Privatinsolvenz Antrag | So stellen Sie erfolgreich Antrag auf Verbraucherinsolvenz

Wie Sie eine Privatinsolvenz beantragen können

Privatinsolvenz Antrag

Antrag auf Privatinsolvenz beziehungsweise Verbraucherinsolvenz stellen? Wie geht das?

Für Privatpersonen, die sich aufgrund von Überschuldung nicht mehr in der Lage sehen, ihre regelmäßigen Verbindlichkeiten zu bedienen, kann der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung ein Schritt auf dem Weg zu neuer finanzieller Beweglichkeit sein.

Bevor Sie beim zuständigen Insolvenzgericht einen solchen Antrag stellen können, müssen Sie einige Voraussetzungen schaffen. Wir zeigen Ihnen hier, welche das sind!

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Sie möchten wissen, wie man einen Antrag auf Privatinsolvenz stellt? Wir erläutern Ihnen, wie das geht. Nutzen Sie gern unser Inhaltsverzeichnis, um zu den für Sie wichtigen Infos über die Anmeldung der Privatinsolvenz zu gelangen.

Inhaltsverzeichnis einblenden

1. Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Erster Teil

In vielen Fällen ist schon der erste Schritt zum, veraltet genannten, Privatkonkurs mit großem Aufwand verbunden. Der genaue Stand von Verbindlichkeiten, regelmäßigen Einkünften und einsetzbarem Vermögen muss festgestellt und in Form einer übersichtlichen Aufstellung aufbereitet werden. Diese Aufstellung muss den aktuellen, neuesten Stand der Vermögenslage erkennen lassen.

Da die verschiedenen, aufgelaufenen Schuldpositionen im Regelfall nicht gleichzeitig entstanden sind, ist es schon in dieser ersten Vorbereitungsphase notwendig, mit jedem einzelnen Gläubiger Kontakt aufzunehmen. Jeder, der als Gläubiger in Betracht kommt, muss Gelegenheit erhalten, seine Forderung zum aktuellen Stichtag mit Zinsen und Nebenforderungen genau zu beziffern.

2. Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Zweiter Teil

Wenn die erste aktuelle Gesamtübersicht über den Schuldenstand und die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Tisch liegt, ist die Voraussetzung für den zweiten Schritt der Vorbereitung gegeben. Mit den neuesten Zahlen muss sodann ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ausgearbeitet werden.

Dieser Plan, mit dessen Hilfe Sie Ihre Schulden später loswerden können, ohne dabei ein gerichtliches Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen zu müssen, soll nach den gesetzlichen Vorschriften jedem Gläubiger mit der Bitte um Prüfung und, gegebenenfalls, Zustimmung unter Einhaltung einer ordentlichen Fristsetzung, übersandt werden.

Der Versuch, mit den Gläubigern vor der Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens eine außergerichtliche Regelung zu finden, war dem Gesetzgeber so wichtig, dass er für den Fall des Scheiterns eine Nachweispflicht in die Insolvenzordnung (InsO) einfügte. Gesetzlich ermächtigte Amtspersonen sollen durch ihre Unterschrift bestätigen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch mit ausreichender Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit versucht worden ist.

Zur Abgabe der Erklärung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches sind nach den jeweiligen Ausführungsgesetzen und in Verbindung mit § 305 der Insolvenzordnung unter anderem berufen:

  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer
  • Personen mit Erlaubnis nach Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

Darüber hinaus können Schuldnerberatungsstellen, die verschiedene, landesgesetzlich im Einzelnen aufgeführte Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls zur Abgabe der benötigten Erklärung befugt sein. Allerdings sind viele Schuldnerberatungsstellen stark überlastet, sodass die Schuldner mitunter mehrere Monate warten müssen, um dort mit ihrem Anliegen beziehungsweise ihrer Privatinsolvenz vorstellig werden zu können. Zudem kann beispielsweise eine Privatinsolvenz im Zusammenhang mit Steuerschulden rechtlich zu komplex für einen bloßen Schuldnerberater sein.

3. Außergerichtlichen Einigungsversuch ernst nehmen

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist nicht nur deshalb wichtig, weil er zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Privatinsolvenz gehört. Eine außergerichtliche Einigung, die wir als Rechtsanwälte für Sie aushandeln können, sorgt möglicherweise dafür, dass Sie Ihre Schuldenprobleme schneller hinter sich lassen, als dies bei dem Durchlaufen des vollständigen Insolvenzverfahrens möglich wäre.

Andernfalls ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch ohnehin ein zwingendes Muss, um letztlich Privatinsolvenz anmelden zu können. Die tatsächliche Dauer des Verfahrens hingegen hängt ganz entscheidend von Ihnen ab.

4. Verfahrensablauf nach dem Scheitern des Einigungsversuches

Nach Einreichen des Insolvenzantrages beim zuständigen Amtsgericht, dem sogenannten Insolvenzgericht, überprüft der Richter nochmals alle Möglichkeiten, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen.

Die Fertigstellung und Vorlage des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes bei allen beteiligten Gläubigern nimmt einige Zeit in Anspruch. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensabschnitts kann die sogenannte Wohlverhaltensphase beginnen.

Ein vom Gericht eingesetzter Treuhänder beziehungsweise Insolvenzverwalter verteilt Ihr den Selbstbehalt übersteigendes Einkommen an die Gläubiger. Von Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird es schließlich abhängen, ob das Verfahren sich über die Regelzeit von sechs Jahren hinzieht oder ob gegebenenfalls ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Über Ihre diesbezüglichen Möglichkeiten und Rechte, auch im Zusammenhang mit einem SCHUFA-Eintrag, klären wir Sie gerne auf!

5. Antrag auf Privatinsolvenz – Wir unterstützen Sie

Sie sind stark verschuldet und wollen sich aus der Schuldenfalle befreien? Jetzt denken Sie darüber nach, Antrag auf Durchführung einer Verbraucherinsolvenz (kostenlos möglich?) zu stellen?

Dann lassen Sie sich von uns helfen. Wir vertreten Sie sofort und stellen für Sie bundesweit einen Antrag auf Privatinsolvenz!