1.901-2.300 459 Euro 528 Euro 618 Euro 660 Euro 105 1.650
2.301-2.700 481 Euro 553 Euro 647 Euro 691 Euro 110 1.750
2.701-3.100 503 Euro 578 Euro 677 Euro 723 Euro 115 1.850
3.101-3.500 525 Euro 603Euro 706 Euro 754 Euro 120 1.950
3.501-3.900 560 Euro 643 Euro 753 Euro 804 Euro 128 2.050
3.901-4.300 595 Euro 683 Euro 800 Euro 855 Euro 136 2.150
4.301-4.700 630 Euro 723 Euro 847 Euro 905 Euro 144 2.250
4.701-5.100 665 Euro 764 Euro 894 Euro 955 Euro 152 2.350
5.101-5.500 700 Euro 804 Euro 941 Euro 1.005 Euro 160 2.450
5.501-6.200 735 Euro 844 Euro 988 Euro 1.056 Euro 168 2.750
6.201-7.000 770 Euro 884 Euro 1.035 Euro 1.106 Euro 176 3.150
7.001-8.000 805 Euro 924 Euro 1.082 Euro 1.156 Euro 184 3.650
8.001-9.500 840 Euro 964 Euro 1.129 Euro 1.206 Euro 192 4.250
9.501-11.000 874 Euro 1.004 Euro 1.176 Euro 1.256 Euro 200 4.950