Umweltzone ohne Plakette | Lohnt sich ein Einspruch? | Bußgeld vermeiden

BUNDESWEITE HILFE bei Verstößen zur Umweltplakette

Umweltzone ohne Plakette

Umweltzone ohne Plakette! Wurden Sie ohne gültige Umweltplakette erwischt? Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle erhalten. Dann stellen Sie sich vermutlich die Frage, ob sich ein Einspruch dagegen lohnt. Zur Umweltplakette, den entsprechenden Pflichten, den Strafen bei Verstößen, lesen Sie hier mehr.

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Sie wurden in einer Umweltzone ohne Plakette erwischt? Lesen Sie unsere Informationen dazu und nutzen Sie gern das nachfolgende Inhaltsverzeichnis. Es führt Sie direkt zu den einzelnen Abschnitten.

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1. Bußgeldrechner – Welche Strafe droht Ihnen?

2. Allgemeines zu Umweltplaketten

Die Umweltplakette wurde im Jahr 2007 eingeführt und gilt seit 2008 für eine Vielzahl von Fahrzeugen. Eingeteilt werden diese in vier Schadstoffgruppen, die Umweltplaketten sind in Rot, Grün, Gelb und theoretisch in Blau. Theoretisch deshalb, weil die Diskussionen über eine Einführung der blauen Plakette erst einmal auf Eis gelegt wurden.

Das Stufensystem der Umweltplaketten sieht aktuell also die gelbe, grüne und rote Plakette vor, wobei die grüne Plakette das Einfahren in Umweltzonen, wie sie mittlerweile verschiedene deutsche Städte eingerichtet haben, erlaubt. Die Farben stehen für eine Einteilung in Schadstoffgruppen:

  1. Grüne Plakette: Schadstoffgruppe 4
  2. Gelbe Plakette: Schadstoffgruppe 3
  3. Rote Plakette: Schadstoffgruppe 2

Auf der Plakette wird die Zeichen- und Ziffernfolge des Kennzeichens vermerkt, beide müssen übereinstimmen. Ansonsten ist die Umweltplakette nicht gültig.

Der Erwerb der Umweltplakette ist online ebenso möglich wie beim TÜV, bei der DEKRA oder bei den Zulassungsstellen. Beim Kauf eines Autos vergibt auch das Autohaus eine solche Plakette. Die Kosten dafür liegen meist zwischen fünf und zwanzig Euro. Wichtig: Die Plakette muss an der Windschutzscheibe angebracht werden und von außen gut sichtbar sein. Wer ohne sie unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld! Die Umweltplakette stellt damit die Erlaubnis dar, in eine Umweltzone einfahren zu dürfen. Übrigens gilt die Vorschrift zur Umweltplakette nicht nur für deutsche Fahrzeuge, sondern auch ausländische Kfz müssen über eine solche Plakette verfügen, wenn sie in die entsprechenden Umweltzonen einfahren wollen.

3. Nicht alle Kfz benötigen eine Umweltplakette

Die Umweltplakette ist nötig, wenn es sich bei dem Kraftfahrzeug um eine mobile Maschine oder um ein Motorrad handelt. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Geräte und Arbeitsmaschinen sind von der Pflicht zur Umweltplakette befreit.

Des Weiteren gehören Oldtimer auf die Liste der Ausnahmen, die keine Plakette brauchen. Diese brauchen dafür allerdings eine deutsche Zulassung sowie das H-Nummernschild bzw. ein rotes 07-Kennzeichen.

Ansonsten ist die Plakette für alle Pkw und Lkw Pflicht, was auch für Elektrofahrzeuge gilt. Wollen diese in die Umweltzonen der deutschen Städte einfahren, benötigen sie eine grüne Umweltplakette.

4. Wichtige Vorgaben für Umweltplaketten

Die Umweltzonen in den Städten wurden eingerichtet, damit sich die Luftqualität dort verbessert. Fahrzeuge, die schlechte Abgaswerte aufwiesen, sollten gar nicht erst in diese Zonen einfahren dürfen, daher wurden die Plaketten in den entsprechenden Farben vergeben und die Umweltzonen in dieser Art gekennzeichnet. Da Fahrzeug bekommt eine Umweltplakette in der Farbe zugeteilt, die sich an dem Schadstoffausstoß des Fahrzeugs orientiert.

Neben dem Kennzeichen des Kfz muss auf der Plakette ein Registrierungsstempel der Behörde stehen, die die Plakette ausgegeben hat. Damit das Kfz eine passende Umweltplakette erhält, wird der Typenschlüssel bzw. die zugehörige Nummer benötigt, anhand dieser lassen sich die Emissionsdaten erkennen. Schon bei der Zulassung ist damit klar, welche Umweltplakette das betreffende Fahrzeug bekommen wird.

Bei einem Fahrzeug, welches im Ausland zugelassen ist, müssen die gleichen Bedingungen wie bei in Deutschland zugelassenen Kfz erfüllt sein. Nicht immer sind die nötigen Daten aber aus den Fahrzeugpapieren zu erlesen, dann muss ein entsprechender Nachweis über die Schadstoffemissionen erbracht werden. Das ist zum Beispiel durch eine Bescheinigung, die vom Hersteller angefordert werden kann, möglich. Gibt es einen derartigen Nachweis nicht, kann die Einteilung auch über das Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs vorgenommen werden.

Die Umweltplakette ist in ihrer Gültigkeit nicht begrenzt und kann am Fahrzeug auf Dauer verbleiben. Sie muss nur ersetzt werden, wenn zum Beispiel die Windschutzscheibe ausgetauscht werden musste oder wenn das Fahrzeug nach einer Neuzulassung ein anderes Kennzeichen zugeteilt bekommt.

Wichtig: Die Umweltplakette darf nicht einfach irgendwo an der Windschutzscheibe angebracht werden. Vorgeschrieben ist hier der rechte Randbereich der Windschutzscheibe, wobei die Plakette natürlich von innen angeklebt wird. Dort stört sie das Blickfeld des Fahrers am wenigsten. Häufig wird die Frage gestellt, warum die Plakette nicht ganz oben angebracht werden kann. Die Begründung: Dort findet sich meist ein sogenannter Grünkeilbereich, also ein abgedunkelter Streifen, der vor zu starker Blendwirkung durch die Sonne schützen soll. Die Plakette würde dort verdunkelt werden und wäre nicht mehr so gut lesbar.

5. Diese Strafen gelten rund um die Umweltplakette

Der Bußgeldkatalog sieht auch Strafen für alle vor, die die Umweltplakette nicht angebracht haben oder einen anderweitigen Verstoß im Zusammenhang mit der Plakette begehen. So gilt zum Beispiel, dass diejenigen, die keine Umweltplakette angebracht haben und dennoch eine Umweltzone befahren, mit 80 Euro Bußgeld rechnen müssen. Dies gilt übrigens nicht nur für fahrende Fahrzeuge, auch ein geparktes Kfz braucht in der Umweltzone die entsprechende Plakette. Hier wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug diesen Parkplatz irgendwie erreicht haben und wieder verlassen muss, daher ist die Umweltplakette zwingend vorgeschrieben. Es reicht auch nicht, die Plakette irgendwo im Auto zu haben, sie muss gut sichtbar angebracht und nicht sicher im Handschuhfach verstaut werden.

Ist die Schrift auf der Plakette nicht mehr gut lesbar, muss die Plakette ausgetauscht werden. Sie ist ungültig, wenn sie nicht eindeutig lesbar ist. Auch hier wird mit einem Bußgeld von mindestens 80 Euro gedroht.

Nicht nur eine Geld-, sondern sogar eine Freiheitsstrafe droht, wenn die falsche Umweltplakette angebracht wurde. Das wird als Urkundenfälschung nach § 267 StGB geahndet. Manche Fahrzeughalter haben bereits versucht, durch eine falsche Plakette einen Weg in die Umweltzonen zu finden, doch bei einer Kontrolle zeigte sich, dass das Kfz die Plakette zu Unrecht trug.

Ein Bußgeld wird auch dann verhängt, wenn auf der Plakette ein falsches Kennzeichen steht. Sollte sich dort noch das alte Kennzeichen befinden, ist sie ungültig. Es spielt hier keine Rolle, dass es sich um ein und dasselbe Fahrzeug handelt, das lediglich ein neues Nummernschild hat. Stimmen Plakette und Kennzeichen nicht überein, spielen die Gründe dafür keine Rolle.

6. FAQs zum Einspruch beim Umweltplaketten-Verstoß

6.1 Wie kann Einspruch eingelegt werden?

Sie können das selbst machen. Wir bieten Ihnen aber ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch an. Danach können Sie entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.

6.2 In welchem Zeitraum muss der Einspruch erfolgen?

Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheids. Auch wenn Sie "nur" einen Anhörungsbogen erhalten haben, können Sie gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch bei uns in Anspruch nehmen.

6.3 Was kostet ein Einspruch?

Der Einspruch selbst ist kostenlos. Kosten fallen für unsere Beauftragung an, als Anwalt für Sie tätig zu werden. In Bußgeldverfahren übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung allerdings unsere Kosten. DIE GUTE NACHRICHT: Wir verzichten auf die Geltendmachung einer Selbstbeteiligung, die Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, bis zu einem Betrag von 150,00 Euro.

6.4 Kostenfreies, telefonisches Erstgespräch

Ob sich ein Einspruch lohnt, ist immer eine Einzelfallentscheidung und muss daher individuell betrachtet werden. Nehmen Sie einfach unser kostenfreies, telefonisches Erstgespräch in Anspruch, dann erfahren Sie mehr.

Lassen Sie sich von uns helfen, wenn es um das Thema "Umweltzone ohne Plakette" geht!