PoliScan Speed Messfehler | Lohnt Einspruch gegen PoliScan? | Messung überprüfen

BUNDESWEITE HILFE gegen PoliScan Speed-Messung

PoliScan Speed Messfehler

PoliScan Speed-Messung! Wurden Sie mit diesem Messsystem aus dem Hause Vitronic geblitzt?

Wenn Sie sogar schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben sollten, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob sich ein Einspruch gegen diesen Bescheid lohnt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt zählt Überschreitungen der Geschwindigkeit zu den häufigsten Verkehrsdelikten. Um diese zu ahnden, werden nach Feststellung der Höhe der Geschwindigkeit Bußgelder verhängt, es werden Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote angedroht. Doch nicht immer sind die Geschwindigkeitsmessungen korrekt, was die Vielzahl der stattgegebenen Einsprüche gegen einschlägige Bußbescheide belegt!

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Sie fragen sich ob sich ein Einspruch bei Poliscan Speed Messfehler lohnt? Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Ihre Chancen bei einem Einspruch stehen. Nutzen Sie gern das Inhaltsverzeichnis, es führt Sie direkt zu dem für Sie relevanten Abschnitt.

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1. Bußgeldrechner – Welche Strafe droht Ihnen?

2. Messungen mittels PoliScan

Die Polizei verwendet beim salopp genannten "Blitzen" verschiedene Geräte, zu denen unter anderem PoliScan Speed gehört. Das Lasermessgerät stammt von Vitronic und kann vollautomatisch die Fahrzeuge auf allen Fahrspuren erfassen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei dichtem Verkehr eine lückenlose Erfassung der Temposünder möglich ist. Die Lasertechnik soll die Zuordenbarkeit zum jeweiligen Fahrzeug ermöglichen, dies soll sogar bei parallelen Fahrten möglich sein.

Vitronic wirbt damit, dass Geschwindigkeiten bis 320 km/h erfasst werden können, dies auf bis zu vier Fahrstreifen und in beiden Fahrtrichtungen. Angesichts dieser Daten stellt sich die Frage, wie sicher die Messungen mit PoliScan wirklich sein können. Laut Hersteller löst das Gerät zum idealen Zeitpunkt aus und verhindert damit alle Unsicherheiten. Es soll sogar möglich sein, die Einhaltung der Tempolimits in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse zu kontrollieren, es sollen Überholverbote kontrollierbar sein sowie eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrolle.

PoliScan wartet zudem mit verschiedenen Gehäusen auf, sodass jede Einsatzart denkbar ist. Laut Vitronic ist das System für den sogenannten "Nicht-aufmerksamen Messbetrieb" zugelassen.

3. Fehlerhafte Messungen durch PoliScan möglich

Allein die beschriebenen Eigenschaften von PoliScan lassen den Schluss zu, dass hier Fehler möglich sein können. In der Vergangenheit wurden Bußgeldbescheide, die aufgrund von Messungen mit PoliScan ergingen, immer wieder erfolgreich angefochten. Grund waren zum Beispiel Mängel in der verwendeten Software, auch die fehlende Einhaltung des Mindestabstands sowie unscharfe Beweisbilder waren akzeptierte Gründe.

Das Amtsgericht Aachen urteilte zum Beispiel wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Messung und gab einem Einspruch gegen das Bußgeldverfahren statt (Aktenzeichen: 444 OWi - 606 Js 31/12-93/12). Die folgenden Fehler treten besonders häufig bei Messungen mit PoliScan auf:

  • Kein korrekter Aufbau:

    Vor allem bei mobilen Geräten ein häufiges Problem ist der mangelhafte Aufbau. Die Lasergeräte müssen richtig aufgebaut werden, damit korrekte Messungen überhaupt möglich sind. Außerdem ist die Bedienung durch einen geschulten Beamten nötig, ansonsten sind Messfehler nicht auszuschließen.

  • Messungen nicht nachvollziehbar:

    Messungen müssen auch technisch nachvollziehbar sein, damit sie als Beweismittel herangezogen werden können. Manche Geräte sind technisch längst überholt und können daher nicht mehr für die Messungen genutzt werden. Werden sie dennoch verwendet, sind die Messungen anfechtbar. Es geht dabei vorrangig um die verwendete Software, wobei Überprüfungen der Software in der Vergangenheit bereits Fehlerquoten von bis zu 20 Prozent gezeigt haben. Ein Bußgeldverfahren kann damit zu Recht infrage gestellt werden.

  • Falsche Zuordnung:

    Wenn wie bei PoliScan die Messung der Geschwindigkeit und die Anfertigung des Beweisfotos nicht zeitgleich vorgenommen werden, sind Fehler in der Zuordnung der Fotos nicht ausgeschlossen. Berechtigte Zweifel werden vor allem dann gesehen, wenn beispielsweise mehrere Fahrzeuge auf einem Bild zu sehen sind.

WICHTIG: Fristgemäß Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen und dabei die Form wahren!

4. So wird mittels PoliScan gemessen

Die Messgeräte (stationäre Säulen oder mobile Geräte) senden Laserstrahlen aus. Diese treffen die Fahrzeuge und werden reflektiert. Die Messung mit PoliScan von Vitronic errechnet aus der Reflexion die Geschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs.

PoliScan ist hierbei angeblich in der Lage, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu messen. Wichtig ist dafür aber, dass sich diese Fahrzeuge zwischen 20 und 50 Meter entfernt vom Gerät befinden. Sind die Fahrzeuge weiter entfernt oder näher vor dem Gerät, kann die Messung nicht stattfinden beziehungsweise ist sie nicht mehr aussagekräftig. Diese Entfernungen hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) vorgegeben.

Das Gerät setzt auf die sich verringernde Entfernung des Fahrzeugs, dessen Geschwindigkeit gemessen werden soll, zum Blitzer. Gemessen wird die Dauer der Reflexion der entsendeten Laserstrahlen zum Fahrzeug. Wenn sich dieses nähert, verändert sich diese Reflexion und die Strahlen werden schneller zurückgesandt. Das Messgerät ist anhand dieser Daten in der Lage, die Geschwindigkeit zu berechnen.

Der Hersteller Vitronic setzt dabei auf "Light Detection and Ranging", was kurz als LIDAR bezeichnet wird. Die Nachteile der bisher eingesetzten Sensorik sollen damit überwunden werden, die Geschwindigkeitsmessungen sollen deutlich präziser sein. Einbauten in den Straßenbelag, wie bei festinstallierten Blitzern so üblich, sind dabei nicht nötig.

Die hinter einem PoliScan-Messgerät steckende Technik ist kompliziert!

5. Gemessene Geschwindigkeit abzüglich Toleranz entscheidend

Wenn ein Autofahrer geblitzt worden ist und dies mitbekommen hat, will er meist direkt die Toleranz abzuziehen. So soll herausgefunden werden, wie viele Stundenkilometer denn wirklich über der erlaubten Geschwindigkeitsgrenze gemessen worden sein könnten. Immerhin steht nicht selten ein Fahrverbot im Raum, was - je nach Lage des Einzelfalles - nur durch ein einziges Km/h verhindert werden könnte.

Meist werden drei Km/h als Toleranz abgezogen, wobei es diesbezüglich die Unterscheidung zwischen einer überschrittenen Geschwindigkeit innerorts, außerorts und auf der Autobahn nicht mehr gibt. Nun stellt sich die Frage, ob bei dem so genau messenden PoliScan überhaupt eine Toleranz abgezogen wird. Hintergrund eines Toleranzabzugs ist tatsächlich nicht das Gerät, sondern die Mutmaßung einer grundsätzlichen Messungenauigkeit und dass nicht jeder Tacho korrekt geeicht ist.

Sie und viele Autofahrer haben bereits festgestellt, dass Geschwindigkeitsanzeigen auf dem Tacho von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen. Spätestens bei einem Bußgeldbescheid wird deutlich, dass hier Unterschiede gegeben sind. Somit erklärt sich auch, dass trotz aller angeblichen Genauigkeiten auch bei PoliScan ein Abzug der Geschwindigkeitstoleranz vorgenommen wird. Grundsätzlich gilt daher, dass bei gemessenen Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h ein Toleranzabzug von drei km/h vorgenommen wird. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden drei Prozent davon abgezogen.

In verschiedenen Gerichtsverfahren wurden die Toleranzen schon thematisiert:

  • Das Amtsgericht Jena urteilte in einem Fall, dass das Messgerät als nicht geeicht angesehen werden müsse. Daher sei ein Toleranzabzug von 20 Prozent gerechtfertigt (Aktenzeichen 260 Js 29690/16).
  • Das Amtsgericht Bad Kreuznach urteilte im Jahr 2015, dass ein Abzug von zehn Prozent als gerechtfertigt anzusehen sei, weil in dem vorliegenden Fall das Netzteil des Messgeräts nicht mehr intakt war (Aktenzeichen 47 OWi 1022 Js 12238/15).

Im Einzelfall heißt das, dass bestimmte Fehler nachweisbar sein können (siehe defektes Netzgerät). Etliche weitere Fehlerquellen sind möglich.

6. Diese Strafen drohen Ihnen mit dem Bußgeldbescheid

Für diese typischen Verkehrsvergehen drohen Ihnen in einem Bußgeldbescheid (nach dem Bußgeldkatalog) die folgenden Strafen:

6.1 Innerorts zu schnell gefahren

Diese Strafen drohen Ihnen, wenn Sie innerorts zu schnell gefahren sind:

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 30 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 50 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 70 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 115 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 180 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

6.2 Außerorts zu schnell gefahren

Diese Strafen drohen Ihnen, wenn Sie außerorts zu schnell gefahren sind.

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
bis 10 km/h 20 Euro Hier prüfen
11 km/h bis 15 km/h 40 Euro Hier prüfen
16 km/h bis 20 km/h 60 Euro Hier prüfen
21 km/h bis 25 km/h 100 Euro 1 Hier prüfen
26 km/h bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
31 km/h bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat) Hier prüfen
41 km/h bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
51 km/h bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat Hier prüfen
61 km/h bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate Hier prüfen
über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate Hier prüfen

6.3 Rotlichtverstoß

Diese Strafen drohen Ihnen bei einem Rotlichtverstoß (* je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe möglich):

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel < 1 Sekunde rot)
90 Euro 1 Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel < 1 Sekunde rot)
240 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel > 1 Sekunde rot)
200 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
(Ampel > 1 Sekunde rot)
320 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall
(Ampel > 1 Sekunde rot)
360 Euro 2 1 Monat* Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel
zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
70 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Gefährdung
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei
den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern
100 Euro 1 Hier prüfen
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls
ohne vorher an roter Ampel zu halten,
an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist
120 Euro 1 Hier prüfen

6.4 Abstandsverstoß

Diese Strafen drohen Ihnen bei einem Abstandsverstoß:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/hSekunde rot) 25 Euro Hier prüfen
… mit Gefährdung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
30 Euro Hier prüfen
… mit Sachbeschädigung
(Ampel < 1 Sekunde rot)
35 Euro Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 1 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 3 Hier prüfen
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Lohnt ein
Einspruch?
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h       Hier prüfen
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro 2 1 Hier prüfen
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro 2 2 Hier prüfen
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 4000 Euro 2 3 Hier prüfen

7. Sachverständige bescheinigen PoliScan Messungenauigkeiten und Messfehler

Im Jahr 2016 griff ein Autofahrer eine Messung mit PoliScan an. Das Bußgeldverfahren wurde beim Amtsgericht Mannheim verhandelt (Aktenzeichen 21 OWi - 509 Js 35740/15), welches am 29. November 2016 zum Ausdruck brachte, dass Messfehler möglich seien. Um die Messfehler verifizieren zu können, wurde ein Sachverständiger beauftragt.

Der Sachverständige war dafür zuständig, herauszufinden, auf welchen Rohmessdaten ein Messwert basiert beziehungsweise aus welchen Daten sich ein Messwert ableiten lässt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) gibt die Rohmessdaten vor, mit denen Messgeräte arbeiten dürfen. Diese sind in der Bauartzulassung erfasst. Das Messfeld, in dem die Messung stattfinden darf, ist damit klar definiert. Es bekommen nur die Geräte, die diese Vorgaben erfüllen, eine Zulassung durch die PTB.

PoliScan soll die Objektpunkte herausfiltern, die sich außerhalb des definierten Bereichs befinden. Dafür wird ein spezieller Algorithmus verwendet, der die Filterung übernimmt. Doch bei PoliScan Speed war dies nicht sicher der Fall, damit entsprach das Gerät nicht den Vorgaben der PTB. Als Messbereich vorgesehen sind 50 bis 20 Meter vor dem Gerät, bei PoliScan wurden die Abstände nicht eingehalten. Dies geschah sogar in einer Vielzahl der Fälle, denn bei rund 53 Prozent der Messungen wurden die Mindestabstände von 20 Metern zum Teil deutlich unterschritten. Damit wurden auch Messungen einbezogen, die eigentlich gar nicht hätten gemacht werden dürfen, weil sie den Nennbetriebsbedingungen des Geräts nicht entsprechen. Vitronic gab im Verfahren als Hersteller diesen Fehler zu und sagte aus, dass fehlerhafte Daten bei der Messung nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnten.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt kennt das Problem, es war sogar schon vor dem Gerichtsverfahren 2016 bekannt. PoliScan Speed wurde dennoch weiter eingesetzt, die PTB entzog dem Messgerät nicht die Zulassung. Es müssen also bei jeder PoliScan-Messung die Mindestabstände und die Daten, die zur Bildung des Messwertes herangezogen werden, überprüft werden. Darüber hinaus unterliegt das Zustandekommen des gemessenen Geschwindigkeitswertes einer rechtlichen Wertung. Es ist also die Frage zu klären, ob Ihnen als Betroffenem oder Betroffener in einem Bußgeldverfahren der Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen und nachgewiesen werden kann.

Messungen mit PoliScan Speed sind umstritten!

8. So gehen Autofahrer gegen Blitzerbescheide vor

Vielen Autofahrern ist ihre Temposünde in dem Moment, in dem es blitzt, bewusst und es gibt gar keinen Grund, an dem Messergebnis zu zweifeln. Doch häufig sind sie auch davon überrascht, wenn es blitzt, obwohl sie der Annahme beziehungsweise der Anzeige auf dem Tacho nach richtig gefahren sind. Auch beim Erhalt des Bußgeldbescheides sind manche Autofahrer verblüfft, wenn sie die Höhe der angeblich gefahrenen Geschwindigkeit sehen. Angesichts dessen, dass bei PoliScan Speed und anderen Geräten der PoliScan-Familie Fehler nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Überprüfung sinnvoll.

Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides muss der Einspruch bei der zuständigen Stelle (Bußgeldbehörde) eingegangen sein. Am besten wird der Einspruch per Brief übersandt, inzwischen gibt es jedoch einige Behörden, die einen Einspruch sogar per E-Mail akzeptieren.

Die Hinzuziehung eines Anwalts für Verkehrsrecht vergrößert die Chancen auf Erfolg bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Wir können die gängigen Fehlerquellen abklären und herausfinden, ob eine davon den Vorwurf zu Fall bringt. Insofern bleibt der Erfolg eines Einspruchs immer eine Einzelfallentscheidung. Interessant ist aber, dass bei einer groß angelegten Untersuchung im Jahr 2016 herauskam, dass rund fünf Prozent aller Messungen aufgrund technischer Mängel nicht verwertet werden können und dass weitere 62 Prozent im Rahmen dieser Untersuchung mangelbehaftet waren. Zusätzlich enthielten etwa 18 Prozent der Bußgeldbescheide Formfehler, sodass sie nicht gültig waren.

Informationen, die im Bußgeldbescheid unbedingt vorhanden sein müssen, um einen Formfehler zu vermeiden, sind:

  1. Informationen zum beziehungsweise zur Betroffenen
  2. Ordnungswidrigkeit, Uhrzeit, Tatort
  3. Vorhandene Beweismittel
  4. Rechtliche Hinweise zur Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Bescheides
  5. Hinweis darauf, dass ein Einspruch auch nachteilig sein kann
  6. Hinweis auf die Zahlungsfrist
  7. Möglichkeit der Erzwingungshaft, wenn das Bußgeld nicht gezahlt werden sollte

Sind diese Angaben nicht vorhanden, besteht ein Formfehler, der den Bußgeldbescheid ungültig machen kann.

9. FAQs zum Einspruch bei PoliScan-Messungen

9.1 Wie kann Einspruch eingelegt werden?

Sie können das selbst machen. Wir bieten Ihnen aber ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch an. Danach können Sie entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.

9.2 In welchem Zeitraum muss der Einspruch erfolgen?

Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheids. Auch für den Fall, dass Sie "nur" einen Anhörungsbogen bekommen oder einen Zeugenfragebogen erhalten haben sollten, können Sie gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch bei uns in Anspruch nehmen.

9.3 Was kostet ein Einspruch?

Der Einspruch selbst ist kostenlos. Kosten fallen für unsere Beauftragung an, als Anwalt für Sie tätig zu werden. In Bußgeldverfahren übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung allerdings unsere Kosten. DIE GUTE NACHRICHT: Wir verzichten auf die Geltendmachung einer Selbstbeteiligung, die Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, bis zu einem Betrag von 150,00 Euro.

9.4 Kostenfreies, telefonisches Erstgespräch

Ob sich ein Einspruch lohnt, ist immer eine Einzelfallentscheidung und muss daher individuell betrachtet werden. Nehmen Sie einfach unser kostenfreies, telefonisches Erstgespräch in Anspruch, dann erfahren Sie mehr.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn es um Messfehler bei PoliScan Speed geht!