Privatinsolvenz ohne Arbeit | Wie Sie ohne Arbeit Privatinsolvenz anmelden können

Arbeitslosigkeit und Verbraucherinsolvenz

Ihre Schulden sind zu einem Berg herangewachsen? Sie erhalten immer wieder unangenehme Post, die Sie schon gar nicht mehr öffnen? Der Gerichtsvollzieher ist regelmäßig zu Gast bei Ihnen? Sie haben außerdem keine Arbeit und stellen sich nun die Frage, ob Sie dennoch eine Verbraucherinsolvenz beauftragen können? Ja, das geht! Sie können auch als Arbeitsloser oder Arbeitslose eine Verbraucherinsolvenz durchführen lassen.

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist einer der häufigsten Gründe dafür, dass sich Vermögensverhältnisse, die zuvor als stabil bezeichnet werden konnten, dramatisch verändern. Langfristige Verbindlichkeiten, die nach sorgfältiger Planung und Beratung ohne Leichtsinn eingegangen wurden, werden in einer solchen Situation schnell zu einem Problem.

Als zusätzliche Belastung hindern Schamgefühl und Depressionen viele Betroffene daran, vernünftige und notwendige Schritte einzuleiten. Die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens kann in dieser unangenehmen Situation dazu beitragen, dem Schuldner wieder eine Perspektive für seine weitere Zukunft zu eröffnen.

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Sie möchten erfahren, wie eine Privatinsolvenz ohne Arbeit funktioniert? Klappen Sie gern das Inhaltsverzeichnis aus, um zu erfahren, wie eine Privatinsolvenz ohne Arbeit möglich ist.

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1. Restschuldbefreiung auch ohne Arbeit möglich?

Erfolgreich einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie auch dann bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Insolvenzgericht stellen, wenn Sie gerade kein Arbeitsentgelt erzielen, sondern auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherung angewiesen sind.

Liegen die von Ihnen regelmäßig bezogenen Leistungen der Höhe nach unterhalb Ihrer Selbstbehaltsgrenze, können keine Abtretung und auch keine Verteilung an die Gläubiger erfolgen. Erfreulicherweise läuft die Wohlverhaltensphase trotzdem innerhalb von sechs Jahren in der vorgeschriebenen Weise voll und ganz zu Ihren Gunsten ab.

Sie müssen aber wissen, dass Sie dem Treuhänder gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind, sowie Sie zusätzliche Einnahmen erzielen, sei es aus zeitweiser Arbeit oder aus einer Erbschaft, einem Lottogewinn oder einer anderen, unerwarteten Quelle. Außerdem besteht während der Laufzeit der Wohlverhaltensphase die verstärkte Obliegenheit, Arbeit zu suchen und zu finden. Auch über Ihre diesbezüglichen Bemühungen und Erfolge muss der Treuhänder regelmäßig informiert werden.

Nach erfolgreichem Ablauf der Wohlverhaltensphase können Sie auch dann die Restschuldbefreiung erlangen, wenn während dieser Zeit nur geringe Beträge oder gar nichts gezahlt werden konnte.

2. Sorgfältige Vorbereitung einer Privatinsolvenz ist wichtig

Am Anfang jedes Privatinsolvenzverfahrens, das mit einer Restschuldbefreiung enden soll, steht die sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation und den einzelnen Verbindlichkeiten. Eine Aufstellung aller Forderungen, die zu bedienen sind, muss erstellt werden. Dazu ist die Mitwirkung der einzelnen Gläubiger notwendig, die von uns jeweils angeschrieben und um Mitteilung des aktuellen Standes ihrer Forderungen gebeten werden.

Bevor der Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht werden kann, schreibt die Insolvenzordnung vor, dass ein letzter Versuch, sich außergerichtlich mit allen Gläubigern gemeinsam zu einigen, unternommen werden muss. An dieser Stelle benötigen Sie selbst dann, wenn Ihre Schuldensituation übersichtlich ist, die Mithilfe einer „geeigneten Person oder Stelle“, die Ihnen nach Vorschrift der Insolvenzordnung (InsO) eine Bescheinigung ausstellt, falls der außergerichtliche Einigungsversuch nicht zu dem gewünschten Erfolg führt.

Als geeignet gelten nach den jeweiligen Vorschriften der Bundesländer neben autorisierten Schuldnerberatungsstellen auch für Menschen ohne Einkommen. Juristisches Fachwissen wird als wichtig angesehen und muss auch von Betreibern von Schuldnerberatungsstellen nachgewiesen werden. Wissen muss man, dass die Wartezeiten für einen ersten Termin bei den Schuldnerberatungsstellen oft mehrere Monate betragen.

3. Arbeitslosigkeit und Beratungshilfe – Beauftragen Sie uns kostengünstig

Eine Privatinsolvenz ist nicht kostenlos, aber die Kosten, welche Ihnen durch unsere Beauftragung für die außergerichtliche Schuldenbereinigung entstehen, sind minimal, wenn Sie sich zuvor bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen.

Dort wird geprüft, ob Sie beratungshilfeberechtigt sind. Wird dies bejaht, müssen Sie bei uns lediglich 15 Euro zuzahlen. Ohne Vorlage eines Beratungshilfescheins berechnen wir moderate Gebühren, die Sie ratenweise bezahlen können.

4. Verbraucherinsolvenz durchführen – Dabei helfen wir Ihnen tatkräftig

Ob Sie nun ohne Arbeit, sprich arbeitslos, sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen, bedeutend ist, dass Sie Ihre schlechte finanzielle Situation begradigen und ab sofort was passiert. Den Dauerdruck einer aussichtslosen Schuldensituation ertragen zu müssen, ist jedenfalls keine gute Idee.

Sie haben weitere Fragen zur Privatinsolvenz? Sie möchten endlich schuldenfrei sein? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne und sofort mit einer Privatinsolvenz weiter, und zwar bundesweit – auch ohne Arbeit!